YouTube-Video einbetten = Copyrightverletzung (update: doch nicht!)

Montag, 17.6.2013, 12:30 > daMax

Na ganz großes Tennis! Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass man sich durch das Einbetten eines YouTube-Videos dieses zu Eigen macht und somit eventuell eine Copyrightverletzung begeht.

Sollte sich der EuGH dieser Linie anschließen, würde dies bedeuten, dass man für diese Form des Verweises auf Inhalte bei Videoplattformen wie YouTube grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers benötigt. Andernfalls begeht man eine Urheberrechtsverletzung.

Und wir alle können unsere Blogs dicht machen. Super gemacht, ihr Kulturvernichter!

Update (27.10.2014): ätsch! Doch nicht!