Die urheberrechtliche Abmahnung: Ein neues Geschäftsmodell
Was bei den Filesharing Sachverhalten bereits prächtigt funktioniert, scheint jetzt auch im Bereich journalistischer Texte Einzug zu halten. Nicht mehr nur die großen Plattenfirmen oder Verlage mahnen ab, sondern zunehmend auch der einzelne Urheber selbt.
Dagegen ist im Grunde überhaupt nichts zu sagen, solange berechtigte Ansprüche verfolgt werden. Leider ist dies aber nicht immer der Fall, wie die Abmahnung eines Bloggers durch eine taz-Journalistin zeigt. Vielmehr scheint sich hier ein neues Geschäftsmodell zu etablieren, mit dem sich offenbar mehr Geld verdienen lässt, als mit der Verwertung des Werks selbst.
Die Autorin Eva Schweitzer hat, nach eigenen Angaben, für einen Zeitungsartikel 80 EUR erhalten - auch die Zeit zahlt offenbar schlecht - und fordert nunmehr von einem Blogger, der lediglich aus diesem Text zitiert hat, 1200 EUR an Schadensersatz. Da reibt sich auch der mit dem Urheberrecht vertraute Jurist verwundert die Augen. Diese kreative Art der Schadensberechnung lässt aufhorchen, hätte man doch beispielsweise nach den Grundsätzen der sog. Lizenzanalogie höchstens die besagten 80 EUR als Schaden geltend machen können. Ein Zuschlag dürfte nicht in Betracht kommen, da das Zitat mit dem Link auf Zeit-Online eine Quellenangabe enthält. Und hierbei ist die Frage, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt oder die Vervielfältigung nicht vielmehr von § 51 oder auch § 49 UrhG gedeckt ist, wohlgemerkt noch gar nicht erörtert worden.
Die Journalistin meint zu allem Überfluss, ihre fragwürdige Abmahnung im Blog der taz jetzt auch noch mit einem einigermaßen herablassenden Beitrag rechtfertigen zu müssen. Ist es legitim, dass jemand, der Johnny Haeusler nicht kennt, sich heutzutage immer noch Journalist nennt und derartigen Hochmut zur Schau trägt? Aber sicher doch, denn "wir reden ja von Deutschen".
Dagegen ist im Grunde überhaupt nichts zu sagen, solange berechtigte Ansprüche verfolgt werden. Leider ist dies aber nicht immer der Fall, wie die Abmahnung eines Bloggers durch eine taz-Journalistin zeigt. Vielmehr scheint sich hier ein neues Geschäftsmodell zu etablieren, mit dem sich offenbar mehr Geld verdienen lässt, als mit der Verwertung des Werks selbst.
Die Autorin Eva Schweitzer hat, nach eigenen Angaben, für einen Zeitungsartikel 80 EUR erhalten - auch die Zeit zahlt offenbar schlecht - und fordert nunmehr von einem Blogger, der lediglich aus diesem Text zitiert hat, 1200 EUR an Schadensersatz. Da reibt sich auch der mit dem Urheberrecht vertraute Jurist verwundert die Augen. Diese kreative Art der Schadensberechnung lässt aufhorchen, hätte man doch beispielsweise nach den Grundsätzen der sog. Lizenzanalogie höchstens die besagten 80 EUR als Schaden geltend machen können. Ein Zuschlag dürfte nicht in Betracht kommen, da das Zitat mit dem Link auf Zeit-Online eine Quellenangabe enthält. Und hierbei ist die Frage, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt oder die Vervielfältigung nicht vielmehr von § 51 oder auch § 49 UrhG gedeckt ist, wohlgemerkt noch gar nicht erörtert worden.
Die Journalistin meint zu allem Überfluss, ihre fragwürdige Abmahnung im Blog der taz jetzt auch noch mit einem einigermaßen herablassenden Beitrag rechtfertigen zu müssen. Ist es legitim, dass jemand, der Johnny Haeusler nicht kennt, sich heutzutage immer noch Journalist nennt und derartigen Hochmut zur Schau trägt? Aber sicher doch, denn "wir reden ja von Deutschen".
Labels: Abmahnung, Urheberrecht, UrhG
13 Kommentare:
Frau Schweitzer behauptet in ihrem Blog ja nun, dass das Zitatrecht hier nicht greift. Stimmt das, womöglich weil das Zitat etwas lang ausgefallen ist?
Danke für die unterstützenden Worte. Nur der Satz am Ende ist zwar schmeichelnd, aber äußerst übertrieben, denn es ist doch egal, ob Frau Schweitzer mich kennt (und das muss schließlich niemand), ich kenne sie ja auch nicht. Journalismus definiert sich doch nicht darüber, wen man kennt.
Trotzdem natürlich danke für die netten Worte!
Mir erscheint das Zitat durchaus als etwas lang, und problematisch ist wahrscheinlich vor allem, daß es einfach unkommentiert weitergegeben wird, also nicht Ausgangspunkt für eigene Gedanken und Texte ist. Dann wäre es vermutlich weniger problematisch.
Obacht: Frau Schweitzer schreibt zwar in Ihrem Blogeintrag von 80 ? Honorar, bezieht sich dabei aber ausdrücklich nicht auf den Artikel in der Zeit. Die 80 ? stammen von einer namentlich nicht genannten Zeitung, die ihren Artikel ungefragt weiterverkauft hat.
Sachen gibts ...
Irgendwann werde ich in meinem Blog überhaupt nichts mehr zitieren und verlinken.
Gibt es eine Regel, wie lange ein Zitat sein darf?
gulli.com hat doch neulich schon darüber berichtet, dass die Musikindustrie das als lukrative Einnahmequelle entdeckt hat: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/14/die-quote-der-sofortzahler-liegt-bei-25/
@Jörn: Für mich wird das nicht so ganz deutlich. Ob die Zeit allerdings so viel mehr bezahlt hat, für diesen Text ist eine andere Frage. Die Aussage von Frau Schweitzer, dass einen Artikel zu klauen viel teurer sei als einen mit Erlaubnis nachzudrucken, ist in dieser Pauschalität erst einmal falsch.
@rrho: Für mich ist weniger die Länge des Zitats das Problem, als evtl. eher, dass das Zitat in einem selbständigen Werk erfolgen muss. Ich denke aber, dass es sich um ein durchaus noch blogtypische Art der Zitierung handelt und man das bei der Auslegung von § 51 UrhG berücksichtigen muss.
@johnny: Ich vermute, dass du auf eine Relevanzdiskussion keinen Wert legst. ;-) Denke schon, dass man Dich kennen muss, wenn man im Netz publiziert.
Sorry, aber in der Sache ist die Dame halt einfach im Recht gewesen, da der eigene Beitrag gegenüber dem "Zitat" doch verschwindend klein war.
Die Dame ist einfach gierig. Sie hätte den/die Betroffenen einfach Kontaktieren können, und die Sache wäre bestimmt geregelt gewesen. Statt dessen schickt Sie einen Abmahnanwalt los um mit (wackligen)Argumenten zu kassieren.
Vor einem Gericht kommt Sie damit bestimmt nicht durch, weil Sie eine gütliche Einigung gar nicht erst versucht hat
@ Knut Richter -- nein, gierig ist sachlich falsch. Richtig ist: inkompetent.
Um "giergig" zu sein, müsste ihr Geschäftsmodell im Abmahnen bestehen. Ich habe ihre Texte gelesen und sage frech: ihre Schreibe ist gar nicht schlecht, folglich dürfte ihr Geschäftsmodell ihre Schreibe sein.
Das Mädel kann zwar schreiben, hat aber vom Tuten und Netzwerk keinen Plan und folglich einen Schleppnetzfahnder bauftragt, unlizenzierte Nutzung ihrer Texte zu lokalisieren.
Der Rest ist ein "ungewollter Selbstläufer".
Ich bin über einen Internetblog auf diese Seite gestoßen. Dies alles erinnert mich sehr stark an einen eigenen Urheberrechtsfall.
Auf meiner nichtkommerziellen Seite hatte ich die Karikatur eines mir bis dato unbekannten Künstlers veröffentlicht. Ich erhielt dafür vom Anwalt des Künsterles eine Abmahnung und musste eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die Karikatur habe ich umgehend von meiner Homepage entfernt. Im weiteren Schriftverkehr habe ich mit dem Anwalt des Künstlers auf die Zahlung einer Lizenzgebühr geeinigt. Sie hat 100 Euro betragen. Vom Anwalt erhielt ich eine Rechnung über 1.000 (i.W.: tausend) Euro. Diese habe ich nicht anerkannt und ihm, mit Verweis auf § 97a UrhG 100 Euro angeboten und diese auch bezahlt.
Der Anwalt hat mittlerweile Klage zur Zahlung von 900 Euro eingereicht. Das Verfahren ist noch anhängig.
Ich habe (unbewußt und aus Unachtsamkeit) Unrecht begangen (dies ist unstrittig) und habe für diese Rechtsverletzung auch gezahlt, insgesamt bis jetzt 200 Euro.
Aber bei allem was ich hier und in vielen anderen Foren lese, geht es doch meines Erachtens gar nicht um die Verhinderung von Rechtsverstößen. Es geht meiner Meinung nach ganz klar darum sich über den Weg des deutschen Abmahnverfahrens ein lukratives Zusatzeinkommen zu verschaffen. Sei es, weil jemand den Hals nicht voll kriegt oder mangels anderweitiger finanzbringender Aufträge.
Ich hoffe, dass diese dem deutschen Gesetzgeber langsam mal auffällt und das diesem ganzen Prozedere ein Riegel vorgeschoben wird.
Wie gesagt, wer Unrecht begeht, soll auch dafür zur Kasse gebeten werden. Aber was hier, mit den Möglichkeiten des Abmahnwesens in Deutschland geschieht, sind nur die Möglichkeiten wie man mit Web 2.0 die eigene Kasse aufbessern kann.
was mich interessieren würde ist vor allem, ob Frau Schweitzer überhaupt weiß wen ihr Anwalt denn so alles abmahnt. Möglicherweise führt ja auch der die Schleppnetzfahndung durch und sie weiß gar nicht, wen es da so alles erwischt. Nur so ein paar Gedanken aus aktuellem Anlaß...
Ähm,ohne mich weiter inhaltlich zu äußern, möchte ich anmerken, dass der Sachverhalt meines Erachtens nach hier falsch dargestellt wird.
Frau Schweitzer berichtet in der Tat über einen Fall, bei dem eine Tageszeitung einen Artikel für den sie 80 Euro erhalten hat, weiterverbreitet hat.
Die Zeit ist aber keine Tageszeitung und Frau Schweitzer leitet nirgendswo darauf ab, dass es sich um denselben Artikel handelt.
Da es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt, könnte man das sogar formaljuristisch korrekt abmahnen.