25.10.2009

Von der Polizeiwache in die Ordnungshaft

Es löst jedes Mal Verwunderung aus, wenn ich folgendes zum richtigen Verhalten gegenüber der Polizei sage: Kein Zeuge ist verpflichtet, bei einem Polizeibeamten eine Aussage zu machen. Er muss nicht an an Ort und Stelle Angaben zur Sache machen. Auch nicht, wenn er nachts aus dem Bett geklingelt wird. Er kann Vorladungen ignorieren. Und er kann, wenn er denn möchte, bei ihm klingelnden Polizisten die Tür vor der Nase zuschlagen.

Nur eines darf ein Zeuge der Polizei nicht verweigern, aber das ist nun wirklich nicht viel: seine Personalien. Tut er es nicht, ist das aber nur eine Ordnungswidrigkeit.

Dass Polizeibeamte gegenüber Zeugen praktisch keinerlei Rechte haben, ist weitgehend unbekannt. Insbesondere auch unter Polizeibeamten. Ich führe in schöner Regelmäßigkeit diese Diskussionen, gerade mit Kripo-Kommissaren. Während ihre Kollegen beim Verkehrsdienst sich natürlich nicht wundern, wenn sie von schriftlich vorgeladenen Zeugen von Verkehrsunfällen nichts hören, muss es aus Sicht der Kriminaler immer schnell schnell gehen.

Da wird zum Beispiel bei der Hausdurchsuchung in einer Firma das Personal informiert, jeder Mitarbeiter der Abteilung werde gleich im Zimmer des Chefs vernommen. Natürlich ohne den Chef. Dabei wird alles getan, um den Eindruck zu erwecken, dass man sich als Zeuge dem nicht entziehen kann. Die Strategie ist klar: Wenn ein Zeuge vor Ort nicht aussagt, hat er Zeit zum Überlegen, Wikipedia und/oder einen Anwalt zu konsultieren. Dann wird das nichts mehr mit der erhofften Direktbelastung der Chefetage.

So gibt es tatsächlich auch genug Kripobeamte, die selbst gegenüber einem Anwalt empört darauf hinweisen, sie seien von der Kripo, der Zeuge sei ein Zeuge und deshalb müsse er jetzt aussagen. Die den Anwalt also für dumm verkaufen wollen. Oder, sicher die seltenere Variante, eben selbst dumm sind.

Ich frage immer zurück, wo das denn alles in der Strafprozessordnung stehe. Das stehe schon drin, heißt es dann. Und auf den Einwand, es stehe eben gerade nicht drin, kommt mit Sicherheit die Bemerkung, das könne schon sein, immerhin hätte ich ja Jura studiert.

Aber auf jeden Fall sei das, was wir Anwälte da abziehen, “Behinderung der Justiz”, “Strafvereitelung” oder “Begünstigung”. Eine Kommissarin sprach sogar mal von “unterlassener Hilfeleistung gegenüber dem Staat”. Wie auch immer, keine Erklärung ist – bei unseriös arbeitenden Polizisten – zu schrottig, um Zeugen über ihre Rechte in die Irre zu führen und ihnen den Mund zu öffnen.

Niemand muss mit der Polizei sprechen – dieses bislang weitgehend unbekannte, dennoch aber eherne und nur vom BKA-Gesetz etwas angetitschte Prinzip gerät nun ins Wanken. Im Koalitionsvertrag findet sich zwischen den Änderungen im Wiederaufnahmerecht und der Reform des Transsexuellenrechts, also ziemlich weit hinten, folgender Satz:

Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen.

Bevor wir nach Sinn und Unsinn dieses Vorhabens fragen, sollten wir klären, warum Zeugen bei der Polizei eigentlich nichts sagen müssen. Es ist zunächst keineswegs so, dass Zeugen grundsätzlich schweigen dürfen. Wie schon im Koalitionsvertrag angedeutet, müssen Zeugen vor dem Staatsanwalt und Richter jederzeit erscheinen – und aussagen. Und zwar nach Vorladung. (Was natürlich Vorlaufzeit bedeutet und die Möglichkeit gibt, sich als Zeuge über die eigenen Rechte zu informieren. Und, was immer zulässig ist, zum Beispiel einen Anwalt mitzubringen.)

Eine erste Erklärung ergibt sich daraus, dass Polizisten nach dem jetzigen Konzept der Ermittlungen lediglich “Hilfsbeamte” sind. Chef der Ermittlungen ist der Staatsanwalt. Er koordiniert, entscheidet was zu tun ist – und er befragt dann auch die “renitenten” Zeugen. Ist ein Zeuge für die Ermittlungen sowieso von überragender Bedeutung, wird der Staatsanwalt ohnehin nicht zögern, ihn vom Richter vernehmen zu lassen. Beim Richter gemachte Aussagen können nämlich später unter Umständen auch dann im Prozess verwendet, das heißt verlesen werden, wenn der Zeuge später nichts mehr sagt.

Auch die höhere Qualifikation von Staatsanwälten und Richtern spielte eine Rolle, die Strafprozessordnung so zu machen wie sie heute ist. Zeugen, die nichts sagen wollen, haben ja meistens einen Grund. Insbesondere bei der Bewertung, ob ein Auskunfts- oder gar ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht besteht, kann es jedenfalls nützlich sein, wenn der Vernehmende Jurist ist.

Außerdem kommen auch Mittel in Betracht, den Zeugen zum Reden zu bringen. Er kann sogar eingesperrt werden, wenn er sich vor dem Staatsanwalt oder dem Richter ohne gesetzlichen Grund weigert, etwas zu sagen. Der Polizei wollte man gar nicht die Möglichkeit geben, einem Zeugen mit Ordnungsgeld oder gar Zwangshaft drohen zu können. Aus naheliegenden Gründen. Jedenfalls jene Minderheit von Polizeibeamten, die auch heute noch Beschuldigten die Kontaktaufnahme mit ihrem Anwalt verweigern (beste Erklärung in letzter Zeit: “Vom Dienstapparat dürfen wir keine Handys anrufen”), würden sich über die neuen Daumenschrauben herzlich freuen.

Hinzu kommt ein anderer Aspekt. In einem Ermittlungsverfahren ist regelmäßig nur ein Staatsanwalt zuständig. Ebenso ein Ermittlungsrichter. Es kann aber sein, dass zig Polizisten, noch dazu an den unterschiedlichsten Standorten, Ermittlungen führen. Wie oft darf dann der Zeuge von der Polizei in die Mangel genommen werden? Beliebig oft, oder zumindest einmal jeweils in Düsseldorf, Stuttgart und Berlin?

Die Formulierung im Koalitionsvertrag geht dahin, Zeugen müssten vor der Polizei erscheinen. Das klingt zumindest so, als sei geplant, die Aussagepflicht an eine vorherige “Einladung” zu koppeln. Was dem Zeugen einen zeitlichen Vorlauf gäbe, um sich unabhängig über seine Rechte zu informieren und einen Beistand zu organisieren. Immerhin.

Natürlich steht es in den Sternen, ob das Vorhaben umgesetzt wird. Gut möglich, dass die liberale Justizministerin zunächst andere Schwerpunkte setzt. Wenn die Vorschrift aber kommt, hätte sie auch ein Gutes. Alle deutsche Fernsehkrimis, in denen Polizisten nach Lust und Laune demütige Zeugen ausquetschen, wären nachträglich juristisch rehabilitiert.

104 Kommentare zu “Von der Polizeiwache in die Ordnungshaft”

  1. Kritiker meint: (25.10.2009 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    "Kein Zeuge ist verpflichtet, bei einem Polizeibeamten eine Aussage zu machen."

    Das stimmt bald nicht mehr. Siehe Koalitionsvertrag:
    pfau.e-technik1.uni-rosto...su-fdps.html#koa_line5006

  2. MrBrook (Link) meint: (25.10.2009 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Man darf gespannt auf die Umsetzung sein. Die ersten Klagen vor dem BVerfG gegen eine solche Regelung sind allerdings schon vorprogrammiert denke ich ;o)

    @Kritiker:
    Bei mir steht das so im Artikel. Allerdings hat Udo Vetter ja letztens in den Kommentaren geschrieben, dass seine Beiträge die ersten Minuten noch im Betastadium stehen würden, gut möglich, dass es ganz kurz nach der Veröffentlichung noch geändert wurde…

  3. x meint: (25.10.2009 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Hm, klingt nach Gejammer auf hohem Niveau. Bei uns in den Niederlanden hat man als Beschuldigter noch nicht mal Recht auf anwaltlichen Beistand bei polizeilichen Vernehmungen. Und wenn man nichts aussagt, sitzt man eben länger im Polizeigewahrsam, bis die Polizei den Sachverhalt untersucht hat. Es geht also alles noch schlimmer, also freut euch, dass der Koalitionsvertrg nicht noch mehr vorsieht ;-)

  4. Artikelganzleser meint: (25.10.2009 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    @Kritiker: Äh ja klar. RTFA.

  5. Kinch meint: (25.10.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    @x: Klingt nach Jammern auf hohem Niveau. In China wird man ums Haus geführt und erschossen. Also sei froh, dass in den Niederlanden noch keine Todesstrafe gibt.

    @Artikelganzleser: Anscheinend stand das nicht in der ursprünglichen Version des Artikels.

  6. der echte n.n. meint: (25.10.2009 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    mich würde interessieren, welche konsequenz unsere neue "bürgerlich-liberale" koalition an die verweigerung der zeugenaussage vor der polizei zu knüpfen gedenkt!? ordnungshaft direkt vom polizisten angeordnet dürfte eine änderung des grundgesetzes erforderlich machen. und dafür fehlt es der koalition doch glücklicherweise an der nötigen 2/3-mehrheit.

  7. Michael meint: (25.10.2009 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    "Nur eines darf ein Zeuge der Polizei nicht verweigern, aber das ist nun wirklich nicht viel: seine Personalien. Tut er es nicht, ist das aber nur eine Ordnungswidrigkeit."

    Tut er es nicht [=seine Peronalien verweigern], ist es eine Ordnungswidrigkeit? Ok, dann lieber verweigern *scnr*

  8. Otto Normalverbraucher meint: (25.10.2009 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Juristisch ist das alles richtig, was U.V. schreibt.

    Falsch ist aber die Grundannahme, dass Otto Normalverbraucher in der Polizei einen Gegner sieht (und sehen müsste), dem man soviel Sand wie irgend möglich ins Getriebe werfen müsste.

    Otto Normalverbraucher weiß schon, dass Strafverfolgung etwas ist, was in unser aller Interesse passiert und was man deshalb – jedenfalls als Staatsbürger mit einem Minimum an Gemeinsinn – nach Kräften unterstützen sollte.

  9. x meint: (25.10.2009 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Muhaha: http://www.youtube.com/watch?v=XaWE8K2nRVs

    (Merkel über Schäuble)

  10. Tom´s Papa meint: (25.10.2009 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    @8: Bei der von U.V. beschriebenen Vorgehensweise sollte Otto Normalverbraucher in der Polizei wohl lieber keinen Freund und Helfer sehen. (Warum auch immer mir gerade ganz spontan zwei mutmaßliche [sic!] Berliner Brandstifter einfallen, die lange Zeit in U-Haft gesessen haben – bis sich die Beweise [sic!] buchstäblich in Luft aufgelöst haben. Wohlgemerkt Beweise, die gesetzestreue Polizisten (auf)gesammelt haben.)

    Otto Normalverbraucher weiss doch aber hoffentlich auch zukünftig, dass er sich durch eine Aussage ja u.U. selbst belasten könnte….

  11. Zazaz meint: (25.10.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Die beabsichtigte Regelung macht schon Sinn. Erscheint ein Zeuge bei der Polizei nicht kostet das lediglich Zeit und Geld, da der Zeuge -wenn es ein wichtiger ist- dann eben dazu gebracht werden muss bei Sta / Gericht auszusagen. Ich sehe auch nirgendwo die Gefahr eines Missbrauchs. Und bei der Zahl der mittlerweise zugelassenen Anwälte wird jeder Zeuge, der sich beraten lassen will auch innerhalb von 3 Tagen einen Anwalt finden ;) 99,9 % der Zeugen kommen übrigens ohne Anwalt aus. Im Gefahrenabwehrrecht ist Anordnungen der Polizei übrigens regelmässig sofort nachzukommen, ohne langen Schnack.

    Also: die geplante Regelung ist rechtsstaatlich unbedenklich, spart Geld und beschleunigt Ermittlungsverfahren. Nicht viel, aber in einigen Fällen.

  12. Fragender meint: (25.10.2009 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    immer wieder interessant hier und man lernt ne Menge. Kann mir bitte jemand sagen, wo ich in welcher Strafprozessordnung schauen muss, damit man das mit Paragrafen belegen kann?

    Nur falls jemand das so auf Anhieb weiß und ja ich weiß um den Gebrauch von Google.

    Merci…

  13. y meint: (25.10.2009 um 14:23) AntwortenReply to this comment
  14. C. Witte meint: (25.10.2009 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    @Otto Normalverbraucher:
    Es ist schon richtig, dass der Staat meine Rechte schützen soll u. ich dafür sein sollte, dass das notfalls auch mit Zwang geschieht. Leider übt der Staat aber auch Zwang in Fällen aus, wenn es weder in meinem noch im allgemeinen Interesse liegt. Zum einen werden Partikularinteressen vertreten, die nicht die meinen sind, zum anderen geht es um die Interessen des Staates – sprich: der bürokratischen Apparate – selbst. Zusätzlich gibt es staatliches Zwangshandeln, das vollkommen zweckfrei ist (Stichwort BTM). Es gibt daher jede Menge Situationen, in denen eine Behörde mein erklärter Gegner ist und kein "Freund und Helfer", denen ich vorbehaltlos vertrauen kann.

    Die allgemeine Tendenz des Staates, sich immer mehr in die Belange der Bürger einzumischen ist mit dem Regierungswechsel jedenfalls nicht gebrochen, sondern wird sich fortsetzen.

  15. Dirk (Link) meint: (25.10.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Komisch, hier kommentieren alle in der Zukunft. Der Server ist wohl noch nicht in der Winterzeit angekommen. :-)

  16. studiosus juris meint: (25.10.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @Fragender: § 48 I 2 StPO könnte sie interessieren. Dass man (noch) nicht als Zeuge bei der Polizei aussagen muss, steht eben nicht in der StPO, weshalb man auch nicht aussagen muss.

    @Otto Normalverbraucher: Otto Normalverbraucher kann sich aber auch schnell vom Zeugen zum Beschuldigten wandeln. Da ist es in manchen Fallkonstellationen hilfreich, wenn man sich vor dem sachbearbeitenden Polizisten nicht schon aus Versehen als Zeuge um Kopf und Kragen geredet hat (und ja, ich kenne § 55 II StPO).

  17. n.n.n. meint: (25.10.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    WENN es um eine Vorladung bei der Polizei ginge hat Nummer 11 recht. Wenn es um Tatortvernehmungen geht, nicht.

  18. Nik (Link) meint: (25.10.2009 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    Warten wir mal ab, ob diese Regelung wirklich kommen wird.

    Warten wir weiterhin ab, ob sie der juristischen Prüfung standhalten wird. Es wäre nicht das erste mal, daß die Profis aus Karlsruhe den Amateuren aus Berlin die Spielregeln erklären mußten.

    Wem dient diese Regelung?
    Der Polizei gibt sie mehr Befugnisse und erleichtert die Arbeit.

    Person, die etwas hätte sehen können, werden sich ggf. sehr sehnell überlegen, ob sie tatsächlich etwas gesehen haben. Und ob sie das so genau wiedergeben können ("Ging ja alles so schnell, Herr Wachtmeister, ich weiß garnicht mehr, wie das kam"), daß die Aussage (für ein Gericht) unbrauchbar wird.

    Was gewinnt der Rechtsstaat dadurch?

    Welchen Preis der Rechtsstaat dafür zahlen muß, hat Udo erwähnt.

  19. vader meint: (25.10.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @Zazaz:

    > Also: die geplante Regelung ist rechtsstaatlich unbedenklich, spart Geld und beschleunigt Ermittlungsverfahren. Nicht viel, aber in einigen Fällen.

    Das ist leider propagandistischer Müll. Wie Herr Vetter schön dargelegt hat, sind Polizeibeamte (irritierenderweise) in der Auslegung der STPO weitgehend (oder häufig, aber meine Erfahrung spricht er für weitgehend) unbewandert (Böswilligkeit will ich hier in dieser Dikussion mal nicht annehmen, aber selbst dafür könnte sich wohl der eine oder andere Beleg einfinden). Polizeibeamte sind keine Juristen, also für die Rechtsauslegung auch gar nicht qualifiziert. Deshalb (und das hat Herr Vetter auch so geschrieben), sieht die bisherige Regelung einfach vor, dass die Vernehmung, bei der ausgesagt werden muss, durch einen Juristen (eben StA oder Richter) zu erfolgen hat. Ich sehe darin auch den Punkt, dass diese sich gegebenfalls nicht darauf hinausreden könnten, sie hätten halt nicht gewusst, dass … (wie es so schön mit Regelmäßigkeit passiert, wenn Polizeitbeamte angeklagt sind: Man hätte halt nicht gewusst, dass es da jetzt schon eine Dienstanweisung gäbe, die diese Praxis verböte, und dass dadurch der "Abschiebling" ersticken könne).

    Summa summarum ist die jetztige Regelung sehr sinnvoll und dient der Wahrung von Rechtsstaatlichkeit.

    > Also: die geplante Regelung ist rechtsstaatlich unbedenklich,

    Diese Regelung jetzt so zu ändern ist in meinen Augen rechtsstaatlich nicht nur bedenklich: Es ist geradezu fatal.

    MfG – Vader

  20. Andreas B. meint: (25.10.2009 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Was bedeuted eigentlich der Satz aus Koalitionsvertrag
    "unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte".

  21. vader meint: (25.10.2009 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    > Im Gefahrenabwehrrecht ist Anordnungen der Polizei übrigens regelmässig sofort nachzukommen, ohne langen Schnack.

    Im Gefahrenabwehrrecht belastet man weder sich noch andere: Man entfernt sich, gegebenenfalls.

    Was für ein Unsinn, Herr @Zazaz.

  22. vader meint: (25.10.2009 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    @Andreas B.:

    > Was bedeuted eigentlich der Satz aus Koalitionsvertrag
    > "unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte".

    "Wir wollen hier den Eindruck erwecken, dass wir die Zeugenrechte nicht beeinträchtigen oder einschränken"

    Ist doch ganz einfach. Der terminus technicus dafür ist "Feigenblatt".

  23. MTK meint: (25.10.2009 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Der Fall Harry Wörz ist sicher nicht der Einzige, bei dem Zeugenaussagen von der Polizei 'verlegt' wurden…

  24. vader meint: (25.10.2009 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    @x:
    > Hm, klingt nach Gejammer auf hohem Niveau. Bei uns in den Niederlanden

    Jaja. Die sind alle nicht hart genug. So'ne Weicheier: Auf Rechte zu bestehen … Tsts. Mann, in Chile, unter Pinochet ging das noch viel härter ab. Die wissen halt nicht, was 'ne Harke ist. Da muss man halt durch, Mann, nicht so 'rumflennen.

    (Im Klartext: Ich denke Ihr Diskussionsansatz verfehlt das Thema.)

  25. Blackout meint: (25.10.2009 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Was spräche denn dagegen sich bei fehlender Aussagewilligkeit einfach auf einen in den letzten Tagen erlittenen epileptischen Anfall und damit verbundener retrograder Amnesie zu berufen?

    Damit dürfte sich das Thema doch erledigt haben.

    btw: Ich denke nicht, dass der "rechtschaffene" Bürger zwangsläufig ein Interesse daran hat, die Strafverfolgung durch die Bhörden zu unterstützen. Gerade wenn ich an bestimmte opferlose Straftaten denke, sollte jeder der ein gesundes Moralempfinden besitzt eigentlich nicht daran interessiert sein, dass die Täter durch eigene Mithilfe ihrer "gerechten" Strafe zugeführt werden. Von daher: non cooperacion con la policia

  26. Andreas B. meint: (25.10.2009 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    @vader/22,
    das mit dem Feigenblatt mag sein ich möchte aber dazu mal eine genauere Erklärung, die über mein eigenes Wissen hinausgeht,

    Mein Halbwissen:
    also man muss nicht aussagen wenn man sich möglicherweise einer Straftat bezichtigen würde, und wenn man Beschuldigter?
    ist hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht und enge Angehörige
    haben auch ein Zeugnisverweigerungsrecht.

    Bei Fehlern bitte korrigieren !

  27. Lutz Baier (Link) meint: (25.10.2009 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    Ist schon komisch, was der "Freiheitsstatur" so alles einfällt…

    Aber wenn es kommen sollte: Einfach einen auf Helmut Kohl machen und gut ist. Dem ist auch nichts passiert. Er ist Ehrenvorsitzender seiner Clique geworden weil er so "standhaft" war.

  28. laie meint: (25.10.2009 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    @vader, x, kinch:
    -> "Four Yorkshire Men"

  29. Nik meint: (25.10.2009 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Ich habe einmal vor der Polizei (wegen einem von mir beobachteten Verkehrsunfall) ausgesagt, das ganze war ein schlechter Witz. Ich musste ihm praktisch diktieren was er mit 2 Fingersystem zu tippen hat – auf einer Schreibmaschine.
    Bald darauf bekam ich eine Vorladung vor Gericht, das wurde abgesagt und ich habe nie wieder was gehört.

    Das man vor der Polizei nicht aussagen muss erfuhr ich auch erst durch das "Sie haben das Recht zu Schweigen" Video.

    Wie dem auch sei, sollte es so kommen wie es im Koalitionsvertrag steht, niemand kann einen zwingen auszusagen. Schon gar nicht irgendwelche Cops, auch wenn es im Gesetz steht. Was wollen sie schon machen? Dann macht man eben einen oder mehrere Tage Urlaub auf Staatskosten.
    So hat es ja Kohl auch gemacht. Nur ohne Urlaub auf Staatskosten. Manche sind halt doch gleicher.

  30. Richard meint: (25.10.2009 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    @25
    Das Wort "Zivilcourage" solltest du mal googlen-vielleicht begreifst du auch den Inhalt.
    Solltest du irgendwann mal mächtig ein paar auf die Plautze kriegen und deines Eigentumes verlustig gehen, wirst du eventuell froh sein, wenn es noch Leute gibt die a.) helfen und b.) an der Strafverfolgung mitwirken. Und wenn nicht – dein Problem…

  31. Ein Mensch meint: (25.10.2009 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @11: Bisher bekam man die Vorladung, rief an und sagte, dass sich der Anwalt dazu äussern wird. Nun wird man hingehen zur Polizei, dort stundenlang seine Zeit auf harten Holzbänken absitzen und schliesslich sagen, dass man von seinen Zeugenrechten Gebrauch macht, die ja unbeschadet bleiben, und dass der Anwalt sich dazu äussern wird. Beschleunigt werden wird dadurch nichts, aber der Zeuge verliert unnötig Zeit, die der volkswirtschaftlichen Produktivität entzogen wird.

  32. Kand.in.Sky meint: (25.10.2009 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht kriegen die Ordnungsämter doch noch ihr Blaulicht.
    Danke IM Erika und Freiheitsstatur.

    #k.

  33. Volker mit V meint: (25.10.2009 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Meine Güte über was man sich aufregen kann. Aber mal wieder ein Grund, zu gucken, wer nur der Meinung mitläuft oder sich kritisch äußert :)

    Richtig übel aber wird mir, wenn ich sehe, dass offensichtlich schon so viele Zeugen eines Verkehrsunfalls mit meinem Steuergeld so schlampig umgehen und auf Schreiben der Polizei nicht reagieren. Gerne dürfte das bereits eine Owi sein um die Unkosten ersetzen zu können. Oder ist es das nicht schon, schließlich muss man doch Angaben zu seiner Person machen?

  34. H meint: (25.10.2009 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Frage eines Laien:
    Angenommen das Gesetz wird geändert: kann meine Aussage vor der Polizei daraus bestehen, dass ich keine Aussage mache?

  35. llamaz meint: (25.10.2009 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    @Volker mit V:
    Welche Unkosten? Die Briefmarke oder was?

  36. Ref.iur. meint: (25.10.2009 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Polizeibeamte sind schon seit einigen Jahren Ermittlungspersonen der StA und nicht mehr Hilfsbeamte (§ 152 I GVG).
    Problematisch an der geplanten Neuregelung finde ich, dass eine Vorladung, der man nachkommen muss, immerhin eine freiheitsbeschränkende Maßnahme darstellt. Dass diese demnächst von Polizeibeamten und nicht mehr von Staatsanwälten (immerhin Volljuristen) angeordnet werden dürfen, ist m.E. schon bedenklich. Für die StA bedeutet die geplante Neuregelung aber eine Entlastung, denn es ist echt lästig, wenn ein Zeuge, auf den nicht verzichtet werden kann, von der StA extra vorgeladen werden muss. Insbesondere in kleineren Angelegenheiten, wo nicht ohnehin eine Vernehmung durch den Ermittlungsrichter erfolgen würde, hält das den Betrieb nämlich ganz schön auf (man muss sich halt vor Augen halten, dass ein Staatsanwalt häufig mehrere Akten pro Stunde bearbeiten muss, um beispielsweise in einem allgemeinen Erwachsenendezernat nicht völlig abzusaufen…).

  37. Ref.iur. meint: (25.10.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @ H (34):
    Natürlich nicht. Als Zeuge muss man zur Sache Aussagen, wenn man entweder kein Zeugnisverweigerungsrecht (§§ 52 ff. StPO, beispielsweise weil man mit dem Beschuldigten verwandt ist) oder wenn man kein Auskunftsverweigerungsrecht auf einzelne Fragen hat (§ 55 StPO, weil man sich bei wahrheitsgemäßer Beantwortung selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde).

  38. stimmviech (Link) meint: (25.10.2009 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    An den Kommentaren, die sich hier für die neue Regelung aussprechen, sieht man, daß viele Leute noch nie mit der Polizei zu tun hatten. Nicht ohne Grund gibt es die Gewaltenteilung, die eben verhindern soll, daß sich einzelne Gruppen mit Gewalt zum Staat im Staat aufspielen und sich der Bequemlichkeit halber mit Druck und Gewalt ihre Arbeit leicht machen auf Kosten der Wahrheit. Kommt die neue Regelung durch, werden wir erleben, daß Zeugen, die Ermittlungsergebnissen oder auch Konstrukten der Polizei widersprechen, mit ähnlichen Maßnahmen traktiert werden wie jetzt die Beschuldigten: welcher Zeuge läßt sich denn für die Wahrheit verprügeln,da denkt er lieber im Sinne der Polizei nochmal nach und sagt das Gewünschte aus. Wer auch nur ein wenig Erfahrung mit Polizeiarbeit hat, weiß, was da jetzt auf uns zukommt.Wers nicht glaubt: dann wird in jedem Fall so parteiisch ermittel wie im Fall Harry Wörz.

  39. Duddley meint: (25.10.2009 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Was mir mehr Sorgen macht als die bisher angefuehrden Gruende, ist schlicht und ergreifend, die Moeglichkeit der Polizei direkt am Tatort auf eine Zeugenaussage zu bestehen.

    Mag sein das ich damit vollkommen falsch liege aber wenn ich mir das so durchlese, schliesst das meiner Meinung nach diese Moeglichkeit ein.

    @ 29 Nik

    "So hat es ja Kohl auch gemacht. Nur ohne Urlaub auf Staatskosten."

    Wieso, der hat doch mindestens 16 Jahre Urlaub auf Staatskosten gemacht.

    Gruss Duddley

  40. Liberal meint: (25.10.2009 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Der Schwachsinn an sich ist ja schon, dass man zu Zeugenaussagen gezwungen werden kann.

    Mit welchem Recht bitte? Und nein: Bitte nicht Recht mit unsinnigen Gesetzen verwechseln!

    Übrigens: Ein Zeugniszwang ist genauso bescheuert, wie eine Wahlpflicht, oder eine Vaterlandsdienstpflicht ("verpflichtender" Wehrdienst).

    Man sollte diesbezüglich mal die Menschenrechtskonvention ändern!

  41. Axel John (Link) meint: (25.10.2009 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Die Leute sollten sich endlich mal von der Vorstellung lösen, die Obrigkeit müsse respektiert werden und was Beamte behaupten, sei ein Evangelium.
    Warum muss man eine Zeugenaussage verweigern, wenn das Ärger bringt?
    Man kann sich doch auch an den diversen Untersuchungsausschüssen orientieren, in denen Politiker regelmäßig in partielle Amnesie fallen.
    Man kann ja auch einen Sachverhalt einfach nicht wissen, oder ggf. davon ausgehen, sich mit einer Aussage selbst zu belasten. Soviel Kreativität sollte eigentlich jeder aufbringen.
    Wer einen Beamten für voll nimmt, ist selber schuld.
    Ich würde nur unter sehr engen Voraussetzungen als Zeuge aussagen. Meist führt das nur dazu, dass man sich vor Gericht von aggressiven Krawallverteidigern in die Mangel nehmen lassen muss und als Lügner und Dummschwätzer hingestellt wird.

  42. Liberal meint: (25.10.2009 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    @Axel John (41):

    Ich teile durchaus deine Ansicht bzgl. des leider extrem stark vorhandenen Obrigkeitsglaubens bei vielen Mitmenschen.

    Nur: Warum ist überhaupt das Verweigern einer Aussage, zu der man sich eben nicht verpflichtet hat (wann denn?), strafbar? Das ist die eigentliche Frage!

    Falschaussagen sollten strafbar sein. Das Verweigern jedoch nicht. Und zwar unabhängig davon, ob man nun sich selbst belastet, oder ein Angehöriger der führenden Weltreligion ist, und nur seine Schäfchen schützen will.

  43. Felix auf Frankfurt meint: (25.10.2009 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Also, meiner Beobachtung nach verhalten sich Institutionen mit Macht in der Regel so, dass sie diese auch nutzen. Und immer ein bißchen stärker als eigentlich vorgesehen, so, dass es zwar nicht ok ist, aber noch nicht wirklich "schlimm" ist. Die Grenze sozusagen leicht übertreten wird.

    Und hier ist das Problem: Zeugen unter Druck zu setzen, was zu sagen, ist nicht ok, aber momentan noch nicht "schlimm" (in dem Sinne, des es strafrechtliche Konsequenzen hätte). Würde die Polizei mit neuer Macht ausgestattet, würde sich diese Grenze verschieben und Zeugen könnten (wie von Vorpostern beschrieben) über Gebühr unter Druck gesetzt werden. (Z.B. durch schikanöse Mehrfachvorladung, Strafandrohung, auszusagen, auch wenn sich der Zeuge wirklich nicht erinnert oder den Täter tatsächlich nicht eindeutig erkennt um so eine "gewünschte Aussage" zu erhalten).

    Es ist das gleiche Muster zu befürchten wie auch bei anderen Kompetenzausweitungen: Viele neue Instrumente sollten anfangs nur bei "schweren Straftaten" zum Einsatz kommen und über die Jahre wurde das immer lockerer gehandhabt und inzwischen Routineanwendung, so dass bürgerliche Grundrechte darunter nicht unerheblich leiden.

  44. Matthias meint: (25.10.2009 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Vielen Dank für den Kommentar, freut mich wirklich sehr. :)

    Mir macht das Ganze halt Angst, weil ich schon diverse Erfahrungen mit der Polizei gemacht habe. Und das als bisher unbescholtener, unauffälliger und noch nie verurteilter (kann sich bald ändern, da mir einer Fahrerflucht anhängen will. Wird ein hartes Verfahren…) Normalbürger.
    Ja, klar: Es ist "nur" der Koalitionsvertrag. Aber es zeigt halt doch, wo es hingehen soll. Da finden sich noch wesentlich mehr Beispiele in diesem Machwerk. Und besser früh erkennen, als dann vor der Polizei zu stehen und mit Regelungen konfrontiert werden, die (ausnahmsweise ;) mal stimmen.

  45. sweetspot meint: (25.10.2009 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    @36 ref. jur.

    Das ist mir_vollkommen_gleichgültig, ob es für einen StA mehr Arbeit bedeutet.

    Oder wollen wir Bürger(Menschen?)rechte künftig nach dem Arbeitsaufkommen der Justiz ausbalancieren?

    sweet.

  46. roy meint: (25.10.2009 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    Ist das Vortäuschen partieller Amnesie strafbar? und wenn ja,wie kann es nachgewiesen werden?

  47. Franz meint: (25.10.2009 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    @8 Otto Normalverbraucher

    1. Also diese Sichtweise ist nicht nur drolig, sondern gefährlich. Fall Wörz ist ein Zeugnis davon.

    Welches Argument spricht den für eine schnelle Vernehmung eines Zeugen ?

    2. Die Strafverfolgung geschieht nicht immer im Interesse der Normalbürger ?

    Siehe die Verfolgungsdefizite bei Wirtschaftsdelikten.

    3. Es gibt immer noch Menschen, die erst Nachdenken, wenn Sie selbst betroffen sind, dann ist es aber zu spät.

    Die Strafprozessordnung ist dazu da sich daran zu halten, ob die Regeln immer sinnvoll sind bezweifele ich und insbesondere hat die Nichtbeachtung keine Folgen.

    Man muss eigentlich sagen, dass die StPO in einige Punkten nur als Vorschlag angesehen wird.
    "The rule of law" besteht nicht.

  48. gulliver meint: (25.10.2009 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    @Franz:
    Wo ist am Fall Wörz ein Beispiel zu erkennen, dass dieser verhindert worden wäre, wenn eine polizeiliche Zeugenvorladung verbindlich wäre?
    Ein gewichtiges Argument für eine schnelle Zeugenvernehmung ist das Verblassen der Erinnerung und warum gibt es im Deutschen Recht deiner Meinung nach kein Rechtsstaatsprinzip? Auch ist die StPO keine Sammlung von Vorschlägen, es handelt sich um ein Gesetz aufgrund dessen in Bürgerrechte (sogar sehr massiv) eingegriffen wird.

  49. Jumper meint: (25.10.2009 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    @roy Ist das Vortäuschen partieller Amnesie strafbar? …

    Warum so kompliziert? Schaut es von den Politikern ab.

    Antworten, ohne etwas zum Thema zu sagen. ;P

  50. M. meint: (25.10.2009 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    @Zazaz:

    Interessanter Punkt. Ich tendiere allerdings dazu, die Rechte eines Zeugen, dessen misinterpretierte Aussage ihn in die Bredouille bringen kann, höher zu bewerten als die vermeintliche Effizienz der Strafverfolgung.

    Weit sinnvoller als eine Pflicht, als Zeuge vor der Polizei auszusagen wäre daher die Pflicht, der Polizei mitzuteilen, ob man aussagen möchte oder nicht. Beispielweise durch eine Zeugenbenachrichtigung auf einem Standardformular, auf dem man darauf hingewiesen wird, dass man die Aussage verweigern kann, dann aber mit einer Aussage vor Gericht oder Ermittlungsrichter rechnen muss. Beiliegend eine Antwortpostkarte, auf der man ankreuzen kann, ob man kommt oder nicht – 45¢ zahlt Empfänger. Antwortet man nicht, rechnet die Polizei mit Erscheinen.

    Antwortet man nicht und kommt nicht, gibt es halt nen Fuffi Bußgeld, wenn man nicht triftige Argumente wie einen Auslandsurlaub nachweisen kann. Damit wären einerseits den Rechten der Zeugen genüge getan, als auch der Vorgang der Aufnahme von Zeugenaussagen durch die Polizei berücksichtigt. Und in all den typischen Fällen von Zeugenaussagen bei Verkehrsunfällen würde sich eh nix ändern – die macht man einfach.

    Jetzt könnte man die Frage der Effizienz bei Zeugenaussagen noch weiterdenken. Oft wird man ja einfach vorgeladen, um seine Aussage dem diensthabenden Beamten zu diktieren, der sie im Zweifinger-Adler-Suchsystem tippt. Das ist herzlich ineffizient und kostet allen Beteiligungen wertvolle Zeit. Warum nicht gleich der "Zeugenvorladung" ein Passwort beilegen für die Möglichkeit, meine Zeugenaussage online schriftlich abzugeben? Etwas ähnliches funktioniert in Brandenburg bei Bußgeldverfahren prima, warum sollte es bei typischen Zeugenaussagen nicht klappen? In Fällen, in denen die ganze Chose vor Gericht landet, wird sich der Richter dann eh versichern lassen, dass die Online-Zeugenaussage im Protokoll vom tatsächlichen Zeugen stammt.

    Mein Resummee: Es gibt viel zu verbessern bei der Effizienz der Aufnahme von Zeugenaussagen, aber eine "Aussagepflicht vor der Polizei" dürfte die geringste Notwendigkeit sein und sollte weit hinter andere Optimierungsmöglichkeiten zurücktreten.

    Anders ausgedrückt: Purer Populismus der Law-and-Order-Fraktion.

    Update: Typo bereinigt bei der Effizienz der Aufnahme von Zeugenaussagen

  51. ohno meint: (25.10.2009 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Freiheitsstatur? Könnte mir mal jemand auf die Sprünge helfen? Danke.

  52. Ronny meint: (25.10.2009 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    @Richard: Zivilcourage, ist das nicht das, wo man einer anderen armen Wurst die Haut rettet und anschließend selber tot getreten wird?

    Zum eigentlichen Beitrag: es mag sein, dass es Situationen gibt, in denen es als Zeuge sinnvoller ist zu schweigen, aber irgendwie fällt es mir schwer, außer ich würde mich dadurch selber oder einen Verwandten einer Strafttat belasten.

    Darf ich da nicht sowieso schon schweigen?

    Von daher tue ich mich mit der Brisanz dieses Artikels, auch durch meine juristischen Unkenntnisse bedingt, eher schwer.

    LG Ronny

  53. Mitmeißler meint: (25.10.2009 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    Ronny: Schon einmal daran gedacht, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Aussage eventuell noch gar nicht wissen, dass Sie damit sich oder Verwandte belasten? Können Sie sich vorstellen, dass die Polizei Ihre Aussage völlig anders interpretiert, als Sie sie gemeint haben? Haben Sie in Erwägung gezogen, dass Sie mit jedweder Aussage der Polizei quasi einen Blankoscheck ausstellen bezüglich des Inhalts Ihrer Aussage? Einem Beamten – vor allem sofern er nicht Angeklagt ist – glaubt man vor Gericht ALLES, einem Zivilisten gar nichts.

  54. antizeugenaussage meint: (25.10.2009 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    @M.
    "Anders ausgedrückt: Purer Populismus der Law-and-Order-Fraktion."

    Deine Ansichten sind doch auch nicht anders. Da gibt es keinen essentiellen Unterschied.

    Du willst Menschen zu Zeugenaussagen zwingen. Die von dir nicht unterscheidbare "Law-and-Order-Fraktion" will das ebenfalls.

    Und nu?

    @Ronny: Und inwiefern rechtfertigt das nun den Zwang gegenüber Zeugen?

  55. Franz meint: (25.10.2009 um 20:26) AntwortenReply to this comment

    @ 48

    a) Die Beeinflussung der Zeugen im Sinne der zuständigen Polizisten.

    b) Verstösse gegen die StPO sind irrelevant. siehe Beiträge hier im Blog über z.B. über Hausdurchsuchungen, Beweisverwertungsverbot, etc.

  56. Volker mit V meint: (25.10.2009 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich mir die meisten Kommentare hier zu Herzen nehme, dann werde ich als einfacher Zuschauer äh Zeuge beim nächsten Autounfall nur noch vor einem Richter aussagen wollen. Aber kein Amtsrichter. Von denen kann man doch auch nix mehr halten, überlastet und so. Nur in Karlsruhe, und da will ich auf Staatskosten per Helikopter hinchauffiert werden. Und meine Anwälte müssen dann auch schon da sein. Sonst rufe ich Amnesty Internatinal an. Aber nur den Chef, kein einfacher Handlanger äh Mitarbeiter, der hat schließlich null Plan.
    Gleiches gilt für den nächsten Ladendiebstahl. Alles andere käüme einem Unrechtsstaat gleich.

    Ach @35: ja, bei den Briefmarken beginnt es… Und wie heißt es so schön? Wehret den Anfängen!

  57. Volker mit V meint: (25.10.2009 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    …bin ich jetzt total altmodisch oder warum sind Zeugenaussagen bzw die Pflicht dazu plötzlich doof? Ich frage nicht, wie sonst die Justiz in einem Rechtsstaat funktionieren kann, weils wahrscheinlich schon eine hochmoderne Alternative auch dafür gibt…

  58. Blackout meint: (25.10.2009 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    @30:

    Geht es um einen Mord oder KV, sollte natürlich jeder Bürger als Zeuge zur Verfügung stehen. Geht es um BTMG, AMG, oder sonstiges was keinem weh tut würde ich mich vor einer sachdienlichen Aussage hüten. Und DAS ist für mich Zivilcourage! Ich unterstütze doch nicht, dass jemand, der niemandem etwas böses getan hat ins Gefängnis kommt. Da ist mir auch egal ob ich die Aussage jetzt beim Oberwachtmeister oder beim StA mache. So lange noch keine Gehirnscanner entwickelt sind ist das ja auch kein Problem. Wobei mich deren Erwähnung im Koalitionsvertrag nicht wirklich gewundert hätte.

  59. thogo meint: (25.10.2009 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    @Volker mit V:
    altmodisch nicht, nur naiv. Ich möchte z.B. nicht vor jedem Polizisten, der meine Aussage garantiert anders interpretiert als ich sie gemeint habe (schon erlebt), meine Freunde in peinliche Situationen bringen. DAS hat mich geheilt im naiven Glauben an unsere Polizei.

    Eine Alternative zur Zeugenaussage gibt es übrigens: Das Ehrenwort: google.de/search?hl=de&am...mp;meta=&aq=f&oq=

  60. Ronny meint: (25.10.2009 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    @antizeugenaussage: Wenn ich das könnte hätte ich es doch getan;

    Ich habe Schwierigkeiten, mir entsprechende Situationen vorzustellen und habe auch geschrieben warum. Wenn jemand ein Beispiel etwas genauer darlegen kann, wo genau die neue Regelung problemtaisch wird, wo sie derzeit eben keine Probleme heraufbeschwört wäre ich dankbar.

    LG Ronny

  61. jumper meint: (25.10.2009 um 22:24) AntwortenReply to this comment

    zu @# Ronny

    Welche Situationen möchtest du denn konstruiert haben.

    Fragt doch deinen Dorfsheriff, ob er die neue Regelung problematisch sieht.

  62. Lutz Baier (Link) meint: (25.10.2009 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    @ohno:

    Die Westerwelle hat sich doch im Wahlkampf als die "deutsche Freiheitsstatur" bezeichnet.

    Er ist eine lächerliche Witzfigur, der das deutsche Volk demnächst im Ausland repräsentieren soll (natürlich nur in deutscher Sprache).

  63. gulliver meint: (26.10.2009 um 00:04) AntwortenReply to this comment

    @Franz:
    Zeugenbeeinflussung? Sogar der Vater des Opfers hat den anderen Mann als möglichen Täter benannt. Der Skandal liegt doch wohl darin, das konkreten Hinweisen und Zeugenaussagen nicht sorgfältig nachgegangen wurde.
    Verstöße gegen die StPO sind sehr wohl strafbewährt, z.B. Verfolgung Unschuldiger.

  64. JJ Preston meint: (26.10.2009 um 00:04) AntwortenReply to this comment

    Wie weit darf man einem Polizisten trauen?
    Genau so weit, wie die Haare aus der Nase ragen…

  65. Volkswirt meint: (26.10.2009 um 02:01) AntwortenReply to this comment

    @Volker mit V: Zeugenaussagen sind nicht doof. Eine Pflicht dazu gibt es bereits, die ist auch nicht doof. Allerdings besteht diese Pflicht nicht gegenüber jedem Hinz und Kunz, sondern eben nur gegenüber sorgfältig ausgewählten Institutionen mit differenzierten Befugnissen, so wie es sich für einen Rechtsstaat gehört. Das hat sich bisher gut bewährt.

    Das einzige Argument was bisher für eine Änderung hier vorgebracht wurde, war "Arbeiterleichterung für die Staatsanwälte". Das überzeugt mich nicht. Erstens wüßte ich da gerne mal von Insidern, wie häufig es denn tatsächlich vorkommt, daß ein Zeuge sich weigert bei der Polizei auszusagen. Ich kann mir vorstellen, daß das eher die Ausnahme ist (die meisten glauben ja jetzt schon, sie seien verpflichtet). Zweitens würde mich interessieren, wie wahrscheinlich es ist, daß gerade diese Zeugen, die wohl häufig ihre Gründe für ihre Aussageverweigerung haben, sich von einer neu einzuführenden Pflicht zur Aussage bei der Polizei beeindrucken lassen würden. Und drittens wären wohl die richtigen Ansätze bei überlasteten Staatsanwälten, diese mit mehr Personal auszustatten, oder besser noch, die gesetzlichen Grundlagen von diversen zeitfressenden und sinnlosen Verfahren ersatzlos zu streichen. Da hätte ich wohl ein paar Vorschläge…

  66. M. meint: (26.10.2009 um 07:13) AntwortenReply to this comment

    @antizeugenaussage:

    Keinesfalls will ich zur Zeugenaussage zwingen. Ich bin allerdings der Ansicht, dass es der Beschleunigung von Ermittlungen dienen kann, wenn ein Zeuge klar und möglichst frühzeitig mitteilt, ob er bereit ist, vor der Polizei auszusagen oder ob er das nicht tun möchte. Bei Zeugen, deren Aussage für sehr wichtig gehalten wird, kann die Polizei dies der StA mitteilen. Wichtig halte ich weiterhin die Belehrung, dass man als Zeuge nicht vor der Polizei aussagen muss.

  67. Sesselpupser meint: (26.10.2009 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    Ich empfehle jeden Juristen bzw. angehenden Juristen mal eine Runde Freitag- oder Samstagnacht beim Streifendienst mitzufahren.

    Ist es denn schon Zivilcourage wenn man als Beobachter einer Schlägerei bei der Polizei eine Aussage macht?

    Wie soll man nach Tätern nach einer Schlägerei fahnden, wenn kein Zeuge eine Täterbeschreibung abgibt?

  68. earendil meint: (26.10.2009 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    Otto Normalverbraucher: Otto Normalverbraucher weiß schon, dass Strafverfolgung etwas ist, was in unser aller Interesse passiert und was man deshalb – jedenfalls als Staatsbürger mit einem Minimum an Gemeinsinn – nach Kräften unterstützen sollte.
    Mit anderen Worten: Otto Normalverbraucher ist ziemlich dumm. Na, ist ja nichts neues.

    Für "Otto Normalverbraucher" bzw. die "rechtschaffenen" "99,9% der Zeugen" (Zazaz) würde sich mit einer neuen Regelung ja gar nichts ändern. Es geht hier um den Rest, der z.T. aus guten Gründen (evtl. zunächst) nicht aussagen wollen. Nicht ohne Grund gibt es Zeugnisverweigerungsrechte, die Nichtjuristen wie Polizisten nicht ausreichend würdigen können oder wollen (ist ja im Artikel gut dargestellt).

    Übrigens ist es selbst bei mir nicht so, dass ich der Polizei nun in jedem Fall "soviel Sand wie irgend möglich ins Getriebe werfen" würde. Ich hab auch schon mal ausgesagt, und mich dafür auch noch freiwillig gemeldet. (Soviel auch @Sesselpupser.) Das kommt aber eben ganz auf die Sache an. Leute, die bei BMG-Delikten oder auch Ladendiebstählen (Volker mit V) Beschuldigte belasten, gehören für mich einfach zur Kategorie Denunzianten.

  69. bombjack meint: (26.10.2009 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    Vor Gericht kann man die Aussagepflicht noch einsehen, da eine Gerichtsverhandlung doch noch etwas anderes ist, als eine Aussage bei den Hilfbeamten der Staatsanwaltschaft. Der Polizei dieses Machtmittel in die Hand zugeben ist meiner Meinung nach zuviel Macht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mißbraucht werden wird.

    Das Problem was ich da sehe, ist daß ein Ermittler die Möglichkeit erhält jemanden per Zwang als Zeuge zu vernehmen und zwar auf einem Level das weit unterdem einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft liegt und man überlege bitte wie schnell jemand vom Zeugen zu einem Beschuldigten mutieren kann, denn Zufallsfunde oder besser zufällige Belastungen gibt es auch hier.
    Außerdem was bitte will der Ermittler gegen den Spruch "Da ich nicht weiß inwiefern ich mit der Aussage selber
    belasten kann, werde ich schweigen" machen?

    bombjack

  70. Nisl meint: (26.10.2009 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    Noch interessanter finde ich:
    Gerichtsvollzieher
    Wir wollen die Effizienz der Zwangsvollstreckung steigern und Gläubigerrechte stärken. Dazu werden wir die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene übertragen.

    Bald dürfen die rechtschaffenden Inkassojungs die Forderung aus dem Mahnverfahren auch gleich einziehen, das wär doch was!

  71. welle meint: (26.10.2009 um 10:05) AntwortenReply to this comment
  72. OG meint: (26.10.2009 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    Zur obigen Frage der gegenwärtigen Rechtsgrundlagen:

    Pflicht, vor dem Richter zu erscheinen und auszusagen: http://dejure.org/gesetze/StPO/48.html

    Pflicht, vor dem Staatsanwalt zu erscheinen und auszusagen:
    http://dejure.org/gesetze/StPO/161a.html

    Pflicht, vor der Polizei zu erscheinen und auszusagen: Nicht geregelt, deshalb nicht gegeben

  73. anwalt-in-mol.de (Link) meint: (26.10.2009 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Soviel dazu, wie eine AppendixPartei die Bürgerrechte stärken will. Über die weiteren Ziele dieser Partei, insb. Steuerentlastungen der Bürger kann man herzlich lachen, wenn sie sich nicht mal einen Kopf darüber macht, ob sie sich dafür einsetzen will, daß die kalte Progression abgeschafft werden soll. Das könnte ja weit mehr Menschen nützen, als die von ihr vertretene Klientel.

  74. besorgter Bürger meint: (26.10.2009 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    mich würde interessieren, ob es denn schon bisher einmal in Deutschland eine solche Pflicht zur Aussage vor der Polizei gab… würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären könnte

    @68: er fängt an, dich auch als Beschuldigten zu führen, da das ja deine Aussage letztlich impliziert, und ermittelt ab sofort auch um dich herum…. viel Spaß o_=

    @72: absolut richtig, was die kalte Progression angeht

  75. Dierk (Link) meint: (26.10.2009 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    Wo genau hat Udo Vetter geschrieben, Menschen sollen gar nicht als Zeuge aussagen? Seine Kritik richtet sich ausschließlich gegen eine zumindest überflüssige, potenziell gefährliche, Gesetzesänderung, mit der die Exekutive weiter gestärkt werden soll.

    Wie vielen hier ist eigentlich klar, dass die derzeitige Regelung nicht dem Zeugenschutz, sondern dem ordnungsgemäßen Ablauf von Verwaltungsakten dient? Polizisten werden hier geschützt, zum einen vor der Idee, eine Aussage abzupressen, zum anderen, später von Anwälten [oder auch Zeugen] vorgeführt zu werden, weil sie Aussagen nicht korrekt aufgenommen haben.

    Wird die Änderung eingeführt – z.B. als Verordnung, damit eine Diskussion und Abstimmung im BT gar nicht erst stattfindet -, kommt als nächstes die Dienstvorschrift, Zeugenaussagen auch ja sofort aufzunehmen. Statt also sinnvoller Arbeit am Unfall-/Tatort nachzugehen, stehen Streifenpolizisten plötzlich vor der Aufgabe zu stenographieren. Und dabei formaljuristische wie psychologische Schwierigkeiten zu erkennen, den Zeugen entsprechende Belehrungen zu geben, die Aufregung aus übertriebenen Angaben raus zu rechnen …

    Gerade der letzte Punkt führt dazu, Zeugenaussagen lieber zu einem späteren Zeitpunkt, in Ruhe aufzunehmen. Dafür brauche ich weder die alberne Ablehnung eines jedweden Gesellschaftsvertrages noch eine allgemeine [ebenso alberne] Politik-Wirtschaft-Verschwörung anzunehmen. Polizisten sind nicht klüger oder dümmer, ehrlicher oder korrupter, netter oder gemeiner als der durchschnittliche in D lebende Mensch.

  76. Nisl meint: (26.10.2009 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    @74 Eingriffsbefugnisse dieser Art werden sich wohl zum Glück nicht durch eine bloße Verordnung regeln lassen

  77. Franz meint: (26.10.2009 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    @62 gulliver

    Also die Benennung eines Zeugen soll ausreichen nur diese Richtung zu verfolgen.

    Genau darum geht es.

    Man wird als Zeuge benannt und muss dann irgendetwas aussagen, selbst wenn man nicht am Ort wahr und dann.

    Polizei vermutet eine Falschaussage und man bekommt ein eigenes Verfahren.

    Bitte, Rechtsprobleme strukturiert und dogmatisch einordnen und an einer möglichen Praxis

    gedanklich durchspielen.

    Die Identitätsfeststellung eines Zeugen genügt erst einmal um ein geordnetes Verfahren in Gang zu setzen.

  78. Axel John (Link) meint: (26.10.2009 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    @Sesselpupser:
    Es gibt Fälle, da grenzt es schon an Selbstmord, zB. bei Straftaten im Rocker- Jugendbanden-, oder Nazi-Milieu.
    In einem solchen Fall muss man doch Verständnis haben, wenn man als Bürger von der Tat so geschockt ist, dass man sich später nicht mehr sicher ist, was da genau abgelaufen ist.
    Man würde ja herzlich gerne zur Aufklärung beitragen, aber bevor man etwas falsches sagt…

  79. ChrisUnger (h.c.) (Link) meint: (26.10.2009 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    Gewisse Ausmaße von Bauchschmerzen sind hier nicht unbedingt unbegründet.

    Aber: Es geht mW nicht um Tatortvernehmungen. Krimis sind also nicht zu befürchten, auch da die sonstigen Befugnisse der Polizei, die man ja aus Krimis so kennt, nicht eingeführt werden.

    Nebenbei verweise ich auf den Rest des Koalitionsvertrages.

  80. Joachim Losehand (Link) meint: (26.10.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Dieser Punkt im Koalitionsvertrag (Erscheinenspflicht) nimmt m. W. einen Gesetzesentwurf (eine G'Initiative) des Bundesrates vom 13.10.2006 (des Bundestags v. 30.11.2006) auf, der unter der DS-Nummer 16/3659 "auf Halde liegt" und dort zu finden ist:

    dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/036/1603659.pdf

    Was Neues ist das also nicht.

  81. Helmut Karsten (Link) meint: (26.10.2009 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Zeugen sind Zeugen – und die m ü s s e n aussagen. Es ist zu unserem (aller) wohl! Zu unserer Sicherheit !! So also auch im Fall Marko Bärschneider am LG-Bamberg.(siehe SPIEGEL-online) Da hat der Zeuge, vor der Polizei bis hin zum Richter Konrad Dengler und bis zum Bundesgerichtshof "ausgesagt". 10 Jahre Haft. Da hat der Zeuge seine Aussagepflicht durchaus ernst genommen. Hunde (WAUWAU) lügen nicht. Sie haben richtig gelesen: Der Zeuge war ein Hund, vom lokalen Hundeverein. Wenn`s sogar ein Hund einsieht. Um dem deutschen Recht genüge zu tun, MÜSSEN wir – wie der Hund – auch aussagen. IMMER ! Übrigens:
    Der Verurteilte war unschuldig.

  82. GxS meint: (26.10.2009 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    @ChrisUnger (h.c.):

    Gewisse Ausmaße von Bauchschmerzen sind hier nicht unbedingt unbegründet….
    Nebenbei verweise ich auf den Rest des Koalitionsvertrages.

    Auch da sind Bauchschmerzen nicht unbegründet.
    Insbesondere bei der VDS und im Bereich der Bürgerrechte…

  83. Bernhard meint: (26.10.2009 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    Wir kennen doch bei gemeinen Verbrechen die Taktik der Polizei: Unter dem Vorwand, der "Kollege" hätte die Tat bereits gestanden, wird dann "verhört". Und später kann sich niemand mehr erinnern, was in den 10 Stunden geschrien und verbogen wurde. Wie sonst kommen die "Geständnisse" zustande, die fast regelmäßig vor Gericht widerrufen werden? Deshalb: Aussage nur vor dem Staatsanwalt oder besser Richter. Solingen ist ein Beispiel. Und Schmitt hat wieder eine Kampfsporttruppe.

  84. Heinrich meint: (26.10.2009 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    @Bernhard:
    Genau den Film habe ich auch gesehen. Schade das es den nur in Schwarz-Weiß gibt.

  85. JLloyd meint: (26.10.2009 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    Eher zur Verdeutlichung der juristischen Fachsprache denn als Aufruf: Bei der Polizei macht man generell, bei der Staatsanwaltschaft hingegen grundsätzlich keine Aussage.

  86. Carsten Krumm (Link) meint: (26.10.2009 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    Ich habe zu dem Thema schon im Beck-Blog bei Herrn Prof. Dr. Müller Stellung bezogen und möchte das hier kurz einmal einrücken : "Also, ich finde das Vorhaben vollkommen richtig. Wenn es auf die Zeugenaussage nun einmal ankommt, muss man es auch staatlicherseits durchsetzen können, dass der Zeuge zur Aussage erscheint. Ob die Aussage vor der Polizei oder dem StA/dem Richter getätigt werden soll, ist dabei wohl zunächst einmal egal – Pflicht und Zwang sind doch derselbe, oder? Da die Polizei ja nun einmal tatsächlich die Ermittlungen führt, sollte sie auch die Möglichkeit haben, die Zeugen, auf die es ankommt zum Erscheinen "zu zwingen". Und: Warum sollte die Entscheidung der Polizei, auf dem Erscheinen eines Zeugen zu bestehen weniger richtig/wichtig sein, als die eines Amtsanwalts/Staatsanwalts?"

  87. Olli meint: (26.10.2009 um 23:15) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Bei den Rockern die organisiert sind kann das durchaus passieren.

    Aber bei Nazis und Jugendbanden?

    Haben sie da vielleicht auch Berichte zu?

  88. Schisser meint: (26.10.2009 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    Mal so ganz off topic:
    Ich war ein totaler Depp, und habe meine Personalien und einen kurze Ausgabe bei den Witzbolden in Grün abgegeben, nachdem ich einen Autounfall auf einem Parkplatz gesehen hatte. (zwei Autos parken gleichzeitig aus und rammen sich beim Rückwärtsfahren in der Mitte) über 6 Monate später musste ich vor Gericht erscheinen. Und die fragten mich noch mal: Ich wusste nichts mehr. Grob ja, aber so Sachen wie: Wer ist denn zuerst losgefahren, wie viel Uhr war es genau, und wohin die Fahrer geschaut haben, als sie rückwärts fuhren eben nicht mehr. Ich wies darauf hin, dass ich damals einen Aussage gemacht hatte: Das juckte niemanden. Ich sollte eine neue Aussage machen. Woher soll ich ein halbes Jahr später wissen, was da abging. Übrigens blieben beide Autofahrer auf ihren Schäden sitzen. lol Das hätte man auch ohne Polizei und ohne Gericht hinbekommen.
    2. Fall: ich geh nach einem Fußballspiel zum meinem Auto. Drei Witzfiguren (nicht in Grün, dafür total blau) treten auf einen parkenden PKW ein, schlugen mit einem Stein einen Scheibe ein und pissten rein. Ich ging weiter zu meinem Auto, ohne mich einzumischen, das Auto war mir nicht so wichtig wie meine Gesundheit. Aber einen Straße weiter stand eine Streife, wieder eine grüne Witzfigur. Ich sprach sie an, beschrieb, was ich gesehen hatte, und dass es einen Querstarße weiter sei, man die Idioten also wahrscheinlich noch erwischen könnte. Juckte die grüne Witzfigur nicht. Ich wurde weggeschickt, man hätte keinen Zeit, sich um sowas zu kümmern.
    Es ist sehr wichtig, dass die grünen Witzfiguren das Recht bekommen, mich zur Aussage zwingen zu können. Sie wollen es ja nichteinmal hören, wenn ich freiwillig kommen.
    Übrigens: alle anderen Polizisten, Verkehrskontrolle, andere Unfälle, was auch immer waren sehr nett, zuvorkommend und hilfreich. Aber die kamen auch immer ohne Zwangszeugnis aus.

  89. Axel John (Link) meint: (27.10.2009 um 01:07) AntwortenReply to this comment

    @Olli:
    Aus dem Stehgreif finde ich die Artikel jetzt nicht, Google hilft aber bestimmt weiter.
    Ich erinnere mich an Berichte, da wurden Fotos und Adressen von Zeugen, die in Neonazi-Prozessen ausgesagt haben, ins Internet gestellt und zum Lynchmord aufgerufen.

  90. Olli meint: (27.10.2009 um 01:16) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    Ja Combat18, Redwatch, Antiantifa, Kampfbund deutscher Sozialisten (wobei dr ja jetzt Geschichte ist) kenne ich auch undwas die machen ist mir auch bekannt. Aber ich wollte Fälle wo Zeugen wirklich umgebracht wurden.

    Mir sind keine bekannt. Tätliche Angriffe ja, Drohanrufe auch aber keine Morde.

    Die gab es zwar auch aber eher auf Leute die zufällig im Weg waren und die waren auch nicht organisiert.

    Ich will die Nazis jetzt nicht kleinreden einige Gruppen können brandgefährlich sein sollten die sich mal wieder vereinen bzw, eine kompetentere Führung haben aber das eine Aussage klar lebensgefährlich ist muss ich verneinen.

  91. hallauf meint: (27.10.2009 um 07:31) AntwortenReply to this comment

    Gerade wird der Mord an einer Zeugin verhandelt.

  92. hallauf meint: (27.10.2009 um 07:34) AntwortenReply to this comment

    Schaeuble in Aktion
    youtube.com/watch?v=XaWE8...p;feature=player_embedded
    The only difference between the Democrats and the Republicans is that the Democrats allow the poor to be corrupt, too.
    I once said cynically of a politician, ‘He’ll doublecross that bridge when he comes to it.’
    quotesbucket.com/category/o/oscar-levant/

  93. ChrisUnger (h.c.) (Link) meint: (27.10.2009 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    @GxS: Natürlich sind dort Bauchschmerzen nicht unbegründet, sofern man einem Abbau der Überwachung und einer Stärkung der Bürgerrechte negativ gegenüber steht.

  94. delphi meint: (27.10.2009 um 10:31) AntwortenReply to this comment
  95. bombjack meint: (27.10.2009 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    @Carsten Krumm:
    [...]Warum sollte die Entscheidung der Polizei, auf dem Erscheinen eines Zeugen zu bestehen weniger richtig/wichtig sein, als die eines Amtsanwalts/Staatsanwalts?"[...]

    Weil "Amtsanwalts/Staatsanwalt" eine juristische Ausbildung hat und den Zeugen darauf hinweisen kann, wann er vom Zeugen zum Beschuldigten mutiert? Weil ich das Geschrei nicht hören möchte, wenn ein Polizist bei der Befragung aus Nichtwissen Grenzen überschreitet und die so die Aussage für den Müll ist und weil es eben nicht auszuschließen ist, daß Polizei mit Tricks arbeitet, wie schon diverse Male geschehen….

    bombjack

  96. Rudi meint: (27.10.2009 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Letztes Jahr ist wohl jemand in mein parkendes Auto gefahren. Das Protokoll, das der Polizeibeamte bei meiner Anzeige aufgenommen hat wies einen objektiven Fehler auf. Er meinte dann glatt, ich solle es doch trotzdem unterschreiben, da er das sonst neu schreiben müsste….

    …unsere Polizei…. *kopfschüttel*

  97. GxS meint: (27.10.2009 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    @ChrisUnger (h.c.):

    Abbau der Überwachung

    Stärkung der Bürgerrechte

    Sie belieben zu scherzen, Mr. Unger…

  98. Olli meint: (27.10.2009 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    @hallauf:

    Ups sorry den habe ich vergessen.

  99. Chris (Link) meint: (28.10.2009 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    Hallo lieber Udo!

    Die Praxis sieht leider noch etwas anders aus.

    Mein Nachbar ist Zeuge. Ich wurde als Zeuge verhaftet. Im Polizeiauto haben die Beamten sich laucht lachend auf die Schenkel geklopf und mir mitgeteilt: Sie werden nicht als Zeuge vorgeführt sondern als Angeklagter.

    Telefonieren? Im Amtsgericht? Rechtsbeistand? HAHAHAHAHA!

    Wenn Sie das Gebäude verlassen kommen sie in U-Haft und die Verhandlung wird um einen Monat vertragt.

    Ich hätte nur um die Ecke gehen müssen zum meinem Spezi und Anwalt.

    Nach meiner Meinung war das eine Entführung und kein Akt der einem Staat würdig ist.

    Schreiben hatten mich zu spät erreicht, ich war in Australien.

    Die Anklage wurde sofort fallen gelassen als die Klägerin aussagte. Sie war so schusselig und hat nicht gelogen, wie schon erlebt.

    Warum soll der neue Innenminster aus dem "Sachsen Sumpf" noch neue Gesetze durchpeitschen. Worüber läßt Du Dich hier aus! :-)

    Es kommt fast alles durch die kalte Küche.

    Behörden und ihre Diener agieren täglich grob rechtswiedrig und wissen: Wenn sich einer beschwert bekommt der ärger OHNE Ende, nach meiner Meinung.

    Das findet auf unterschiedlichen Ebenen statt und es passiert den Staatsdiener nichts. Im Gegenteil! Nach meiner Meinung.

    http://www.youtube.com/watch?v=XaWE8K2nRVs

    Den Tipp immer nur meine Meinung zu schreiben habe ich ja von Dir.

    Mal schauen wie lange das hält, bei dem Innenminister.

    http://www.youtube.com/watch?v=59qW8ltYiOQ

    Ob der auch die Schwazfahrer schärfer verfolgen lassen will?

  100. @Blackout meint: (28.10.2009 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    Gute Empfehlung … und damit uU Ermittlungen bzgl. der eigenen KfZ-Tauglichkeit indzieren

    Gruß
    Privacy

  101. F. meint: (2.11.2009 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Vee haf vays to make you talk.

  102. Wolfgang Dudda (Link) meint: (2.11.2009 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    Staatsanwälte haben durchschnittlich mehr als 1.100 Fälle p.a. zu bearbeiten, in manchen Bundesländern bis zu 1.500. Sie sind daher froh über jeden Verwaltungsakt, den sie nicht selbst gestalten und durchsetzen müssen. Verständlich aus ihrer Sicht, aber rechtsstaatlich bedenklich.

    Wenn sich die Justiz falsch und/oder nicht ausreichend organisiert, darf man deswegen noch lange nicht an unseren Rechten herum schrauben. Die Polizeibeamten sind aus gutem Grund "nur" Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, die selbst "Herrin des Ermittlungsverfahrens" ist. Gestapo und Stasi sind eindrucksvolle Beispiele der älteren und jüngeren deutschen Vergangenheit dafür, dass es besser ist, wenn unsere Strafprozessordnung das zwangsweise Erscheinen als Zeuge zur Sache für Staatsanwälte und Richter macht.

    Eine Idee am Rande: Vielleicht sollte man ja auch mal darüber nachdenken, ob sich jede Strafverfolgung noch als zeitgemäß bewerten lässt. Der Download von Musikstücken aus dem Internet sollte dabei genau so auf den Prüfstand überflüssiger Generalverdächte (richtiger Plural???) kommen, wie der Cannabiskonsum für Erwachsene. Wo sich den gesellschaftlichen Verhältnisse ändern, sollte auch über neue Strafbarkeitsregelungen bzw. deren Abschaffung nachgedacht werden. Als Ende des vorigen Jahrhunderts Teile des Sexualstrafrechts geändert wurden, hat sich dies doch auch bewährt, oder? Wer käme heute auf die Idee, den Sex zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern strafrechtlich zu verfolgen bzw. wie gesellschaftsfähig wäre das wohl?

    Essenz: Politik darf Grundrechte nicht einschränken, weil sie die Strafverfolgung falsch organisiert oder auf gesellschaftliche Veränderungen nicht zeitnah reagiert. Was passiert sonst morgen? Gerichtsvollzieher, die zahlungsunfähige Schuldner gleich zur Zwangsarbeit verpflichten können, nur weil dies besser organisierbar ist?

  103. Canarian meint: (3.11.2009 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Wenn diese neue Regelung tatsächlich umgesetzt werden sollte, dann bekommt das Wort "Polizeistaat" doch eine völlig neue Bedeutung und kann dann getrost auch auf Deutschland übertragen werden.

    Deutschland sollte dann gegenüber Kritiken an anderen Rechtssystemen um einiges leiser sein oder dann lieber ganz den Mund halten.

    Wer der Polizeibehörde zuviel Macht in die Hand gibt sollte sich nicht wundern, wenn der Polizeistaat Wahrheit wird.

    Für mich als Deutscher ist Deutschland mittlerweile ein absolutes "NO GO" geworden und bestärkt mich mit solchen Gedankenspielen jeden Tag aufs Neue.

    canarian

  104. Süddeutscher meint: (22.1.2010 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Gibt's dazu ein Update? eine Roadmap? Was ist denn nu draus geworden?

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