Nebenabrede zur Bestandsdatenauskunft

Montag, 20.4.2015, 23:24 > daMax

SIE-NENNEN-ES-SICHERHEIT

Bei der jetzt im Eiltempo durchgepeitschten Vorratsdatenspeicherung wird es keinen Richtervorbehalt geben:

Es wird geregelt, dass eine Auskunft über die Bestandsdaten auch anhand der nach § […] TKG-E gespeicherten Daten verlangt werden kann. Erfolgt eine Auskunft mit Hilfe dieser Daten, muss dies durch die TK-Anbieter mitgeteilt werden.

Das waren die Paragraphen, die überhaupt erst wegen der ganzen Raubmordkopierer in die Welt gesetzt wurden, ne? Manchmal hasse ich es, Recht zu haben.

PS: euch ist schon klar, dass die VDS auch eure kompletten Bewegungsdaten beinhaltet, ne?

(bild: daMax [CC BY-SA], vorlage: alexandre dulaunoy [CC BY-SA])
(via fefe)