Das beliebte Geburtstagsständchen bringt dem US-amerikanischen Musik-Riesen Warner jedes Jahr zwei Millionen Dollar ein. Jetzt soll ein US-Gericht entscheiden, ob "Happy Birthday to You" ihm überhaupt gehört.
beruhigend:
In Deutschland hat sich die Sache bald ohnehin erledigt. Laut der Verwertungsgesellschaft Gema ist "Happy Birthday to You" hier nur noch bis Ende 2016 geschützt.
| Abgelegt unter Abwahnwahn
The views expressed by the author are personal.
Lass das nicht die GEMA hören! Gemäss gerichtlich bestätigter(!) GEMA-Vermutung muss der 'Veranstalter' beweisen, *keine* GEMA-pflichtige Musik gespielt zu haben.
Kommen also bald 80 Millionen Zahlungsaufforderungen ins Haus
Das Kleingedruckte: Halte Dich bitte an die Spielregeln. Welche Emoticons du verwenden kannst, steht hier.
Um hier kommentieren zu können, musst Du einen beliebigen Namen sowie eine beliebige E-Mail-Adresse angeben. Diese Daten werden dann erstmal zur Spamerkennung in die USA geschickt, dort und danach auch auf meinem Server gespeichert. Mit dem Absenden Deines Kommentars erklärst Du Dich damit und den hier geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere dem Abschnitt Kommentarfunktion) einverstanden. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, lass das Kommentieren bleiben, aber dann deinstalliere bitte auch sofort WhatsApp und verabschiede Dich von Facebook.
Kommentarabonnements werden automatisch nach 3 Monaten gelöscht.
Wer HTML kann, ist klar im Vorteil. Diese Tags sind erlaubt: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>
Bei der Menge an Spam-Kommentaren passiert es hin und wieder, dass ein Kommentar vom Spamfilter gefressen wird. Bitte sei mir nicht böse aber ich habe weder Zeit noch Lust, solch verloren gegangenen Kommentaren hinterher zu forschen. Wenn das öfters passiert, schreib' mir 'ne Mail damit ich dich whitelisten kann.
Schwarzes_Einhorn on Dumm klickt gut: “Der Film kommt heute (19.11.2014) in Tele5.”
Arno on Wie die GEMA aktiv Kultur unterbindet...: “25.000 bis 30.000 Euro Gebühren, von denen der Großteil vermutlich an Leute wie den ehemaligen Gitarristen von Thomas Anders verteilt…”
meh on Wie die GEMA aktiv Kultur unterbindet...: “Ob es jetzt schade ist, um schlechte Musik aus schlechten Lautsprechern, ist eine andere Frage.. @daMax: Ja, in Theorie nett,…”
meh on ...and garnished with lark's vomit: “Sonst will man alles immer natürlich, jetzt hat man mal eine Superfood-Pflanze die auf natürliche Weise hilft, den Bleibedarf zu…”
daMax on Wie die GEMA aktiv Kultur unterbindet...: “@Schwarzes_Einhorn: denn kenne ich gut, aber das ist leider auch nur noch ein riesiger Rip-Off. Extrem teures Essen, extrem voll…”
Jens T. on "Simple" Security: “Wegen der „da ist ganz sicher noch was, es hat nur noch niemand gefunden“-Lage, in der man mit WordPress und…”
Es sieht so aus, als hättest du keinen Werbeblocker installiert. Das ist schlecht für dein Gehirn und manchmal auch für deinen Computer.
Bitte besuche eine der folgenden Seiten und installiere dir einen AdBlocker deiner Wahl, danach kannst du todamax wieder ohne Einschränkungen genießen.
Ey, lass mich einfach rein, okay?
(Setzt per Javascript einen Cookie. Wenn Du das alles deaktiviert hast, weiß ich auch nicht, wie ich dir helfen soll)
Ich will das hier nie wieder sehen.
(Setzt per Javascript einen sehr langlebigen Cookie. Wenn Du das alles deaktiviert hast oder Cookies automatisch oder auch von Hand löschst, weiß ich auch nicht, wie ich dir helfen soll)
Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Lass das nicht die GEMA hören! Gemäss gerichtlich bestätigter(!) GEMA-Vermutung muss der 'Veranstalter' beweisen, *keine* GEMA-pflichtige Musik gespielt zu haben.
Kommen also bald 80 Millionen Zahlungsaufforderungen ins Haus