Neues von der Abmahnfront: Pixelio und das Copyright (updates)
Montag, 3.2.2014, 23:51 > daMaxDeutschland, Land der unbegrenzten Abmahnmöglichkeiten:
Über die Fotoplattform Pixelio bezogene Bilder müssen in der Bilddatei mit einem Urhebervermerk versehen werden. Andernfalls liegt ein abmahnbarer Verstoß gegen § 13 UrhG sowie die Pixelio-Lizenzbedingungen vor (LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13).
LG Köln und LG Hamburg. Zwei Gerichte aus einem Paralleluniversum... "Urhebervermerk im Dateiname" Alex zeigt auf, dass das LG Köln selbst nicht rafft, was es da tut. Das ist alles so Scheiße.
Update: Thomas Stadlers Meinung dazu. Zitat:
Im übrigen ist auch die Eigendarstellung von Pixelio bedenklich. Das Portal wirbt auf der Startseite mit dem Slogan “Deine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos”. Das ist allerdings eine glatte Irreführung, denn lizenzfrei sind die dort eingestellten Fotos eben gerade nicht, wie die Entscheidung des LG Köln zeigt.
Update 2: Und Udo Vetters Meinung dazu: Der "Kenntnisstand der Kammer". Zitat:
Zum jetzigen Zeitpunkt eröffnet das Urteil jedenfalls einen gigantischen Abmahnmarkt. Der Prozentsatz von Webseiten, die heute den Anforderungen des Gerichts genügen, dürfte nämlich verschwindend gering sein. Das Urteil birgt also ganz konkrete Gefahren. Und das nicht nur für jeden einzelnen Seitenbetreiber, der sich an sich redlich bemüht, dem Urheberrecht zu genügen. Sondern auch für den Internetstandort Deutschland. Es wird wohl nur Stunden dauern, bis die restliche Welt mal wieder über uns lacht.
Update 3: Hahaha Popcorn! Jetzt mischt sich Pixelio selbst mit einer köstlichen Stellungnahme ein (danke, Störgröße):
Führt man die Rechtsauffassung des LG Köln weiter fort, sind zudem alle Internetseiten in Deutschland rechtswidrig, da auf der direkt aufgerufenen URL eines Bildes auch kein Impressum(-slink) zu finden ist. [...]
[Es] besteht eine konkludente Einwilligung des Fotografen, daß bei der vom Fotografen erlaubten Nutzung eines Bildes im Internet auch eine technisch bedingte Möglichkeit des Direktaufrufs der Bild-URL ohne Urheberbenennung ‚am Bild‘ möglich ist, so daß diese erlaubt ist.
Wir werden umgehend den Punkt der Urheberbenennung in den pixelio Nutzungsbedingungen entsprechend präzisieren, um für zusätzliche Klarheit zu sorgen.
Pixelio wird sich zudem an einer Berufung gegen das Urteil des LG Köln beteiligen, da diese Fehleinschätzung nicht nur Einfluss auf unsere Nutzer und Bildverwender, sondern in weiterer Auslegung auf nahezu alle Bildverwendungen im deutschen Internet hat.
Höhöhö. Die nächste Abmahnwelle, die an sich selbst verpufft. Meine Fresse, diese Fotografen die den Hals nicht voll kriegen können...
Update 4: Markus Kompa über Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln
Mein Kommentar bei netzpolitik,org:
Pixelio hat vor vielen Jahren mal als Pixelquelle angefangen, mit dem Vorsatz, jedem Interessierten ohne Kosten und Auflagen Fotos zur Verfügung zu stellen. Auch ich habe damals über 700 Fotos hoher Qualität dort eingestellt und komplett freigegeben (da muss wegen mir nicht mal MEIN Name daneben!). Und ich habe mich auch immer gern am Material der ebenso denkenden Kollegen bedient. Es war eine sehr kreative und fruchtbare Phase. Nach einer Weile wurde es aber wohl juristisch notwendig (siehe: …wenns dem bösen Nachbarn nicht gefällt), die eigenen Bilder redaktionell, kommerziell und bearbeitungsmäßig zu klassifizieren. Im Ergebnis stehen heute dort tausende Bilder niedrigster Qualität von uninspirierten Knipsern mit allen möglichen Rechteeinschränkungen, und in deren Folge ziehen auch viele andere nach. Meine Fotos gibt immer noch frei (wie in Freibier) aber was Neues habe ich nicht mehr upgeloaded.
Dass das mittlerweile eine GmbH mit Werbe- und sonstigen Einnahmen ist, geht klar. Unterhalt und Pflege einer solchen Datenbank kann man nicht mehr als Hobby betreiben. Um den Verlust des ursprünglichen Gedankens tut es mir aber leid.
Zusatz: Erstaunlich ist, mit welcher Konsequenz solche Angebote im Laufe der Jahre entweder kommerzialisiert oder juristisch an die kurze Leine gelegt werden. Gegen kostenlos und frei wehrt sich der Kapitalismus und seine
apokalypt... juristischen Reiter mit Zähnen und Klauen. Siehe auch alternative Zahlungsmittel, Lebensentwürfe, Geschäftsmodelle, Baumethoden...Das beklagte Portal ist http://www.krefo.de
Ehrlich gesagt verstehe ich das Ganze mal gar nicht?
Entweder jemand stellt da Fotos zur freien Verfügung ein, oder man lässt es halt.
Wozu braucht man so ein Pixelio überhaupt?
http://www.pixelio.de/static/stellungnahme
Ich denke da anders. Die machen das ganz bewusst. Um z. B. ein paar Kumpels noch ein paar zus. € zu ermöglichen, da das Geschäftsjahr unspektakulär war. Passend dazu haut die GEMA auch wieder in die Kerbe: http://www.golem.de/news/urheberrecht-auch-die-gema-fordert-geld-fuer-youtube-einbettungen-1402-104358.html
Im Bereich "Service" des Landgerichts Köln findet sich eine Infoseite zum Urheberrecht:
http://www.lg-koeln.nrw.de/service/UrhG____101_Abs_9/
Das rechts auf der Seite zur Illustration verwendete Bild stammt ausgerechnet auch von Pixelio:
http://www.pixelio.de/media/430728
UNTER dem Bild auf der Seite des LG Köln findet sich zwar ein Quellenhinweis, aber OHNE Link, der laut Lizenzbedingungen vorgeschrieben wäre. Ich bin mal gespannt, wie lange die brauchen, um ihren eigenen Urteilen gerecht zu werden.
Yep, auf deren Seite sind jede Menge Pixelio-Bilder und diewerden im Moment krampfhaft LG-Köln-konform gemacht Da Pixelio selbst an der Berufung dagegen teilnehmen will (siehe Update 3), sehe ich dem Ganzen sehr gelassen entgegen. Die GEMA-YouTube-Kiste betrachte ich da wesentlich argwöhnischer.
Darf man denn einfach jemandes Bild verändern? Ich dachte, daß das auch gegen geltendes Recht verstößt. Und mit so'ner reingeschmierten Quelle ist das ja nicht mehr Original, also die Quellenangabe falsch.