Das ging ja schnell
Samstag, 19.3.2016, 00:12 > daMaxDer sächsische Landtag hat die Immunität der Abgeordneten der Linksfraktion Juliane Nagel aufgehoben, damit die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage wegen “öffentlicher Aufforderung zu Straftaten” erheben kann. Nagel hatte zur Blockade einer LEGIDA-Demo aufgerufen.
Die Entscheidung fiel mit Mehrheit von CDU, SPD und AfD
Na, wer hätte das erwartet? Nach all den Abgrenzungsbeteuerungen der etablierten Parteien, jetzt Arm in Arm mit der AfD. Es geht ja gegen DIE LINKE. Das muss man doch verstehen.
Und weil ich krank im Bett liege und sergej_k ein cooler Hund ist, übernehme ich das einfach mal am Stück ohne vorher zu fragen. Ist ja auch schon 00:13 und da isses vielleicht ein bisschen spät für ne Anfrage. Nennen wir es einfach einen Gastkommentar, oder?
Mein lieber Herr Max, das geht ja mal gar nicht. Ich habe natürlich sofort meinen Rechtsanwalt eingeschaltet und der lässt Dir ausrichten, wenn Du nochmal versuchst so seltsame Anfragen zu fragen, dann hast Du eine Millionenklage am Hals. Aber sowas von.
Heute will ich nochmal ein Auge zudrücken, weil Du krank im Bett liegst. Gute Besserung.
@sergej: na, das ging ja grad' nochmal gut.
Gute Besserung.
@LostInTranslation: oh ja danke. Geht wieder. War aber echt eine absolut beschissene Woche
Um das beurteilen zu können, müsste man wissen, wann die Immunität mal NICHT aufgehoben wurde. Mir ist kein Fall bekannt.
Die Aufhebung der Immunität ist in allen deutschen Parlamenten Standard, weil die Abgeordneten selbst dieses Privileg nicht in Anspruch nehmen wollen, sondern lieber einen Einstellungsbefehl der Staatsanwaltschaft oder - aus Publicitygründen - ein öffentliches Verfahren wünschen. Das geht auch immer genauso schnell, weil die Paramente nicht den Eindruck erwecken wollen, einen der ihren vor Ermittlungen zu schützen.
@Andreas Moser: das letzte Mal, als die Immunität eines MdB aufgehoben wurde, war - soweit ich mich richtig erinnere - bei Edathy als es um den Verdacht von KiPo ging. Oder? Das ist schon eine andere Liga.
Und bitte erinnere dich daran, dass der damalige Bundestagsvizepräsident Thierse (SPD) damals sogar an einer Sitzblockade teilgenommen(!!) hatte, ohne dass seine Immunität aufgehoben werden musste.
Nichts gegen Relativierungen, aber manchmal gehst du da ein bisschen zu weit, wie ich finde. Hier wird völlig ohne Not mit Kanonen auf Spatzen geschossen und die zweierlei Maß, die hier angewandt werden, sind eine Farce.
@da]v[ax:
Wow, Respekt. Die Nummer mit dem Thierse hatte ich gar nicht mehr auf dem Radar. Das ist angesichts der offensichtlichen Vergleichbarkeit der Sache und der ebenso offensichtlichen ungleichen Folgen ein echtes Killerargument als Beleg der gezielten Diskreditierung der Linken. Das merke ich mir jetzt. Kann ich sicher mal brauchen. Danke.
@OldFart: manchmal kann ich mir manche Dinge trotz fortschreitender Senilität eben doch noch merken
Naiv betrachtet ist das ja aber durchaus legitim und (ohne Kenntnis darüber, wie häufig Immunitätsaufhebungen abgelehnt werden) angemessen.
Ich hätte gerne eine Quelle, die belegt, dass bei einem Mitglied von AfD, CDU, CSU oder SPD in einem ähnlichen Fall (idealerweise ebenfalls Aufruf zu einer Straftat im Kontext einer Demonstration) anders verfahren wurde, ansonsten würde ich die Aufhebung grundsätzlich als angemessen sehen und die mögliche Straftat als echt doofe Idee bewerten.
Der Bundestag verzichtet allgemein sogar auf eine Abstimmung über die Aufhebung von Immunität, sofern der "Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung" keine Einwände hat.[1]
Das einzige, was ich spontan finde ist Volker Beck, bei dem die Staatsanwaltschaft einen Formfehler gemacht hat, was zu einem zweiten Anlauf und ein paar Tagen Verzögerung geführt hat.
Auch interessant in diesem Kontext:
Lammert sagte nun: "Immunität wird in der Öffentlichkeit häufig als Privileg der Abgeordneten angesehen, ist in Wirklichkeit aber eher eine Belastung, da ein Immunitätsverfahren immer mit erheblicher Publizität verbunden ist, die schnell auch den Charakter einer Vorverurteilung annehmen kann."[2]
@meh: erstens ist das kein Aufruf zu einer Straftat und zweitens: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sitzblockade-verfahren-gegen-thierse-wird-eingestellt-a-695901.html
@daMax: Das Verfahren wurde eingestellt, bevor die Immunität aufgehoben wurde.
Ich sehe ein, dass es sehr ähnlich ist, aber ich gewinne aus diesem Text die Erkenntnis, dass der Antrag auf die Aufhebung seiner Immunität entweder nicht gestellt oder zurückgezogen wurde, bevor es passiert ist:
Außerdem
Falls ich falsch liege bitte ich das zu entschuldigen.
Wo ich auch zustimmen muss, es scheint um "Aufruf zu einer Straftat" versus "keine Straftat" (nach Meinung der Staatsanwaltschaft und "noch einzuholender gerichtlicher Zustimmung"), wobei die "keine Straftat" dasselbe zu sein scheint wie die Straftat, zu der Aufgerufen wurde.
Fragwürdig ist also die Bewertung durch die Staatsanwaltschaft, nicht die Immunitätsaufhebung. Denkbar wäre, dass ein einzelner sitzender Bürger nur eine geringe Schuld an der Gesamtheit der Sitzblockade hat, während Aufrufer zu solchem kollektiven Verhalten eine schwerer Schuld an der kollektiven Handlung hat. Was ich hier ins blaue rate, ich bin weit davon entfernt das juristisch bewerten zu wollen oder können