Nebenabrede zur Bestandsdatenauskunft
Montag, 20.4.2015, 23:24 > daMaxBei der jetzt im Eiltempo durchgepeitschten Vorratsdatenspeicherung wird es keinen Richtervorbehalt geben:
Es wird geregelt, dass eine Auskunft über die Bestandsdaten auch anhand der nach § […] TKG-E gespeicherten Daten verlangt werden kann. Erfolgt eine Auskunft mit Hilfe dieser Daten, muss dies durch die TK-Anbieter mitgeteilt werden.
Das waren die Paragraphen, die überhaupt erst wegen der ganzen Raubmordkopierer in die Welt gesetzt wurden, ne? Manchmal hasse ich es, Recht zu haben.
PS: euch ist schon klar, dass die VDS auch eure kompletten Bewegungsdaten beinhaltet, ne?
(bild: daMax [CC BY-SA], vorlage: alexandre dulaunoy [CC BY-SA])
(via fefe)
Also jetzt müsst Ihr da auch mal Verständnis zeigen; Richter machen es nur noch schlimmer, gar wenn sie mal richtig lesen, was sie da unterschreiben sollen.
Sagen doch die von CDU und CSU schon, dass gerade das BVerfG da viel zuviel Einfluss hat und dass das unbedingt geändert werden muss.
Und wenn die, mom, wie heißt das jetzt, "Höchstspeicherfrist" nicht so ganz verfassungsmäßig ist, dann wird nötigenfalls zunächst alles geändert, was das Gericht betrifft und sodann auch noch der Rest angepasst, damit sich alles harmonisch ineinander fügt.
IMHO ist jetzt, spätestens, der Zeitpunkt gekommen, an dem wir uns auf Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes besinnen sollten. Die "andere Abhilfe" scheint ja ins leere zu laufen.
http://dejure.org/gesetze/GG/20.html