Gute Nachrichten: YouTube-Videos dürfen eingebunden werden
Freitag, 24.10.2014, 11:46 > daMaxDer Europäische Gerichtshof hat gerade beschlossen, dass es keine Urheberrechtsverletzung darstellt, ein YouTube-Video einzubetten. Na ein Glück, sonst hätte ich meine Spielwiese nämlich zu machen können.
Die Entscheidung bezieht sich nur auf Urheberrecht. In der nach wie vor am OLG Hamburg anhängigen Klehr-Berufung geht es um Persönlichkeitsrecht. Ich glaube allerdings nicht, dass ein verständiges Gericht da zu anderen Ergebnissen kommt.
einbetten | embed | copyright | urheber | verletzung | abmahnung
Eine Meinung zu “Gute Nachrichten: YouTube-Videos dürfen eingebunden werden”
[…] Update (27.10.2014): ätsch! Doch nicht! […]
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