Die deutsche Revolution muss leider ausbleiben
Mittwoch, 1.10.2014, 21:46 > daMax

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Ey, lass mich einfach rein, okay? |
Ich will das hier nie wieder sehen. |

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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
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Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
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Man macht sich also "Strafbar"? Das Verb "machen" im Sinne von sich-etwas-machen erfordert vor dem folgenden Substantiv den entsprechenden Artikel, in diesem Fall erwartbar den unbestimmten. Mithin muss es heißen "... macht sich eine Strafbar". Diese Mitteilung mutet befremdlich an. Die phonetische Nähe - hier gar bis hin zur Identität - zum Adjektiv, das auf im StGB aufgeführte Sachverhalte hinweist, legt oberflächlich betrachtet die Annahme eines orthographischen Fehlers nahe, was aber angesichts der inhaltichen Absurdität der so zustande kommenden Aussage nicht infrage kommt.
Immer gern.
Die Leute haben sich halt gut eingerichtet. Aber bis auf wenige Ausnahmen haben alle Dreck am Stecken.
Würde mich interessieren, welcher Straftatbestand das sein soll. Sachbeschädigung (§ 303 I StGB) erfordert ein bißchen mehr als "Verschieben".
Allein die Aussage, ich machte mich strafbar, verleitete mich dazu, den Topf an einen anderen Ort zu schieben.
Da passt mal wieder zusammen was zusammengehört: Mit MS Office und dem Zeichensatz Calibri geschrieben. Dieser Zeichensatz war ursprünglich ein Entwurf für die Neugestaltung des ZDF-Erscheinungsbildes. Wahrscheinlich war er selbst für die dortige Zielgruppe (60+) zu einfallslos und landete so seit Windows Vista bei Microsoft.
Die Einheit von Gestaltung und Aussage lässt sich dennoch steigern, wenn der Urheber beim nächsten Mal die amtlichere DIN 1451 (kostenlos) oder die FF DIN (kostenpflichtig, sonst strafbar!) verwendet.
So, jetzt genehmige ich mir erst mal einen an der Strafbar.
@ninjaturkey: Prost!
@Andreas Moser: Hausfriedensbruch.
@Horst Horstmann:
Hausfriedensbruch kommt wohl nur in Frage, wenn das Grundstück eingezäunt oder sonst wie vor unbefugtem betreten und begrapschen
gesichert ist.
Falls da jeder von der Straße aus das Bil... ah die Töpfe gerade rücken kann wird das wohl nichts mit Straftat.
@Musenrössle:
Im Zusammenhang mit Hausfriedensbruch zählt ein Grundstück bereits als "befriedet", wenn es bloß offenkundig als Privatgelände zu erkennen ist.
Ausreden a la "Der Vorgarten sah für mich aus wie ein Bürgersteig, nur mit mehr Rasen und so 'nem Blumenkübel drauf..." werden da wohl kaum ziehen.^^
@Andreas Moser: das ist der Straftatbestand der Sachverschiebung.
@anneloewe:
ROFL