Berlin: Rechtssicherheit für Freizeitkiffer

Mittwoch, 16.6.2010, 00:30 > daMax

Unter dem Titel "Berlin: Rechtssicherheit für Freizeitkiffer" berichtet das lawblog darüber, dass in Berlin endlich Rechtssicherheit darüber herrscht, was eine "geringe Menge" Cannabis zum Eigengebrauch ist:

Die Staatsanwaltschaft kann nach den Umständen des Einzelfalles von der Strafverfolgung gemäß § 31a BtMG absehen, wenn sich die Tat auf den Umgang mit Cannabisharz oder Marihuana in einer Bruttomenge von nicht mehr als 15 (fünfzehn) Gramm zum gelegentlichen Eigenverbrauch bezieht, sofern hinsichtlich des Wirkstoffgehalts von einer geringen Menge ausgegangen werden kann und die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Bei Mengen bis 10 Gramm ist sogar eine “vereinfachte Anwendung” vorgeschrieben. Dann muss “grundsätzlich” eingestellt werden.

Daran sollten sich die anderen Bundesländer endlich mal ein Beispiel nehmen anstatt Zigtausende Euros an Steuergeldern für sinnlose Bagatellverfahren zu verplempern.

Legalize it!

(Vorlage fürs Bild: aforero [CC BY])