Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig! [1. Update]

Dienstag, 2.3.2010, 10:24 > daMax

Hugh! Der BGH hat gesprochen:

Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesverfassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen".

Sekt an mich ran!

                            o
                             .
                            . o
      .   ,      .          o__
          L\  o    .-""-.   (==)
           |\_    / (--> \  |~~|
       o  .\ \'--.)_>_=/_(  |  |
     .      \ )`-._/|_,(    |  |
         o  _| \ (_   ( \  /|()|
       o . ,  `.\ ) \_/\ \//`  `\
      ____/ ;`__/\   (__'./      \
     |===/, ==\======/==|;  ____  ;
     \ _,' o . '-..-' o /||`    `||
      `'-.__  o'  __.-'` || _/\_ ||
            `'..'`       ||`    `||
              ||         ||PARTY!||
              ||         || 2010 ||
           jgs||         | \____/ |
           _.'  '._      |        |
          <        >     \_.-""-._/
           `""""""`       `""""""`

Die zugehörige Pressemitteilung gibt's hier, der AK Zensur hat auch eine PM verfasst, in der er fordert, die VDS europaweit zu beerdigen.

Und bei Netzpolitik gibt es ein bisschen Gezwitscher sowie eine fette Liste mit Links zum heutigen Jubeltag.

[1. Update]: Thomas Stadler bricht nicht in Jubelgeschrei aus weil er (zurecht) sagt, dass das Urteil nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich in Frage stellt, sondern nur die derzeitige Praxis.

(ascii art by joan stark (jgs) )