Lex S21
Mittwoch, 8.10.2014, 20:54 > daMaxDie Bahn hat bekanntlich damit begonnen, den Stuttgarter Bahnhof zugunsten des Projekts S21 abzureißen. Das war vielleicht etwas vorschnell denn:
Bis jetzt ist der im Rahmen von S 21 beabsichtigte Rückbau des Bahnhofs und der Gleisanlagen jedoch nicht genehmigt. Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss reicht dazu nicht aus. Es sind getrennte Verfahren zur Stilllegung und Entwidmung nötig. Das musste der Staatskonzern bereits vor drei Jahren einräumen.
"Einräumen" musste das der Staatskonzern also. Soso. Da hat sich bei der Bahn wohl jemand verhört und statt dessen den Befehl zum Einreißen gegeben. Doof nur, dass die Stuttgarter Netz AG abzubauenden Gleise weiter nutzen will und nun gegen den Abriss klagt (ein klein bisschen spät, möchte man anmerken).
Ist aber alles kein Problem, schließlich ist Staat aus diesem Konzern nicht wegzudenken und so lässt man sich dann schnell mal ein eigenes Gesetz zimmern, das den Abriss von Bahnanlagen vereinfacht. Pikant wird die Angelegenheit bei folgendem Detail:
Eine Sprecherin von Verkehrsminister Dobrindt erklärte auf Anfrage, der Gesetzentwurf sei auf Wunsch der Bundesländer entstanden. Auf Fachebene werde derzeit geprüft, inwieweit Änderungen am § 11 AEG umgesetzt werden können. Die Vorschläge stünden aber „in keinem Zusammenhang zu dem Vorhaben Stuttgart 21“. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Auf Seite 11 des Gesetzesentwurfes beziehen sich die Erläuterungen zu Änderungen am § 11 Absatz 1 Satz 5 (Kapazitätsverringerung) sogar direkt auf den Ersatz eines Kopf- durch einen Durchgangsbahnhof wie bei Stuttgart 21.
Aber hey! Wir sind hier bei der CSU. Fefes Kommentar:
Die TUN nicht mal mehr so, als seien sie keine Bananenrepublik.
Yo.
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