Polizei darf gefilmt werden
Samstag, 17.3.2012, 00:24 > daMaxfefe kloppt gerade wieder einen wichtigen Link nach dem anderen raus. Der Pressedienst der Humanistischen Union berichtet über einen Mann, der bei einer Nazi-Gegendemo nicht an der Demo teilnahm (wichtiges Detail!), statt dessen als filmender Beobachter agierte und dafür massiv drangsaliert und bedroht wurde. Die Cops
haben den Betriebswirt kurz vor Ende des Kessels untergefasst, ihn sowohl von vorne als auch von hinten über eine Minute per Video „abgefilmt“, oder „videografiert“, wie die Polizei es nannte. Dabei war dem Kläger der Personalausweis vor die Brust gehalten worden, angeblich um ihm eine länger dauernde schriftliche Aufnahme seiner Personalien zu „ersparen“.
Außerdem wurde ihm ein Platzverweis erteilt und eine Verhaftung angedroht für den Fall, dass er nicht innerhalb von 15 Minuten das Weite suche. Anstatt klein beizugeben trat er dem Amtsschimmel kräftig in die Seite und konnte nicht nur eine Löschung seiner Daten durchsetzen sondern auch eine Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragen erwirken. Nun kam das Freiburger Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die gesamte "Behandlung" rechtswidrig war. Strike!
Toller Artikel, danke, mehr von der Sorte wäre super.
Allerdings wenn hier noch die Gerichtsbeschluß-Nr.
mit dem der Entscheidung zugrundeliegenden § auftauchen würde.
Dann könnte man die Seite ausdrucken zum Immerdabeihaben - für solche Fälle - zwecks Abkühlung der übereifrigen Ordnungshüter.
@Mündiger Bürger, puuha. Also da steht auch nur
Ich habe gerade nicht die Muße, dem näher nach zu gehen. Aber du vielleicht? Wenn du fündig geworden bist, packe ich das gerne noch in den Artikel mit rein.