DNA-Test: Weigerung begründet zwar keinen Verdacht, aber...

Samstag, 5.5.2012, 10:35 > daMax

Das Landgericht Bielefeld hat beschlossen, dass aus der Weigerung, an einem Massen-DNA-Test teilzunehmen, kein Tatverdacht hergeleitet werden kann. Das wäre ja fast eine positive Nachricht, allerdings fällt mir bei folgendem Absatz schon wieder das Frühstück aus dem Gesicht:

Das mögliche Täterprofil, so berichtet nw-news.de, war mehr als vage. Gesucht wurde ein männlicher Einzeltäter zwischen 14 und 80 Jahren, der Ortskenntnisse hat. Das Alter passte auf Alex S., und in den sechziger (!) Jahren hat er wohl auch mal in der Nähe des Opfers gewohnt. Aus seiner Weigerung, an einem freiwilligen Test teilzunehmen, konstruierte die Staatsanwaltschaft Bielefeld einen Anfangsverdacht.

W00t?! Weil jemand vor 50 Jahren mal in der Nähe eines Mordopfers wohnte und zwischen 14 und 80 Jahren alt ist, gilt er gleich als mordverdächtig? Wie können solche Staatsanwälte nachts ruhig schlafen?