Har har, guckt mal, was mir gerade zugetragen wurde:
„Porno-Pranger“-Kanzlei unterliegt in Musterprozess
Im Zivilverfahren (Az. 4 C 3780/12) gegen die berühmt-berüchtigte Regensburger Abmahnkanzlei Urmann + Collegen („Porno-Pranger“) und den bekannten Internetabzocker Frank Drescher zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass hier versucht wurde, andere Internet-Händler über Massenabmahnungen „vorsätzlich sittenwidrig“ abzuzocken.
Soviel zu Urmanns vollmundiger Aussage:
Bei den Filesharing-Abmahnungen wurde ich so oft angezeigt, die Verfahren wurden alle eingestellt
Wird Zeit für
(Bild Dalboz17 [CC BY-NC-ND])