http://www.jugendmedienstaatsvertrag.de/
Aus den FAQ:
Wird meine Internetpräsenz nach Einführung des JuSchG deaktiviert?
Nein. Es liegt in unserem Ermessen Bussgelder bis zu 50.000 € (interne Dienstanweisung: nicht unter 50.000 €) zu verhängen. Einfacher können wir kaum mehr Kapital in den maroden Staatshaushalt schleusen. Es ist uns zwar möglich die betreffenden Webseiten löschen zu lassen, jedoch hat sich aufgrund von parlamentarischen Zwängen die Fraktion anders entschlossen.
Als Webmaster bin ich verpflichtet meine Inhalte selbst zu klassifizieren. Wie soll ich da vorgehen?
Als Modell soll die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft dienen.
Altersverifikationen : FSK 0, FSK 6, FSK 12, FSK 16, FSK 18
Im Falle dass auch nur eine Ihrer vielen tausend Unterseiten unserer Meinung nach falsch klassifiziert wurde, werden wir diesen Verstoß umgehend an einen bekannten Abmahn-Anwalt unserer Wahl (gegen entsprechende prozentuale Beteiligung) überstellen. In diesem Fall garantieren wir Ihnen einen kurzen Gerichtsprozess und ein hohes Bussgeld.