Noch eine gute Nachricht für Forenbetreiber

Dienstag, 5.5.2009, 13:10 > daMax

Die Wohnung des Betreibers eines Internetforums aufgrund eines Links zu Rapidshare zu durchsuchen ist unzulässig. Findet das Bundesverfassungsgericht. Es hätte zumindest mal ermittelt werden sollen, was hinter den Links steckte. Ich finde das auch. Ich finde zwar auch, dass die deutsche Sprache es mir ermöglicht, Subjekt, Verb und Objekt eines Satzes soweit voneinander zu trennen, dass man, sollte man allergisch auf so etwas reagieren, durchaus Kopfschmerzen bekommen könnte beim Versuch, den eigentlichen Inhalt eines solchen Satzes zu erfassen.
Aber das steht auf einem anderen Blatt :-D

(via lawblog)