Von Google-Bewertungen und diffamierten Cafés
Donnerstag, 23.10.2025, 06:59 > daMaxHeute sind zwei Artikel in den Stuttgarter Nachrichten, die sich mit dem Thema gelöschter Google-Rezensionen beschäftigen:
- Frisierte Google-Rezensionen: „Wenn Google fast alles löscht, ist das verlockend“
- Noch mehr Google-Bewertungen verschwinden – so reagieren Gastronomen
Letzterer leider hinter der Paywall.
Dabei fiel mir wieder jene Begebenheit ein, von der ich euch eigentlich auch noch erzählen wollte. Über Silvester war ich an der Mosel (was ich aufgrund des deprimierenden Wetters nicht noch einmal machen würde), in der Nähe von Cochem. Wie das eben so ist, geht man dann auch mal in ein Café. In meinem Fall war es das "Rathaus Café Rünz". Mein Erlebnis war eher optimierungsbedürftig, was sich auch in meiner Google-Bewertung niederschlug:
★★
Altmodisches, um nicht zu sagen altbackenes Café mit 19.Jhdt-Flair. Der Cappucino schmeckte furchtbar sauer und die Nussecke war unbeschreiblich süß. Danke, aber nein danke.
Essen: 2
Service: 3
Ambiente: 2
So weit, so unspektakulär. Nun erreichte mich am 14.8. eine Mail von Google mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Google hat eine Beschwerde über die nachfolgende(n) URL(s) aus den folgenden rechtlichen Gründen erhalten: Diffamierung
Nach einer Überprüfung informieren wir Sie hiermit darüber, dass wir folgende Entscheidungen getroffen haben:
Betroffene Inhalte: Beitrag
Rechtsprechung: Deutschland
Verstößt anscheinend gegen: Diffamierung
Folge: Zugriffsbeschränkung
Unten finden Sie die betroffene(n) URL(s).
Aus diesem Grund sind wir gerade dabei, die angegebene Maßnahme auf die betroffenen Inhalte bei Google Local Reviews für Nutzer weltweit anzuwenden.
Betroffene URL(s):
★★
Altmodisches, um nicht zu sagen altbackenes Café mit 19.Jhdt-Flair. Der Cappucino schmeckte furchtbar sauer und die Nussecke war unbeschreiblich süß. Danke, aber nein danke.
Essen: 2
Service: 3
Ambiente: 2https://www.google.com/maps/reviews/data=!4m8!14m7!1m6!2m5!1sChdDSUhNMG9nS0VJQ0FnSUNmMWQ2ZTlRRRAB!2m1!1s0x0:0xa80d28a5b9c638fe!3m1!1s2@1:CIHM0ogKEICAgICf1d6e9QE%7CCgsIocLOuwYQoL7Gfg%7C?entry=tts&g_ep=EgoyMDI1MDcxNi4wIPu8ASoASAFQAw%3D%3D&skid=9bec0085-344f-4f5c-9163-4a3255735994
Hintergrundinformationen:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Beschwerde eingereicht wurde, in der behauptet wird, dass Ihre kürzliche Rezension für ein lokales Unternehmen bestimmte Rechte verletzt. Daher war Google verpflichtet, die betreffende Rezension zu entfernen.
Wenn Sie unsere Entscheidung bezüglich der Entfernung anfechten möchten, können Sie wie unten unter „Mögliche weitere Schritte“ beschrieben Einspruch einlegen. Wir möchten betonen, dass Google ehrliche und authentische Rezensionen für lokale Unternehmen sehr schätzt. Aufgrund unserer Rolle als Dienstleister können wir jedoch Ihre spezifischen Erfahrungen mit dem Unternehmen nicht unabhängig überprüfen. Damit wir die Angelegenheit im Falle eines Einspruchs noch einmal prüfen können, benötigen wir eine detaillierte und solide Beschreibung Ihrer Erfahrungen mit dem Unternehmen sowie eine Begründung für Ihre Rezension. Dazu gehören unter anderem das Datum und die Uhrzeit Ihres Besuchs oder Ihrer Erfahrung sowie alle besonderen Beobachtungen, die bei Ihrer Interaktion mit dem betreffenden Unternehmen gemacht wurden. Nachweise wie Rechnungen, Screenshots, Belege, Terminunterlagen oder Einträge aus einem Treuepunkteprogramm sind sehr nützlich, um die Seriosität Ihrer Rezension nachzuweisen.
Je nach Art und Aussagekraft der von Ihnen bereitgestellten Informationen können wir Ihre Rezension nach einem Einspruch reaktivieren.
Mögliche weitere Schritte
Google bitten, die Entscheidung noch einmal zu prüfen: https://reportcontent.google.com/forms/dsa_appeal?token=[...]
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind und möchten, dass wir unseren Standpunkt überdenken, können Sie innerhalb der nächsten sechs Monate ab dem Datum dieser Mitteilung Einspruch einlegen. Nennen Sie die betreffenden URLs im Einspruchsformular.
Beachten Sie, dass Sie nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist keinen Einspruch mehr einlegen können.
Rechtsmittel
Wenn Sie in der EU ansässig sind, können Sie sich auch an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle oder an ein Gericht wenden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Optionen. Wenn Sie rechtliche Fragen haben oder die anderen Rechtsmittel prüfen möchten, die Sie möglicherweise nutzen können, sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Benötigen Sie weitere Unterstützung?
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Google um die Entfernung von Inhalten ersuchen können und wie Google dabei vorgeht, lesen Sie den Hilfeartikel zur Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen.
Viele Grüße
Ihr Google-Team
Weitere Informationen zur Entfernung von Inhalten finden Sie unter g.co/legal.
Ein Einspruch meinerseits mit Berufung auf die Redefreiheit wurde beantwortet mit
Hallo,
wir haben unsere Überprüfung eines Einspruchs im Zusammenhang mit einem Antrag auf Inhaltsmoderation abgeschlossen.
Wir möchten Ihnen gerne weiterhelfen, benötigen jedoch weitere Informationen, um Ihren Einspruch sorgfältig prüfen zu können. Bitte antworten Sie unter Angabe der folgenden Informationen auf diese E-Mail und geben Sie den Grund für Ihren Einspruch an.
Wenn Sie eine relevante Gerichtsentscheidung haben, die Google einen berechtigten Grund gibt, seine Entscheidung zur Moderation von Inhalten rückgängig zu machen, oder die im Zusammenhang mit dem Fall steht, fügen Sie das entsprechende Dokument an Ihre Antwort auf diese E-Mail an. Wenn Sie neue Informationen einreichen möchten, die für die Entscheidung von Google in Bezug auf Ihre Inhalte relevant sind, antworten Sie auf diese E‑Mail. Sie können auch entsprechende Nachweise anhängen. Wenn Sie mit der Entscheidung von Google nicht einverstanden sind, antworten Sie auf diese E-Mail und erläutern Sie, warum Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung falsch ist und aufgehoben werden sollte. Geben Sie dazu so viele Details wie möglich an. Ohne die oben genannten, von Ihnen erbetenen Informationen können wir Ihren Einspruch nicht weiter bearbeiten.
Viele Grüße
Ihr Google-Team
Weitere Informationen zur Entfernung von Inhalten finden Sie unter g.co/legal.
Tja. Das ist dann so der Moment, wo ich mir denke, die Googlebewertungen sind auch nur noch Lüge. Eine tolle Welt haben wir uns da geschaffen.
Nachdem mir auch einmal "wegen Diffamierung" eine Rezension weggelöscht wurde (Pizzaservice vor 5 Jahren (!), "Die Lieferung kam erst nach ca. 2h an, die gelieferte Pizza war kalt."), habe ich alle meine bisher abgegebenen Bewertungen, Bilder und Rezensionen gelöscht. Ich war bereits "Google Local Guide" Stufe 6, es waren also nicht wenige. Aber mit Antworten á la "Gerichtsentscheidung" tut sich Google auch nichts gutes.
Die besten Läden sind eh die, die bei den Google-Bewertungen gar nicht mitmachen.
Wobei ich mich in manchen Branchen auch wundere, wie viele Menschen diese Bewertungen ernst nehmen. Wenn ich in Cochem bin und ein Café suche, habe ich sowieso nicht viel Auswahl. Dann spaziere ich halt durch die Stadt und schaue durchs Fenster, ob es noch einen freien Tisch gibt und wie das Preisniveau ist. Wer in Cochem wohnt, probiert mit der Zeit einfach alle vier oder fünf Cafés aus.
Und egal, was die Bewertungen sagen, niemand wird wegen eines Kuchens von Elsterwerda nach Cochem fahren.
Noch sinnloser sind nur die Bewertungen für Amtsgerichte und Justizvollzugsanstalten.
@Andreas Moser: naja, ich persönlich finde es schon ganz praktisch, einen groben Überblick zu bekommen, ob z.B. ein Restaurant oder eine Touriattraktion wirklich taugt oder kompletter Nepp ist. Aber so wird das halt immer sinnloser.