Die zum Springerkonzern gehörende WeltN24 GmbH ist beim Landgericht Stuttgart mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gescheitert, der sich gegen den Werbeblocker „Blockr“ richtete. Den Antrag Springers, es zu verbieten, den Werbelocker anzubieten, zu bewerben und zu vertreiben, soweit damit Werbung auf der Website „welt.de“ unterdrückt werden kann, hat das Landgericht nach mündlicher Verhandlung mit Urteil vom 10.12.2015 (Az.: 11 O 238/15) zurückgewiesen.
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2 Meinungen zu “LG Stuttgart hält Ad-Blocker für rechtlich zulässig”
Eine Diskussion zu diesem Thema würde die nationale Sicherheit gefährden und wurde deshalb gem. §2, Abs.3, Meinungsnormierungskontrollverordnung vom 16. Jan. 2027, unterbunden. Beschwerden und Einsprüche gegen diese Maßnahme im Interesse der nationalen Sicherheit sind zwar aussichtlos, Bürger und Bürgerinnen sind jedoch verpflichtet, sie gem. §§18ff, Telekommunikationsübersichtsgesetz vom 20. Feb. 2027, binnen 14 Tagen in Schriftform an das Amt für Sicherheit und Freiheit zu richten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
DasKleineTeilchen on Fragen, die sich mir stellen (179): ““Man wolle vor allem Leben retten, etwa bei Katastrophen, und zusätzliches Licht ohne fossile Energie bereitstellen” bullshit pr-sprech mitte 20-jähriger…”
DasKleineTeilchen on Fragen, die sich mir stellen (179): “würde ich mir nicht allzuviele sorgen drum machen; gibt bereits diverse debunks dazu, isn startup-scam und/oder pipedream. wird nicht passieren,…”
Elias on Fragen, die sich mir stellen (179): “Das wohl teuerste Leuchtmittel der Welt. Um Baustellen zu beleuchten? Hier haben schon Menschen für viel kleinere Realitätsverluste einen Vormund…”
louibasson on Fragen, die sich mir stellen (179): “meine zu erinnern das dies sogar mal ne Geschichte in Entenhausen aus den Lustigen Taschenbüchern war”
DasKleineTeilchen on CDU und AfD machen gemeinsame Sache beim Vergessen der Deutschen Geschichte: “@Siewurdengelesen: “Außerdem fordert Schuster eine sogenannte Ausreiseerzwingungshaft. Abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen, sollten nach seinen Vorstellungen zur…”
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Ich will das hier nie wieder sehen.
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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Champagner für alle! Endlich mal ein Hinweis, dass es noch intelligentes Leben auf diesem Planeten gibt.
Der Kasperleverein in Humbug sieht das anders.