Unser musikindustriefreundlicher Bundesgerichtshof

Freitag, 12.6.2015, 15:55 > daMax

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Die Musikindustrie kann Forderungen von bis zu 8.000 Euro stellen, wenn die Beklagten schwere Fehler machen: So bewerten Experten die drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Tauschbörsen und Filesharing. Bereits der Tausch von Dateifragmenten reiche für eine Urheberrechtsverletzung aus.

Der Bundesgerichtshof hat in drei Filesharing-Verfahren im Sinne der Musikindustrie entschieden. In allen drei Fällen (Aktenzeichen I ZR 19/14, I ZR 7/14 und I ZR 75/14) wurden die Revisionen zurückgewiesen.