LG Stuttgart hält Ad-Blocker für rechtlich zulässig

Freitag, 11.12.2015, 14:46 > daMax

Wär schon schön, wenn man das wegblocken könnte, ne?

Wär schon schön, wenn man das wegblocken könnte, ne?

Beruhigend:

Die zum Springerkonzern gehörende WeltN24 GmbH ist beim Landgericht Stuttgart mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gescheitert, der sich gegen den Werbeblocker „Blockr“ richtete. Den Antrag Springers, es zu verbieten, den Werbelocker anzubieten, zu bewerben und zu vertreiben, soweit damit Werbung auf der Website „welt.de“ unterdrückt werden kann, hat das Landgericht nach mündlicher Verhandlung mit Urteil vom 10.12.2015 (Az.: 11 O 238/15) zurückgewiesen.