Der sächsische Landtag hat die Immunität der Abgeordneten der Linksfraktion Juliane Nagel aufgehoben, damit die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage wegen “öffentlicher Aufforderung zu Straftaten” erheben kann. Nagel hatte zur Blockade einer LEGIDA-Demo aufgerufen.
Na, wer hätte das erwartet? Nach all den Abgrenzungsbeteuerungen der etablierten Parteien, jetzt Arm in Arm mit der AfD. Es geht ja gegen DIE LINKE. Das muss man doch verstehen.
Und weil ich krank im Bett liege und sergej_k ein cooler Hund ist, übernehme ich das einfach mal am Stück ohne vorher zu fragen. Ist ja auch schon 00:13 und da isses vielleicht ein bisschen spät für ne Anfrage. Nennen wir es einfach einen Gastkommentar, oder?
| Abgelegt unter Heim ins Reich
The views expressed by the author are personal.
Mein lieber Herr Max, das geht ja mal gar nicht. Ich habe natürlich sofort meinen Rechtsanwalt eingeschaltet und der lässt Dir ausrichten, wenn Du nochmal versuchst so seltsame Anfragen zu fragen, dann hast Du eine Millionenklage am Hals. Aber sowas von.
Heute will ich nochmal ein Auge zudrücken, weil Du krank im Bett liegst. Gute Besserung.
Um das beurteilen zu können, müsste man wissen, wann die Immunität mal NICHT aufgehoben wurde. Mir ist kein Fall bekannt.
Die Aufhebung der Immunität ist in allen deutschen Parlamenten Standard, weil die Abgeordneten selbst dieses Privileg nicht in Anspruch nehmen wollen, sondern lieber einen Einstellungsbefehl der Staatsanwaltschaft oder - aus Publicitygründen - ein öffentliches Verfahren wünschen. Das geht auch immer genauso schnell, weil die Paramente nicht den Eindruck erwecken wollen, einen der ihren vor Ermittlungen zu schützen.
@Andreas Moser: das letzte Mal, als die Immunität eines MdB aufgehoben wurde, war - soweit ich mich richtig erinnere - bei Edathy als es um den Verdacht von KiPo ging. Oder? Das ist schon eine andere Liga.
Da eine Sitzblockade nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als Gewalt zu bewerten sei, liege der Anfangsverdacht einer Nötigung nicht vor, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Nichts gegen Relativierungen, aber manchmal gehst du da ein bisschen zu weit, wie ich finde. Hier wird völlig ohne Not mit Kanonen auf Spatzen geschossen und die zweierlei Maß, die hier angewandt werden, sind eine Farce.
Wow, Respekt. Die Nummer mit dem Thierse hatte ich gar nicht mehr auf dem Radar. Das ist angesichts der offensichtlichen Vergleichbarkeit der Sache und der ebenso offensichtlichen ungleichen Folgen ein echtes Killerargument als Beleg der gezielten Diskreditierung der Linken. Das merke ich mir jetzt. Kann ich sicher mal brauchen. Danke.
Naiv betrachtet ist das ja aber durchaus legitim und (ohne Kenntnis darüber, wie häufig Immunitätsaufhebungen abgelehnt werden) angemessen.
Ich hätte gerne eine Quelle, die belegt, dass bei einem Mitglied von AfD, CDU, CSU oder SPD in einem ähnlichen Fall (idealerweise ebenfalls Aufruf zu einer Straftat im Kontext einer Demonstration) anders verfahren wurde, ansonsten würde ich die Aufhebung grundsätzlich als angemessen sehen und die mögliche Straftat als echt doofe Idee bewerten.
Der Bundestag verzichtet allgemein sogar auf eine Abstimmung über die Aufhebung von Immunität, sofern der "Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung" keine Einwände hat.[1]
Das einzige, was ich spontan finde ist Volker Beck, bei dem die Staatsanwaltschaft einen Formfehler gemacht hat, was zu einem zweiten Anlauf und ein paar Tagen Verzögerung geführt hat.
Auch interessant in diesem Kontext:
Lammert sagte nun: "Immunität wird in der Öffentlichkeit häufig als Privileg der Abgeordneten angesehen, ist in Wirklichkeit aber eher eine Belastung, da ein Immunitätsverfahren immer mit erheblicher Publizität verbunden ist, die schnell auch den Charakter einer Vorverurteilung annehmen kann."[2]
@daMax: Das Verfahren wurde eingestellt, bevor die Immunität aufgehoben wurde.
Ich sehe ein, dass es sehr ähnlich ist, aber ich gewinne aus diesem Text die Erkenntnis, dass der Antrag auf die Aufhebung seiner Immunität entweder nicht gestellt oder zurückgezogen wurde, bevor es passiert ist:
Dafür sei die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten nicht erforderlich.
Außerdem Falls ich falsch liege bitte ich das zu entschuldigen.
Wo ich auch zustimmen muss, es scheint um "Aufruf zu einer Straftat" versus "keine Straftat" (nach Meinung der Staatsanwaltschaft und "noch einzuholender gerichtlicher Zustimmung"), wobei die "keine Straftat" dasselbe zu sein scheint wie die Straftat, zu der Aufgerufen wurde.
Fragwürdig ist also die Bewertung durch die Staatsanwaltschaft, nicht die Immunitätsaufhebung. Denkbar wäre, dass ein einzelner sitzender Bürger nur eine geringe Schuld an der Gesamtheit der Sitzblockade hat, während Aufrufer zu solchem kollektiven Verhalten eine schwerer Schuld an der kollektiven Handlung hat. Was ich hier ins blaue rate, ich bin weit davon entfernt das juristisch bewerten zu wollen oder können
Das Kleingedruckte: Halte Dich bitte an die Spielregeln. Welche Emoticons du verwenden kannst, steht hier.
Um hier kommentieren zu können, musst Du einen beliebigen Namen sowie eine beliebige E-Mail-Adresse angeben. Diese Daten werden dann erstmal zur Spamerkennung in die USA geschickt, dort und danach auch auf meinem Server gespeichert. Mit dem Absenden Deines Kommentars erklärst Du Dich damit und den hier geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere dem Abschnitt Kommentarfunktion) einverstanden. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, lass das Kommentieren bleiben, aber dann deinstalliere bitte auch sofort WhatsApp und verabschiede Dich von Facebook.
Kommentarabonnements werden automatisch nach 3 Monaten gelöscht.
Wer HTML kann, ist klar im Vorteil. Diese Tags sind erlaubt: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>
Bei der Menge an Spam-Kommentaren (inzwischen ~500 am Tag) passiert es hin und wieder, dass ein Kommentar vom Spamfilter gefressen wird. Bitte sei mir nicht böse aber ich habe weder Zeit noch Lust, solch verloren gegangenen Kommentaren hinterher zu forschen. Wenn das öfters passiert, schreib' mir 'ne Mail damit ich dich whitelisten kann.
daMax on Die Enshittification YouTubes (3): “@Schwarzes_Einhorn: Danke für die netten Worte, Ja, ich weiß, hier passiert nicht mehr so viel Persönliches. Das liegt einfach daran,…”
Schwarzes_Einhorn on Die Enshittification YouTubes (3): “Weil ich grade an meinem Pocketbook eReader herumfummle, ist mir dieser Beitrag nochmals eingefallen. Dein Blog besteht und bestand ja…”
gardenbart on Die Enshittification YouTubes (3): “Ach, sollen die Leute doch ihre Zeit verschwenden und Bullshit posten. “Blogger, bleib bei deinen Leisten”, es geht auch ohne…”
Norbert on Kaufempfehlung: Cherry KW9100 Slim: “Kann ich bestätigen. Habe diese Tastatur zweimal (Büro/Homeoffice) und bin SEHR damit zufrieden. Wie du auch, wäre eine Beleuchtung noch…”
Es sieht so aus, als hättest du keinen Werbeblocker installiert. Das ist schlecht für dein Gehirn und manchmal auch für deinen Computer.
Bitte besuche eine der folgenden Seiten und installiere dir einen AdBlocker deiner Wahl, danach kannst du todamax wieder ohne Einschränkungen genießen.
Ey, lass mich einfach rein, okay?
(Setzt per Javascript einen Cookie. Wenn Du das alles deaktiviert hast, weiß ich auch nicht, wie ich dir helfen soll)
Ich will das hier nie wieder sehen.
(Setzt per Javascript einen sehr langlebigen Cookie. Wenn Du das alles deaktiviert hast oder Cookies automatisch oder auch von Hand löschst, weiß ich auch nicht, wie ich dir helfen soll)
Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Mein lieber Herr Max, das geht ja mal gar nicht. Ich habe natürlich sofort meinen Rechtsanwalt eingeschaltet und der lässt Dir ausrichten, wenn Du nochmal versuchst so seltsame Anfragen zu fragen, dann hast Du eine Millionenklage am Hals. Aber sowas von.
Heute will ich nochmal ein Auge zudrücken, weil Du krank im Bett liegst. Gute Besserung.
@sergej: na, das ging ja grad' nochmal gut.
Gute Besserung.
@LostInTranslation: oh ja danke. Geht wieder. War aber echt eine absolut beschissene Woche
Um das beurteilen zu können, müsste man wissen, wann die Immunität mal NICHT aufgehoben wurde. Mir ist kein Fall bekannt.
Die Aufhebung der Immunität ist in allen deutschen Parlamenten Standard, weil die Abgeordneten selbst dieses Privileg nicht in Anspruch nehmen wollen, sondern lieber einen Einstellungsbefehl der Staatsanwaltschaft oder - aus Publicitygründen - ein öffentliches Verfahren wünschen. Das geht auch immer genauso schnell, weil die Paramente nicht den Eindruck erwecken wollen, einen der ihren vor Ermittlungen zu schützen.
@Andreas Moser: das letzte Mal, als die Immunität eines MdB aufgehoben wurde, war - soweit ich mich richtig erinnere - bei Edathy als es um den Verdacht von KiPo ging. Oder? Das ist schon eine andere Liga.
Und bitte erinnere dich daran, dass der damalige Bundestagsvizepräsident Thierse (SPD) damals sogar an einer Sitzblockade teilgenommen(!!) hatte, ohne dass seine Immunität aufgehoben werden musste.
Nichts gegen Relativierungen, aber manchmal gehst du da ein bisschen zu weit, wie ich finde. Hier wird völlig ohne Not mit Kanonen auf Spatzen geschossen und die zweierlei Maß, die hier angewandt werden, sind eine Farce.
@da]v[ax:
Wow, Respekt. Die Nummer mit dem Thierse hatte ich gar nicht mehr auf dem Radar. Das ist angesichts der offensichtlichen Vergleichbarkeit der Sache und der ebenso offensichtlichen ungleichen Folgen ein echtes Killerargument als Beleg der gezielten Diskreditierung der Linken. Das merke ich mir jetzt. Kann ich sicher mal brauchen. Danke.
@OldFart: manchmal kann ich mir manche Dinge trotz fortschreitender Senilität eben doch noch merken
Naiv betrachtet ist das ja aber durchaus legitim und (ohne Kenntnis darüber, wie häufig Immunitätsaufhebungen abgelehnt werden) angemessen.
Ich hätte gerne eine Quelle, die belegt, dass bei einem Mitglied von AfD, CDU, CSU oder SPD in einem ähnlichen Fall (idealerweise ebenfalls Aufruf zu einer Straftat im Kontext einer Demonstration) anders verfahren wurde, ansonsten würde ich die Aufhebung grundsätzlich als angemessen sehen und die mögliche Straftat als echt doofe Idee bewerten.
Der Bundestag verzichtet allgemein sogar auf eine Abstimmung über die Aufhebung von Immunität, sofern der "Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung" keine Einwände hat.[1]
Das einzige, was ich spontan finde ist Volker Beck, bei dem die Staatsanwaltschaft einen Formfehler gemacht hat, was zu einem zweiten Anlauf und ein paar Tagen Verzögerung geführt hat.
Auch interessant in diesem Kontext:
Lammert sagte nun: "Immunität wird in der Öffentlichkeit häufig als Privileg der Abgeordneten angesehen, ist in Wirklichkeit aber eher eine Belastung, da ein Immunitätsverfahren immer mit erheblicher Publizität verbunden ist, die schnell auch den Charakter einer Vorverurteilung annehmen kann."[2]
@meh: erstens ist das kein Aufruf zu einer Straftat und zweitens: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sitzblockade-verfahren-gegen-thierse-wird-eingestellt-a-695901.html
@daMax: Das Verfahren wurde eingestellt, bevor die Immunität aufgehoben wurde.
Ich sehe ein, dass es sehr ähnlich ist, aber ich gewinne aus diesem Text die Erkenntnis, dass der Antrag auf die Aufhebung seiner Immunität entweder nicht gestellt oder zurückgezogen wurde, bevor es passiert ist:
Außerdem
Falls ich falsch liege bitte ich das zu entschuldigen.
Wo ich auch zustimmen muss, es scheint um "Aufruf zu einer Straftat" versus "keine Straftat" (nach Meinung der Staatsanwaltschaft und "noch einzuholender gerichtlicher Zustimmung"), wobei die "keine Straftat" dasselbe zu sein scheint wie die Straftat, zu der Aufgerufen wurde.
Fragwürdig ist also die Bewertung durch die Staatsanwaltschaft, nicht die Immunitätsaufhebung. Denkbar wäre, dass ein einzelner sitzender Bürger nur eine geringe Schuld an der Gesamtheit der Sitzblockade hat, während Aufrufer zu solchem kollektiven Verhalten eine schwerer Schuld an der kollektiven Handlung hat. Was ich hier ins blaue rate, ich bin weit davon entfernt das juristisch bewerten zu wollen oder können