Betr: Elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die Verweigerung derselben (update)
Donnerstag, 29.1.2015, 19:25 > daMaxNeulich kam hier noch dieser Kommentar rein, den ich euch nicht vorenthalten wollte:
Hallo Max und Kommentatoren,
Ich gehör auch zu den eGK-Verweigerern. Bin nun dies Jahr zum ersten Mal krank und wollte zum Arzt. Ich habe dazu vorher extra bei der KK-Geschäftsstelle einen Versicherungsnachweis auf Papier geholt. Aber beide Arztpraxen, die ich danach angesteuert habe, haben verweigert mich ohne eGK zu behandeln. Hock jetzt daheim und kurier mich so aus. Als Student brauch ich im Moment keine Krankschreibung. Aber ich werde wohl nun kapitulieren, damit ich, wenns mir richtig schlecht geht, behandelt werde.
Wir haben wie so oft wohl verloren.Mit solidarischem Gruß
Greifdaumen
Update: ich möchte euch auf diesen Kommentar hinweisen. Der Kampf ist ja vielleicht doch noch nicht so ganz verloren.
hossa... nicht nett...
aber hier gilt eigentlich das was auf der Seite hier steht:
https://www.kvno.de/60neues/2014/14_11_egk/index.html
Ich hatt schon das Problem der benötigten Krankmeldung und auf dem weg hats dann auch geklappt.
Ich hab auffm Handy noch ne PDF von der Kassenärztlichen Vereinigung, wo wortwörtlich das selbe steht, find die nur gerade nimmer im netz :/
Sorry, aber genau das will das System doch - nur noch Privatpatienten. Die Lobby hat das alles mit eingeplant. Ich werde weiter kämpfen, sollen die mich mal. Lies den 64seitigen BMV-Ä mal durch, Stand Januar 2015. Ich glaube, den kann man angreifen. Als Nicht-Jurist glaube ich daran, denn es muss darin etwas geben, was diese Regelungen anfechtbar macht.
Die Techniker KK fährt derzeit den härtesten Kurs gegen ihre Mitglieder, was ich nur bestätigen kann.
Ein Laden aus Robotern, so wie ich deren Briefe lese. Die gehen nicht mal vernünftig auf deine Briefe ein, sie verdrehen alles. Ein Witzladen. Fachkräftemangel maybe.
Also, nicht aufgeben sondern kämpfen. Verlieren steht nicht zur Debatte. Meine Meinung.
@Nicklas: Wobei hier der Arzt der Arsch ist, der die eigentlich gültigen Kassennachweise nicht akzeptieren will.
Jetzt die Frage ob man dem Arzt wegen der Geschichte nicht ein reinwürgen kann??
ich weiss nicht ob es hilft oder ich nun etwas daneben lieg:
aus gründen musste ich mich neuanmelden und nebenbei dringend zum arzt. karte war noch nicht da. bin nur mit dem wisch, dass ich bei der kraka angemeldet bin, zum arzt und wurde behandelt. ohne den geringsten widerstand.
hätte ich gewusst, dass die gesundheitkartendaten für drittfirmen zugänglich gemacht werden, hätte ich versucht etwas mehr widerstand zu leisten. nun ja, alter schützt vor naivität nicht.
Ist das PDF, das du meinst, das hier: Praxisinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung? Da steht explizit drin, was die Praxis in welchem Fall tun kann (zu tun hat, siehe z.B. Punkt 10), und dass der papiergebundene Anspruchsnachweis gültig ist.
Das Ding auf dem Telefon mitnehmen und denen unter die Nase halten ist sicher eine gute Idee.
im internet kann man mit workarounds die überwachung umgehen. ein bisschen. glaub ich. jetzt geht der scheiß auch im rl los und man muss mit workarounds sich einen arztbesuch erkämpfen.
So wie oben geschildert, war das zum Glück kein Notfall und damit erst mal auch kein strafrechtlicher Fall von unterlassener Hilfeleistung. ABER: beide Ärzte haben durch die Ablehnung einer Behandlung allein aufgrund der Ersatzbescheinigung gegen ihre Pflichten als Kassenärzte verstoßen. Und zwar sehr deutlich. Das ist jetzt kein Spaß mehr.
Ich empfehle dringend, sich in einem solchen Fall bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung über die betreffende Arztpraxis zu beschweren. Wie das vorgeht und was dann passiert, ist beispielsweise hier beschrieben.
Die Ärzte werden sich nachträglich sicherlich auf andere Umstände berufen wie z.B. kein Termin mehr frei, anstatt offen zuzugeben, den Patienten nicht aufgenommen zu haben, weil es ihnen zu aufwendig war, die Daten manuell von der Ersatzbescheinigung abzutippen. Wenn man nicht gerade einen Zeugen mit dabei hatte, wird das insofern also eine Aktion ohne konkrete Konsequenzen bleiben. Aber das ist auch nicht relevant - wichtig ist es, dem Arzt klar zumachen, dass ein Abwimmeln von Patienten mit Ersatzbescheinigungen zu unangenehmen Nachfragen führen könnte, so dass er sich das künftig vielleicht zweimal überlegt.
Also Leute, lasst euch nicht klein kriegen und lasst euch nicht eure Rechte nehmen.
Wenn ihr mit Ersatzbescheinigung zum Arzt geht, dann
druckt euch z.B. die Praxisinformation aus Kommentar #5 aus,
lasst euch nicht abwimmeln,
erklärt den Arzthelferinnen, dass sie verpflichtet sind euch zu behandeln
lasst euch auf keinen Fall eine Privatabrechnung ausstellen - mit der Ersatzbescheinigung kann die Arztpraxis ebenso gut mit der Kasse abrechnen, wie mit der eGK
wenn alles nix hilft: sagt, dass ihr euch bei der Kassenärztlichen Vereinigung beschweren werdet (und macht das dann aber auch wirklich!). - Besteht auf eine schriftliche Bescheinigung, dass ihr da wart und wegen fehlender eGK trotz Ersatzbescheinigung keine Behandlung bekommen habt - einen eigenen Vordruck könnt ihr ja schon mitbringen
nach dem das ganze jetzt doch weitere Kreise zieht hab ich mal gesucht.
@Chris: das ist ne zusammenfassung des Dokumentes, was ich habe. Habs auch wieder im Netz gefunden:
http://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eGK_Januar_2015.pdf
Den Fall an sich seh ich aber genau wie cypax. Ich hatte auch ne Runde Terz mit meinem Doc, bei dem ich ihm auch das Dokument auffm Handy unter die Nase gehalten hab.
Bei mir war der Fall aber bisschen anders gelagert, ich bin erstmal ganz ohne alles in die Praxis gelaufen. Er hätte mich auch so behandelt, auch genau wie in den Dokumenten beschrieben. Privatbehandlung und Rechnung, wenn ich nicht binnen 10 Tagen den Nachweis nachreiche. Mir gings aber um ne Krankmeldung. Die bekannte Gelbe gibts aber ohne Nachweis nicht. Also blieb mir nix anderes übrig als am selben Tag noch zur KK zu rennen und mir den krempel vor Ort ausstellen zu lassen. Nach nem gewissen Palaver bekam ich die dann auch. Später am Tag damit nochmal zum Doc und alles OK.
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage bezüglich dem "papiergebundenen Anspruchsnachweis" und der Ausstellung von diesem durch die ges. Krankenkassen.
Ich verfolge dieses Thema hier mit großem Interesse, da ich derzeit auch noch keine eGK habe und ich weigere mich derzeit noch eine erstellen zu lassen.
Ich habe meine KK dieses Jahr bezüglich der Zusendung eines „papiergebundenen Anspruchsnachweis“ angeschrieben, aber bisher noch nicht einmal eine Antwort auf den Brief erhalten.
Daher wollte ich mal eine Frage in die Runde werfen und hoffen, dass es eine Antwort gibt. (Ich kann mir gut vorstellen, dass diese auch noch mehr interessiert.)
Mich würde jetzt interessieren, ob derzeit aktuell Krankenkassen bekannt sind, die einen solchen "papiergebundenen Anspruchsnachweis" ausstellen? Falls ja, wäre ich über die entsprechende Information dankbar. Dies würde für mich ganz klar bedeuten, dass ich bei meiner derzeitige KK kündige und zu dieser wechsle. (Nur um die Frage vorweg zu nehmen, ja ich bin länger wie 18Monate bei meiner jetzigen KK.)
Danke und Grüße
Mr. X
@Mr. X: cypax hat da entsprechende erfahrungen -> http://www.cypax.net/blog/?tag=eGK
@Mr. X: ich habe heute einen entsprechenden Antrag bei der TK gestellt und werde von der Antwort berichten.
Wow, meine BKK hat sich auf meinen Brief schriftlich gemeldet (sie haben dafür ja nur einen schlappen Monat bebraucht) und mich förmlich mit Paragraphen und Gerichtsurteilen überschüttet, wieso sie nur noch die eGK ausstellen dürfen und ich dabei mitwirkungspflichtig bin. Es wurde auch auf den folgenden Sachverhalt hingewiesen: "Zum jetzingen Zeitpunkt werden auf der eGK keine anderen Informationen gespeichert als auf Ihrer bisherigen Krankenversicherungskarte. Das aufgedruckte Lichtbild ist bis auf Weiteres der einzige Unterschied zu Ihrer vorherigen Krankenversicherungskarte."
In der Anlage wurde mir ein Versicherungsnachweis für evtl. Behandlungen beigelegt und die Bitte geäußert, ihnen umgehend ein Lichtbild einzureichen. Damit sie mir einen langfristigen Versicherungsnachweis zusenden können.
Ich bin nun auf den ersten Arztbesuch und das Q2 - für das ich natürlich wieder einen papiergebundenen Anspruchsnachweis anfordere - gespannt.
Ach ja, bezüglich der Speicherung der medizinischen Daten wurde mir mitgeteilt, dass "die betreffenden Daten durch geltende Gesetze ausreichend vor unbefugten Zugriffen Dritter geschützt" sind. ... Zum Auslesen der Daten stehen mir natürlich Lesegeräte in den Geschäftsräumen bereit. "Ein Lesegerät für den Privatgebrauch ist nicht erforderlich, auch fehlt es den Privathaushalten an der Software diese auszulesen."
"auch fehlt es den Privathaushalten an der Software diese auszulesen"
Wie, da ist gar nicht geplant, dass ich selbst sehen kann, was in den Datenbanken so alles über mich gespeichert ist? /Ironie off
Und ich meine jetzt nicht die Daten auf der Karte.