Gute Nachrichten: BVG kippt BGH-Urteil zu Sampling
Dienstag, 31.5.2016, 11:05 > daMaxMeine Fresse, das war jetzt aber knapp. In Deutschland geht eine Band wie Kraftwerk tatsächlich den Weg durch sämtliche Instanzen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht(!), um ein für alle Mal klären zu lassen, ob es in Deutschland erlaubt ist, kurze Schnipsel von Musikstücken zu einem neuen Musikstück zusammen zu setzen (--> Sampling). Das BVG hat jetzt entschieden, dass das Bundesgerichtshofurteil gekippt und neu entschieden werden muss.
Der Bundesgerichtshof muss den Fall nun noch einmal bewerten. Seine Urteile - zuletzt von 2012 - trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass "Kraftwerk" dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen, sagte er.
Damit ist Sampling - wenn ich das richtig verstehe - jetzt zwar immer noch nicht so richtig erlaubt, aber das war schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Dass das nun ausgerechnet durch so 'ne Unsympathen wie Moses Pelham und Sabrina Setlur durchgeboxt wird, hat in meinen Ohren zwar einen recht üblen Missklang aber hey, in diesem Fall will ich da mal nicht so sein. Das Folgende bleibt wahrscheinlich auch weiterhin eher illegal und dafür liebe ich es:
Das ist doch der, der für den Frömmler Naidoo produziert hat... uff....das sind die ganz schlimmen...
Die Klage ging von dem Sabrina Setlur Produzenten aus, der das sample verwendet hatte, nicht ungekehrt.
@anneloewe: nein, das ging von Kraftwerk aus, denen erstmal Recht gegeben wurde, und DAGEGEN hat Pelham dann geklagt usw.
Update: hm... jetzt beim 4. Lesen fällt mir auf, dass du doch Recht hast. Pelham musste sich bis zum BVerfG durchboxen, um das erste Urteil zu revidieren, nicht Kraftwerk. Ich bin Pelham allerdings dankbar - wenn auch widerwillig weil der Typ mir zutiefst unsympathisch ist -, dass er auf höchster Ebene hat klären lassen, dass Sampling kein mieser Diebstahl ist, sondern eine zeitgemäße Kunstform, die man nicht einfach mal wegklagen kann.
@da]v[ax: … und der größte Witz daran ist das Detail, dass Kraftwerk noch nicht mal Geld abgreifen, sondern einfach nur gefragt werden wollten, bevor jemand ihr Zeug verwendet. Schon klar, dass solche Grundlagen des höflichen Umgangs nicht für Gangsta Mutha Fucka P. gelten.
BVG? Die Berliner Verkehrsgesellschaft?
@Moss the TeXie: naja, das Problem ist doch oft, dass man, selbst wenn man nachfragen will, gar nicht an die Künstler selber kommt sondern nur an deren Management oder - schlimmer noch - eine Verwertungsgesellschaft, und die sagen eh IMMER "nein" oder "nur gegen Megakohle". Mag im Falle von Pelham wohl nicht zutreffen, aber für den kleinen Sampler-Typ mit seinem Home-PC auf jeden Fall.