5.11.2009

Eva Redselig

Die Auskunftsfreude einer Kundin, der Journalistin Eva Schweitzer, k�nnte dem Plagiats-Suchdienst TextGuard langfristig das Gesch�ftsmodell verhageln. Sie habe ein �Gesamtpaket� gebucht, mit dem TextGuard nach unerlaubten Ver�ffentlichungen ihrer Artikel suche, lie� die Autorin freim�tig in ihrem taz-Blog verlauten. Was nach dem Kontext recht eindeutig besagte: Ich zahle nichts, kriege aber auch nur im Erfolgsfall Geld.

Dummerweise ist es dann aber nicht mehr so einfach mit den exorbitanten Anwaltshonoraren, die in den Abmahnungen in Rechnung gestellt werden. In Schweitzers Fall waren es knapp 1.000 Euro, die ein Blogger allein an den angeblich von Schweitzer, faktisch aber wohl eher von TextGuard in Marsch gesetzten Juristen zahlen sollte.

(Wobei es dann auch Praxis ist, dass Anw�lte ihre Honorare teilweise wieder an den Auftraggeber erstatten und sich so k�nftige Mandate sichern. Sie sollen ja nicht die einzigen sein, die am Abmahnwesen verdienen. Das nennt sich dann �Abmahnpartnerschaft�.)

Anwaltskosten k�nnen von einem Abgemahnten aber regelm��ig nur in der H�he verlangt werden, wie sie letztlich auch der Abmahner selbst zahlen w�rde. Zum Beispiel, wenn sich herausstellt, dass der Abgemahnte pleite ist. Oder, was ja vorkommen soll, sich die Abmahnung als haltlos erweist.

Wird aber ein Komplett- bzw. Rundum-Sorglos-Paket auf Erfolgsbasis vereinbart, hat der beauftragte Anwalt gar keinen Geb�hrenanspruch gegen den Abmahner. Mit der Folge, dass der Abgemahnte auch nichts erstatten muss; jedenfalls nicht die gesetzlichen, bei entsprechenden Streitwerten sehr hohen Geb�hren.

Von daher ist es wenig verwunderlich, wenn Firmen wie TextGuard sehr auf die Geheimhaltung ihrer Vertr�ge bedacht sind. Kommen die Vereinbarungen n�mlich ans Licht, so wie durch Eva Redselig, er�ffnen sich f�r die Abgemahnten ganz neue Einwendungen.

Diese Gegenargumente sind durchaus vielversprechend. So muss zum Beispiel der bekannte Hamburger Abmahnanwalt Clemens Rasch demn�chst in den Zeugenstand treten. Ein Gericht m�chte von ihm wissen, ob die Musik- und Filmindustrie ihm tats�chlich jene gesalzenen Geb�hren erstattet, die er in seinen Abmahnschreiben lange Zeit geltend machte. Hier geht es um Millionenbetr�ge.

(In j�ngster Zeit werden beim Film-, Musik- und Pornoabmahnungen ja fast nur noch Pauschalen gefordert, die im Vergleich zu den Goldgr�berzeiten fast mitleidserregend niedrig sind. Letztlich stellen sich aber auch wieder �hnliche Fragen, wenn im Falle der Nichtzahlung der Pauschale doch wieder die angeblich �tats�chlich angefallenen� Anwaltsgeb�hren vor Gericht eingefordert werden � sofern ausnahmsweise mal tats�chlich geklagt wird.)

Kein Wunder also, dass der Gesch�ftsf�hrer von TextGuard nicht begeistert von Eva Schweitzers Auskunftsfreude ist und, so berichtet es Telepolis, eine Art Geheimnisverrat bejammert. Vielleicht hat er ja den Mumm, die Journalistin deswegen juristisch zu belangen.

Man wird ja noch tr�umen d�rfen.

7 Kommentare zu �Eva Redselig�

  1. Annegrete meint: (5.11.2009 um 20:26) AntwortenReply to this comment

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    Recht einfach und in den Grundfunktionen kostenlos.

  2. Bernhard meint: (5.11.2009 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    �Eva, ik liebe dir�, sagte er
    und freute sich auf den Proze� noch mehr.

    Noch besser ist nat�rlich, man kann dem Gericht mal so einen schriftlichen "All-inklusive-ohne-Risiko"-Vertrag vorlegen. Dann werden die Kl�gervertreter pl�tzlich ganz bleich und verlassen fluchtartig das Gerichtsgeb�ude.

  3. Carl meint: (5.11.2009 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    Eine Frage zu den Geb�hren, genauer: der Streitwertfestsetzung.

    Wie kommt es eigentlich zu diesen absurd hohen Streitwerten in den Abmahnverfahren?

    Denn dass Songs runterladen ohne zu bezahlen nicht rechtm��ig ist, d�rfte dem Gros der Abgemahnten bekannt sein. Und es danach zu Forderungen des Rechteinhabers kommen kann wohl auch. Aber wie wird gerechtfertigt, dass eine Abmahnung letztlich genauso teuer ist wie das eintausendfache herunterladen des Songs bei Itunes und Co.

  4. Nelson meint: (5.11.2009 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    ha ha

  5. Debe meint: (5.11.2009 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Angenommen, ich h�tte eine Abmahnung von Frau Redseligs Mietm�ulern bekommen (habe ich nicht) und diese auch noch bezahlt (h�tte ich nicht). G�be es Chancen darauf, das Geld wiederzusehen? W�re hier strafrechtlich etwas zu machen (Betrug)? Ich w�rde mich einfach schaden)freuen, wenn das Abmahngesocks selber vor den Kadi m�sste.

  6. Finn Fogel meint: (5.11.2009 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    @Carl: H�ufig nutzte der Abgemahnte einen P2P Client, k�nnte also auch Titel hochgeladen haben, wodurch der Schaden gr��er wird.

    Des Weiteren wird teilweise unterstellt, jeder der einen Titel illegal runtergeladen hat hat auch noch mehr, ergo Die Rechteinhaber und der Anwalt verdienen ein h�heres s�mmchen bei Erfolg.

    @Debe: Evt. k�nnte aus � 812 BGB ein Anspruch bestehen. (Ich bin juristischer Laie also keine Garantie ;) )

  7. hauke meint: (5.11.2009 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    Auch wir (gemeinn�tziger Verein, der ein nichtkommerzielles monothematisches Web-Nachrichtenportal betreibt) wurden im April diesen Jahres Ziel einer Abmahnung von Herrn Will aus Hamburg, im Namen der Nachrichtenagentur AFP, deren Namen im Zusammenhang mit Frau Schweitzer auch schon fiel. Das Papier aus Hamburg sah stark nach einer Kopiervorlage aus, das ohne gro�en Arbeitsaufwand kopiert worden war. Herr Will hatte sogar vergessen, Seite zwei der Vollmacht seiner Mandantin samt der Unterschrift mit hineinzustecken.

    Es wurde festgestellt, dass wir das Urheberrecht der Mandantin mit zwei Textmeldungen verletzt h�tten, die wir 2003 ver�ffentlicht haben. In den beiden 1000-Zeichen-Meldungen hatten wir lediglich Informationen der AFP als Quelle verwendet und einen O-Ton eines Experten �bernommen. Die Texte selbst konnten von uns einwandfrei als selbst geschrieben herausgestellt werden, immerhin enthielten sie grammatikalische Fehler, die man bei Agenturmeldungen eher selten trifft. Leider waren die Originale aber nicht mehr auffindbar und auch Herr Will weigerte sich standhaft, uns die Originale verf�gbar zu machen. Somit bestand bei uns ein Risiko, dass wir eventuell doch eine Urheberrechtsverletzung begangen h�tten. Seine Forderung beliefen anf�nglich auf 735 Euro (davon 335 Euro Gesch�ftsgeb�hr bei einem angesetzten Gegenstandswert von 10400 Euro). Die kurzen AFP-Meldungen m�ssen also wirkliche Goldminen gewesen sein. Die Zahlungsfrist lag �brigens nur zwei Werktage nach dem Eintreffen des Schreibens, es erreichte uns am Samstag des Osterwochenendes.

    Zwar zeigte sich Herr Will telefonisch geneigt, seine Forderungen zu halbieren, als er erfuhr, dass wir gemeinn�tzig sind. Seine erzwungene Nachreichung der Vollmacht f�hrte auch zu einer Fristverl�ngerung von einer Woche (!), die wir aber wegen unseres vor allem �bers Netz aktiven Vereins ebenso nicht wahrnehmen konnten. Wir baten � im Hinblick auf die Verteilung des Vorstands �ber mehrere Zeitzonen � um eine weitere Fristverl�ngerung. Diese Mailkonversation wurde von Herrn Will zunehmend unfreundlich und kurzatmig beantwortet. Schlie�lich erh�hte er � nach Ablauf der Frist � und unsere Bitte auf Aufschub ignorierend seine urspr�ngliche Forderung auf 1100 Euro (400 f�r die Mandantin+ 700 Gesch�ftsgeb�hr). Sein Angebot von halbierten Forderungen aufgrund unserer Gemeinn�tzigkeit lie� er damit fallen.

    Das letzte was wir (jemals) von ihm h�rten: Er werde sich nicht auf Diskussionen dieser Art einlassen (wir forderten erneut die �bergabe der Original-Agenturmeldungen). Dies sei seine letzte Nachricht "in dieser Runde". Er "mache diesen Beruf schon zu lange", um sich "auf diese Art von Diskussion einzulassen". Im Anhang seiner Mail war eine Warnung, vermutlich in Hinblick auf "Stufe zwei": Ein Screenshot des im Blogbeitrag erw�hnten TextGuard, samt Adresszeile im Browser mit einer in Hamburg gehosteten DynDNS-Adresse. Wir haben diese URL einmal abgetippt und konnten den verwendeten Account direkt verwenden, um selbst nach Urheberrechtsverletzungen zu suchen. Ein weiterer Screenshot zeigte �brigens einen zitierten Text aus unserem Webforum, den er ebenfalls als "klar als Meldung" identifizierte. Auch dieses Ergebnis d�rfte ihm der TextGuard geliefert haben. Der konnte nicht erkennen, dass es sich hier blo� um einen Forenbeitrag mit (kurzem) Zitat handelte. Zitate in Forenbeitr�gen sind ja juristisch eine ganz andere Baustelle � und wir begannen uns zu fragen, ob er uns nun mit Abmahnungen in allen Bereichen unterziehen will oder nur die letzten Gesch�tze zur Einsch�chterung auff�hrt.

    Wir haben zur Sicherheit die Sache an diesem Punkt doch noch einem Anwalt �bergeben, der Herrn Will in unserem Namen antwortete, womit die Sache gegessen war (keine Reaktion). Das war zwar im Nachhinein Geldverschwendung (unser Verein zahlt selbst ein kurzes anwaltliches Beratungsgespr�ch nicht aus der Portokasse), aber wir sind um eine wertvolle Erfahrung reicher: N�mlich dem gesunden Menschenverstand schon am Anfang trauen und so haltlose Vorw�rfe einfach direkt zur�ckweisen.