Shoot the messenger - jetzt auch hierzulande

Montag, 1.12.2014, 08:08 > daMax

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"Abhören unter Freunden, das geht gar nicht"
- Steffen Seibert, Regierungssprecher

Erinnert ihr euch noch daran? Mal abgesehen davon, dass diese Heuchelei erst zum Merkelfon geäußert wurde wohingegen die abgehörten 80 Millionen Bürger unserer Geliebten Bundesregierung ja kein Aufhebens wert waren. Jetzt stellt sich heraus, dass sogar dieser Spruch - wie so vieles in den letzten 10 Jahren - gelogen war. Ein BND-Dokument belegt, dass die Bundesregierung schon seit 2005 über derartige Tätigkeiten Bescheid wusste:

Der damalige BND-Präsident August Hanning hielt die US-Spionageaktivitäten gegen Deutschland für so gewichtig, dass er das Thema am 8. Februar 2005 in der Nachrichtendienstlichen Lage im Bundeskanzleramt zur Sprache brachte. Entgegen den Beteuerungen der Bundesregierung im Zuge der Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden 2013 war der Sicherheitsapparat der Bundesrepublik über die amerikanischen Aktivitäten schon früh im Bilde. Bereits 2005 schrieb der BND, der Fall der US-Überwachungstechnik sei “symptomatisch für die nach hiesiger Auffassung weit verbreitete nachrichtendienstliche Ausforschung deutscher Institutionen durch befreundete oder verbündete Nationen”.

Damals war Frank-Walter Steinmeier Kanzleramtschef, der wusste also durchaus Bescheid. Naja, kann man ja schon mal vergessen, sowas.

Und jetzt kommt's: nachdem der Oberstaatsanwalt gerade erst das Verfahren wegen des Merkelfons eingestellt hat ("es gibt keine Beweise blablabla"), wird statt dessen ein Strafverfahren gegen Unbekannt eingeleitet um endlich herauszubekommen, wer diese heiklen Informationen aus dem Kanzleramt leakt.

Ich zitiere zum wiederholten Male aus unserem Grundgesetz:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Aber heute Abend läuft Die Geissens, da wird's wohl nix mit der Revolution.

(via netzpolitik)