Tätigung herablassender, dabei möglichst verallgemeinernder Äußerungen (z.B. "Sie müssen sich jetzt mit den YouTubern, all dem, was da draußen ist, verständigen")
aggressive Lobbyarbeit (z.B. "Die Politik muss gegenüber den Plattformen Druck aufbauen, sonst lassen sich diese nicht auf den erforderlichen Diskurs ein")
Ins-Gespräch-bringen von totalitären Holzhammermethoden, die man dabei als freiheitliche, aber leider notwendige Lösungen darstellt (z.B. Notfalls müsse auch angedroht werden, "den Stecker rauszuziehen")
Eine großzügige Vergütung ist Ihnen sicher. Bitte melden Sie sich zum nächstmöglichen Termin per Brief oder Fax.
Valentina Lisitsa ist von YouTubes ContentID-System und auch von Sony Music schwer genervt:
I rarely become exasperated
But Sony Music Entertainment has decided to pay me a compliment. Of sorts. It thinks that my rendition of this piece - whole 90 seconds of it - is Glenn Gould reincarnated ! And for this they BLOCKED my Bach WORLDWIDE.
Yes, Sony Music Entertainment ( SME for short ) has been blocking me from posting the entire video and doesn't respond to my emails ( by the way, their email is SMEdisputes@gmail.com ) Maybe this video will help.
I also made a video clip "pitting" me vs Gould for the 90 seconds to show how ridiculous ( if not malicious or fraudulent ) the claim as well as YouTube ContentID is.
Guess what?
That "shredded" video got promptly blocked worldwide as well! I will put it on Facebook , in case you are interested.
It's a total fail.
Facepalm.
While we are all waiting to see the video of Bach , you can hear it LIVE - as early as next week in Italy, a week later - in Sweden ( for example here http://www.gso.se/program/konserter/v... ) Come check for yourself if I am half as good as Gould! :-)))))
PS: ihre schlimme Verwendung von Leerzeichen um sämtliche Satzzeichen herum nervt allerdings mich schwer.
inkl. staatl. verordn. Denunziation der eigenen Kinder. Der BGH setzt Maßstäbe Hätten die Kids mal bessere musikalische Früherziehung genossen, wäre der Spaß vielleicht nicht so teuer gewesen...
Was haben wir uns gefreut, als sich die Gema mit YouTube geeinigt hat. Seitdem können wir armen Teutonen YouTube endlich mal so richtig genießen. Dachten wir. Auftritt Jukin Media, die Copyrighttrolle unter den YouTubern:
Der ehemalige Piratenpolitiker Christopher Lauer (bis 2016 Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses), der mittlerweile der SPD beigetreten ist, hat gerichtlich einen Gegendarstellungsanspruch gegen seinen früheren Parteikollegen Simon Lange durchgesetzt, wegen angeblich unrichtiger Tatsachenbehauptungen Langes in dessen Blog. Die Gegendarstellung ist im Blog Langes auch online.
Denn das war doch damals das erklärte Ziel der Piraten, gell? Das Internet darf kein abmahnfreier Raum sein. Und gerichtlicher Anspruch auf Gegendarstellungen in privaten Blogs.
Die Zeit der roten Sperrtafeln auf Youtube ist von heute an vorbei. Denn das Zeichen, das aufpoppt und bedeutet, dass genau dieses Musikvideo, das man gerade angeklickt hat, aus urheberrechtlichen Gründen nicht verfügbar ist, wird auf der Videoplattform nicht mehr gebraucht: Die Gema, Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, und Youtube, das zu Google gehörende Videoportal, haben nach Informationen von FAZ.NET einen Lizenzvertrag abgeschlossen, der heute in Kraft tritt. Das bedeutet: Musikvideos, die unter Gema-Lizenz laufen, für die Youtube bislang nicht bezahlen wollte, sollen freigeschaltet werden.
Jetzt krieg ich dann doch gleich wieder Schaum vorm Maul, denn:
Bundesregierung und Bundesländer prüfen derzeit, ob sie den Einsatz von Ad-Blockern, mit denen man Werbung auf Webseiten unterdrücken und ausblenden kann, gesetzlich verbieten wollen.
Was soll man da noch sagen? Die hören uns ja eh nicht zu. HALLO BUNDESREGIERUNG?!? Hier ist ein sehr aufschlussreiches Video über Werbung, Malware, Rechnersicherheit und - ja - weshalb AdBlocker zu eben jener Sicherheit beitragen. Leider kommt so gut wie gar kein Cyber drin vor, deshalb werdet ihr natürlich wieder mal nicht zuhören ihr 3x verfluchten $%§&x#*+~%!!
Adobe haben tatsächlich eine komplette Website eingerichtet, auf der sie sich fürchterlich darüber aufregen, dass ihre Markennamen verslangt werden. Völlig humorbefreit:
Mit seiner Entscheidung (PDF) im Fall GS Media v. Sanoma (oft auch: Playboy v. GeenStijl) schränkt der EuGH Linkfreiheit ein, weil demnach bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte eine Urheberrechtsverletzung begründen kann. Der EuGH weicht damit von der Empfehlung des Generalanwalts ab, der eine Urheberechtsverletzung via Link noch verneint hatte. Dessen Empfehlung begründete der Generalanwalt unter anderem damit, dass Internetnutzer nicht ohne weiteres erkennen könnten, ob ein frei zugängliches Werk rechtmäßig veröffentlicht worden sei oder nicht. Die Folgen einer Strafbarkeit von Links wären demnach eine Bedrohung von Grundfunktionen des Internets.
Hört ihr das Rauschen? Das ist die Abmahnmafia, die sich die Hände reibt. Nach diesem vernichtenden Urteil können wir alle unsere Websites und Blogs eigentlich dicht machen, denn niemand kann wissen, wann ein Link plötzlich zu einer Urheberrechtsverletzung zeigt. So, wie Verwertungsrechte gehandelt werden, kann sich das nämlich stündlich ändern. Und dass das im Moment noch auf "kommerzielle" Websites beschränkt werden soll ist aus meiner Sicht nur wieder so ein Feigenblatt, das demnächst auch noch fallen wird.
Sie haben eine Abmahnung für einen Urheberrechtsverstoß erhalten?
Erzeugen Sie mit diesem Schriftsatz-Generator in fünf Schritten ein Antwortschreiben, das die abmahnende Kanzlei über die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung in Kenntnis setzt.
Gut gemeint ist aber leider nicht gut gemacht. Im Gegensatz zu den anonsten stets empfehlenswerten Kollegen von netzpolitik.org rate ich dringend davon ab, das Ding zu benutzen.
So sollen die Abmahnopfer in dem Formular preisgeben, warum sie meinen, den unterstellten Rechtsverstoß nicht begangen zu haben, etwa weil sie im Urlaub gewesen wären usw.. Solche Geschwätzigkeit ist taktisch äußerst unklug. Denn wer sich ohne Not verteidigt, klagt sich an – und liefert den Abmahnern wertvolle Informationen, die zur Beurteilung der Erfolgsaussichten eher hilfreich als abschreckend sind.
Erinnert ihr euch noch daran, dass der Springer-Verlag den Kreig gegen AdBlocker an vorderster Front mit anführte? Z.B. mit ständigen Abmahnungen gegen Eyeo, bis sich endlich ein Gericht gefunden hatte, das AdBlock Plus für rechtswidrig hielt?
joachim on Danke, Firefox!: “Es ist doch überhaupt kein Wunder, dass so seltsame Dinge bei der Firefix-Rechtschreibeprüfung rauskommen. Zitat aus der Supportseite von FF:…”
joynsoft on Danke, Firefox!: “Da fehlen noch welche: – Schriftstellerbrei – Schriftsteller:innenei – Schriftsteller:innenei:innen ”
Es sieht so aus, als hättest du keinen Werbeblocker installiert. Das ist schlecht für dein Gehirn und manchmal auch für deinen Computer.
Bitte besuche eine der folgenden Seiten und installiere dir einen AdBlocker deiner Wahl, danach kannst du todamax wieder ohne Einschränkungen genießen.
Ey, lass mich einfach rein, okay?
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Ich will das hier nie wieder sehen.
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