Gute Nachrichten: Homoehe in Uruguay
April 11th, 2013, 12:52Als zweites Land in Lateinamerika führt Uruguay die Ehe zwischen homosexuellen Paaren ein.
Als zweites Land in Lateinamerika führt Uruguay die Ehe zwischen homosexuellen Paaren ein.
Disclaimer: wer gar nicht weiß, wer Bradley Manning ist: bitte hier entlang. Das ist schon wichtig.
Die Richterin verlangt jetzt von den Anklägern Beweise dafür, dass Bradley "den Feind unterstützt" habe:
Nach Auffassung der Richterin müssen die US-Ankläger beweisen, dass Manning von der Annahme ausgehen konnte, dass das von ihm weitergegebene Material der USA Schaden zufügen kann und dass fremde Nationen oder feindliche Kräfte von ihm profitieren.
Da sollen jetzt Navy SEALs aussagen. Na, ob das mal gut geht. Immerhin geht sie nicht automatisch davon aus, dass er schuldig ist. Das halte ich für ein sehr gutes Zeichen.
Und die Verlagshäuser berichteten:
In Russland werden immer mehr Webseiten zensiert, wie aus einer Auflistung im Februar gesperrter Seiten hervorgeht. Das zugrundeliegende Gesetz sollte nur Kinderpornografie, Drogenkonsum und Suizid-Anleitungen sperren, doch es betrifft immer harmlosere Inhalte. Auch westliche Internet-Firmen kooperieren mit der russischen Zensurbehörde.
Wie immer, ne?
Und die Verlagshäuser berichteten:
Das würde ich unter positive Nachrichten verbuchen: Deutschland steigert Stromexport.
Deutschland hat trotz der Stilllegung von acht Atomkraftwerken im vergangenen Jahr so viel Strom ins Ausland exportiert wie zuletzt vor fünf Jahren.
weiter heißt es:
Grund für den Überschuss ist die Energiewende mit der Zunahme von Solar- und Windstrom – der Anteil alternativer Energien kletterte 2012 in Deutschland auf 23 Prozent.
Aber hallo. Und die Konzerne wollten uns erst weismachen, ohne AKWs würde in Schland das Licht ausgehen, ne?
Diese Infografik (Vorsicht: nervige Pop-In-Website) zeigt, wie gut sich Vinylschallplatten wieder verkaufen. Ich selbst kaufe Musik wenn's geht auch nur noch in diesem Format, weil ich es einfach liebe und weil ich die Platten auch noch hören kann, wenn dereinst der Strom ausfällt.
Ronny schreibt:
Vergleicht man diese Zahlen allerdings mit denen aus der Hochzeit der Vinylverkäufe, relativiert sich die ganze Angelegenheit. So wurden 1976 71,5 Millionen LPs und 39,1 Millionen Single-Schallplattenden verkauft. Das ist doch ein wenig mehr Holz. Schön zu wissen ist es trotzdem.
Passend zu meinem Gesinnungswandel, mal ein paar mehr gute Nachrichten zu verbreiten, kam neulich dieses verwackelte Foto bei mir an. Das können wir besser, oder? Wenn ihr also über gute Nachrichten stolpert, die ihr für verbreitenswert haltet, her damit:
John F. Nebel spricht uns Mut zu und das solltet ihr euch mal zu Gemüte führen:
Die Netzgemeinde ist tot, lang lebe die Netzbewegung!
Schluss mit dem Quatsch!
Die jetzige Debatte macht uns schwächer als wir sind. Sie delegitimiert unsere Anliegen und spielt den Gegnern von Grund- und Bürgerrechten in die Hände. Die Uhls, die Klaedens und Keeses dieser Welt lachen sich tot. Denn jetzt haben sie uns da, wo sie uns immer haben wollten. Unsere Ratlosigkeit ist ihre Freude.
Wir können uns aber aus dieser misslichen Lage selbst befreien, denn es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie wir die Netzgemeinde zu einer Netzbewegung machen können.
Na, das ist doch mal eine Ansage:
Das nun verabschiedete Leistungsschutzrecht sorgt für Verunsicherung. SPIEGEL ONLINE stellt klar: Unsere Überschriften und Anrisstexte können wie bisher verwendet werden. Wir werden das Leistungsschutzrecht nicht nutzen, um Links und Zitate zu unterbinden.
Na, wenn das nicht mal eine gute Nachricht ist. Vielleicht erinnert ihr euch daran, dass die Polizei die Redaktion der Augsburger Allgemeinen durchsuchen wollte, weil in deren Internetkommentaren ein User einen CSU-Fuzzi bezichtigte, "Rechtsbeugung" zu begehen und "Tankstellenbesitzer massiv einzuschüchtern". Dieses Vorgehen war rechtswidrig, wie das Landgericht Augsburg nun nachträglich festgestellt hat.
Das Landgericht vertritt insoweit die Ansicht, dass die beanstandete Äußerung eines Forennutzers über die Person des Augsburger Ordnungsreferenten von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit nicht strafbar war.
Das bringt dem betroffenen User jetzt zwar nichts, weil die Zeitung damals unter dem Druck direkt eingeknickt war und die Daten des Users rausrückte. Aber für uns bedeutet dieses Urteil im Umkehrschluss, dass es nicht ganz illegal sein kann, sich im Internet abfällig über Politiker zu äußern. Okay, "beleidigen" ist vielleicht etwas hoch gegriffen, die oben getätigten Aussagen würde ich jetzt nicht direkt als Beleidigung bezeichnen. Leider werden wir trotzdem von einer freidrehenden Polizei belästigt werden können, denn die brauchen die gültige Rechtssprechung ja nicht zu kennen
Wer mehr wissen will, klickt schnell nochmal rüber zu internet-law.
Mein Dank geht an Guy Fawkes, der das ausgegraben hat. Aber wieso liest du die Deutschen Wirtschaftsnachrichten?
So langsam finde ich Gefallen daran, nicht nur Scheißnews zu verbreiten, sondern hin und wieder auch mal Alternativen zu der ganzen Scheiße. Zum Beispiel diese Bekenntnisse eines Teilzeit-Google-Abtrünnigen, wobei ich leider sagen muss:
Are you fucking kidding me?
Ey, lass mich einfach rein, okay? |
Ich will das hier nie wieder sehen. |
Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.