Verarschen ≠ Bescheißen
Januar 4th, 2010, 09:05Das Landgericht Frankfurt am Main hat gesprochen:
Leitsatz:
Das Unterlassungsgebot hinsichtlich der Behauptung, ein Mitbewerber bescheiße seine Kunden, ist nicht verletzt, wenn über den Mitbewerber nunmehr behauptet wird, er verarsche seine Kunden.
denn, so das LG weiter:
Der Begriff des "Bescheißens" werde als betrügerische Handlung zum materiellen Nachteil des Betroffenen verstanden. Demgegenüber habe der Begriff des "Verarschens" lediglich die Bedeutung, dass der Betroffene veralbert oder zum Narren gehalten werde, ohne dass damit zwingend ein materieller Nachteil entstanden sein müsse.
Prima, lasst euch also auch im neuen Jahr wieder von den abenteuerlichsten Neppangeboten verarschen. Behauptet bloß nachher nicht, ihr wärt beschissen worden.
(via lawblog)