YouTube-Video einbetten = Copyrightverletzung (update: doch nicht!)
Montag, 17.6.2013, 12:30 > daMaxNa ganz großes Tennis! Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass man sich durch das Einbetten eines YouTube-Videos dieses zu Eigen macht und somit eventuell eine Copyrightverletzung begeht.
Sollte sich der EuGH dieser Linie anschließen, würde dies bedeuten, dass man für diese Form des Verweises auf Inhalte bei Videoplattformen wie YouTube grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers benötigt. Andernfalls begeht man eine Urheberrechtsverletzung.
Und wir alle können unsere Blogs dicht machen. Super gemacht, ihr Kulturvernichter!
Update (27.10.2014): ätsch! Doch nicht!
Andersrum wird ein Schuh draus. Sollte sich das durchsetzen, ist die schöne Tradition der Selbstanzeige ein probates Mittel. Massenhaft. Sollte machbar sein,
So ist es halt, dass Land in dem wir leben. Ein normal denkender unbeeinflusster Jurist würde vllt zur Subsumtion kommen, dass das Heraufladen eines Videos auf eine Platzform, die das Teilen dieser Videos auf anderen Plattformem explizit anbietet, klar diese Möglichkeit bedingt.
Was Juristen über dieses Internet von sich geben, ist weder wissend, noch denkend, noch ists irgendwie normal.
Das Problem ist übrigens in meinen Augen weniger, dass ein Urheber selbst hochlädt. Es ist durch Anklicken einer Checkbox möglich, das Einbetten zu unterbinden, wenn man das aus irgendeinen Grund so möchte. Insofern kann man den Upload ohne diese Checkbox als eine konkludente Zustimmung zum Einbetten betrachten, die sogar nachträglich und mit sofortiger Wirkung widerrufen werden kann – es ist ja kaum anzunehmen, dass ein YouTube-Nutzer nicht davon wüsste, dass Videos auch eingebettet werden können.
Sobald aber jemand anders als der Urheber hochlädt, das Hochladen also schon eine (Achtung: Propagandawort!) »Raubkopie« ist, kann jemand sein eigenes Werk massenhaft auf anderen Sites verbreitet sehen, und wenns auf diesen Sites auch noch Reklame gibt, sogar auf anderen Sites vermarktet sehen. Nun könnte man sich damit einfach an Google wenden und das Video entfernen lassen (oder wenigstens an eingeblendeter Reklame im Video verdienen), aber das hier ist die Bundesrepublik, da holt man sich lieber überzogene Beträge von eingeschüchterten, juristisch ungebildeten Privatleuten, als sich von der Rechtsabteilung Googles im Anwaltsbasar auf einen halbwegs angemessenen Betrag runterhandeln zu lassen, wenn überhaupt irgendein Anspruch bestehen sollte.
In einer Kultur, die von der kranken Idee des »Geistigen Eigentums« geprägt ist, gilt der Grundsatz: Alles ist illegal. Du weißt es nur von vielen Dingen noch nicht so genau. Das ist das eigentliche Problem. Es ist allerdings erst durch das Internet für viele Menschen fühlbarer geworden. Leider ist es nicht so fühlbar geworden, dass daraus der in meinen Augen einzig richtige Schluss gezogen wird: Wer sein »Geistiges Eigentum« haben will, der behalte es einfach für sich in seinem Kopfe und kapsele sich von der Restkultur ab.