Hoffnungsschimmer in Stuttgart: der Ausdruck "Lügenpack" muss nicht zwangsweise eine strafbare Beleidigung sein:
"Der Schutz der Ehre hat dann hinter das Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten, wenn eine konkrete Güterabwägung ergibt, dass das Interesse, die fragliche Äußerung tun zu dürfen das Interesse am Schutz der individuellen Ehre überwiegt."
2011-01-14-Ablehnung-Strafbefehl-Beleidigung
Aber: lest euch die Begründung bitte genau durch, das ist alles andere als ein Freispruch.
Eins ist aber sicher: Oberbürgermeister S. macht sich durch so eine Anzeige nicht unbedingt beliebter als er eh schon nicht ist.
(via abriss/aufstand)