Unser musikindustriefreundlicher Bundesgerichtshof
Juni 12th, 2015, 15:55Die Musikindustrie kann Forderungen von bis zu 8.000 Euro stellen, wenn die Beklagten schwere Fehler machen: So bewerten Experten die drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Tauschbörsen und Filesharing. Bereits der Tausch von Dateifragmenten reiche für eine Urheberrechtsverletzung aus.
Der Bundesgerichtshof hat in drei Filesharing-Verfahren im Sinne der Musikindustrie entschieden. In allen drei Fällen (Aktenzeichen I ZR 19/14, I ZR 7/14 und I ZR 75/14) wurden die Revisionen zurückgewiesen.