Neues von der Abmahnfront (22)
Dezember 13th, 2013, 23:33Die Redtube-Abmahnungen fallen gerade in sich zusammen. Die Abmahner haben sich offenbar selber extrem zwielichtiger Methoden bedient, um an die IP-Adressen von Usern zu kommen.
bild: rené
Die Redtube-Abmahnungen fallen gerade in sich zusammen. Die Abmahner haben sich offenbar selber extrem zwielichtiger Methoden bedient, um an die IP-Adressen von Usern zu kommen.
bild: rené
Har har, guckt mal, was mir gerade zugetragen wurde:
„Porno-Pranger“-Kanzlei unterliegt in Musterprozess
Im Zivilverfahren (Az. 4 C 3780/12) gegen die berühmt-berüchtigte Regensburger Abmahnkanzlei Urmann + Collegen („Porno-Pranger“) und den bekannten Internetabzocker Frank Drescher zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass hier versucht wurde, andere Internet-Händler über Massenabmahnungen „vorsätzlich sittenwidrig“ abzuzocken.
Soviel zu Urmanns vollmundiger Aussage:
Bei den Filesharing-Abmahnungen wurde ich so oft angezeigt, die Verfahren wurden alle eingestellt
Wird Zeit für
U + C behaupten ja, dass man beim Streaming-Gucken doch irgendwie das Zeugs, das man gerade anguckt, anderen zur Verfügung stellt. Um das zu verhindern, hier klicken und
[x] Disable P2P uplink for all
(via fefe)Dazu ist sie pro Netzsperren, pro Vorratsdatenspeicherung, pro Beschneidung und überhaupt totale CDU-Fundi-Scheße. Die perfekte Bundesdatenschutzbeauftragte also.
CDU - Datenschutz ist Terrorismus.
Harr harr, die Piratenpartei hat gestern eine "geheime" U+C Mandantenvereinbarung veröffentlicht. #abmahnleak
Geht man also von geschätzten 20.000 Abmahnungen aus, dann hätte die The Archive AG angeblich 3,3 Millionen € an die Kanzlei U+C zahlen müssen. Hinzu kommen noch einmal 1,3 Millionen € Ermittlungskosten, macht zusammen 4,6 Million €, sofern man von 20.000 Abmahnungen ausgeht. Es dürfte auf der Hand liegen, dass dieses Geld im Vorfeld jedenfalls nicht geflossen ist. Es dürfte weiterhin klar sein, dass auch nie jemand vorhatte diese Summen zu zahlen. Wenn diese Summen allerdings nie gezahlt werden sollten, dann müssen sie von den Abgemahnten auch nicht erstattet werden. Alles andere wäre Betrug.
Um diese Problematik zu umgehen, haben sich die Abmahnkanzleien verschiedenste Modelle einfallen lassen, um die Geldflüsse optimal zu leiten, ohne sich dabei in einen strafrechtlich relevanten Bereich zu begeben
(Danke, DasKleineTeilchen)
Ach und auf Kowabit gibt es noch einen detaillierten und gut recherchierten Artikel zu den ganzen Verflechtungen und Machenschaften der beteiligten [bitte hier Schimpfwort einsetzen]: Du bist Porno! Alle sind Porno!
(via ronny)Dem Gericht in Köln wurde wohl mitgeteilt, dass mit Hilfe einer Software namens GladII 1.1.3 die IP-Adressen herausgefiltert wurden und der Urheberrechtsverstoß ermittelt werden konnte.
[...]
Ich glaube: Es gibt keine Software namens GladeII 1.1.3! Deshalb wird sie auch nicht geprüft werden können. Ich würde mich, hätte ich eine Abmahnung erhalten, auf alle Fälle auf diese Software stürzen und auf die dahinterstehende Firma.
A propos Ronny: der schreibt auch noch mal über Neues im Bereich des Abmahn-Porns
redtube | retdube | streaming | abmahnung | urmann + collegen | u+c | the-archive.ch | gladii | amanda's secret
Metronaut haben eine großartige Aktion ausgegraben: ein paar mutige Menschen haben Shell einen gehörigen Strich durch die Rechnung gemacht und ihnen einen als PR-Abend angelegten "Science Slam" ordentlich versaut:
Reibungslos verlief der Abend dann nicht und langweilig wurde es auch nicht. Doch der Charme und Witz war nicht so sehr auf Shells Seite. Denn gleich drei der angetretenen Wissenschafter wendeten sich direkt in ihren Vorträgen gegen Shell. Schon zu Beginn der Veranstaltung war spontan ein Rapper aufgetreten, der gegen Shell freestylte. Und die ersten beiden Slammer nutzten das Event, um die Rolle von Mineralölkonzernen für Umwelt und Klima deutlich zu machen.
Den krönenden Abschluss machte ein Aktivist, der eine Maschine mitgebracht hatte, die als CO2-Rückgewinnungexperiment getarnt war. Die Maschine verspritzte schwarzen Ölschlamm auf Bühne und Publikum – und brachte die hässliche Fratze des 500-Milliardenkonzerns direkt ins hippe PR-Event im Berliner Tempodrom.
SLAM SHELL! RESPONSIBILITY IS SOMETHING ELSE
Aktivismus vom Allerfeinsten
Noch eine Woche! Die 50.000er Marke muss doch zu knacken sein. Los jetzt, Internet, du große Hure Babylons!! Zeig den Großkopferten noch ein einziges Mal, dass du scharfe Klauen hast. Tu es bitte einmal noch und dann ertrinke in Catcontent und dem Dekolleté von Frau Geißen.
ABER DIESE PETITION WIRD JETZT GEZEICHNET!!!1!einhundertelf!
(Bild von daMax [CC BY-SA], basiert auf dieser Datei und ist auch als SVG erhältlich. Wer wissen will, was das bedeutet, liest hier weiter. Und wer mir jetzt wieder Verharmlosung des Holocaust vorwerfen will: nur zu. Aber erwarte keine Antwort meinerseits darauf.)
(via tantejay)Unterschreiben. Sofort. Ihr braucht keine "echten" Personenangaben machen, eine Mailinator-Mailadresse funktioniert wunderbar, allerdings müsst ihr eine Mail an die angegebene Adresse empfangen können, um den Bestätigungslink zu klicken.
Ha! Durchhaltevermögen macht sich bezahlt.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) weist in der aktuellen Ausgabe ihrer Mitgliederzeitschrift KVB-Forum (PDF-Datei, Seite 3) darauf hin, dass alte Krankenversichertenkarten bis zum aufgedruckten Verfallsdatum ihre Gültigkeit behalten. Die anderslautende Darstellung des GKV-Spitzenverbands der Krankenkassen sei falsch.
Ich habe große Lust, meine Krankenkasse wegen Falschaussage anzuzeigen. Die behauptet nämlich steif und fest:
Die alte Krankenversichertenkarte verliert am 1. Januar 2014 ihre Gültigkeit, ganz unabhängig davon, welches Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist.
Es gibt die erste juristische Gegenwehr gegen die Redtube-Abmahnwelle:
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann/von Rüden hat Strafantrag gestellt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der am Landgericht Köln mit irreführend formulierten Anträgen zivilrechtliche Auskunft zu Anschlussinhabern bei der Deutschen Telekom erwirkt hatte.
Thomas Stadler berichtet:
Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 03.12.2013 (Az.: 3 U 348/13) entschieden, dass der Ausspruch von 199 wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen fehlerhafter Impressumsangaben bei Facebook rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Abmahnwelle in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des abmahnenden Unternehmens steht und die Abmahnungen innerhalb von nur wenigen Tagen erfolgen.
PS: einen Nachfolger gibt es nicht. Datenschutz ist Terrorismus.
Ey, lass mich einfach rein, okay? |
Ich will das hier nie wieder sehen. |
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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
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