Nochmal zum Mitmeißeln: "Freiwillige" DNA-Proben bedürfen einer richterlichen Andordnung und eines Verbrechens

Freitag, 2.5.2014, 20:21 > daMax

Udo Vetter stellt (wieder mal) klar:

Wie auch immer, selbst eine auf dem Papier “freiwillige” DNA-Untersuchung hätte die Polizei wohl nicht selbst anordnen dürfen. Nach § 81h Strafprozessordnung müssen Reihenuntersuchungen, bei denen Personen nach einem bestimmten Raster überprüft werden, vorab von einem Richter angeordnet werden. Ohne diese Anordnung darf die Polizei gar nicht um eine “freiwillige” Speichelprobe bitten.

Überdies sind solche Tests auch nur zulässig, wenn ein Verbrechen begangen wurde. Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bedroht sind. Diese Voraussetzung ist aber nicht erfüllt. Die in Frage kommenden Delikte (Sachbeschädigung, Beleidigung) sind lediglich Vergehen, die milder bestraft werden können.

Wenn die Polizei eure DNA will: verweigern!

Oder noch einfacher:

how-to-talk-to-the-police

wie man mit der polizei redet