Der Europäische Gerichtshof stärkt die Abmahnmafia
Freitag, 9.9.2016, 08:09 > daMaxDas ist ein wirklich schwarzer Tag für das Internet. Der EuGH hat gestern entschieden, dass bereits ein Link (!) eine Copyrightverletzung darstellen kann.
Mit seiner Entscheidung (PDF) im Fall GS Media v. Sanoma (oft auch: Playboy v. GeenStijl) schränkt der EuGH Linkfreiheit ein, weil demnach bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte eine Urheberrechtsverletzung begründen kann. Der EuGH weicht damit von der Empfehlung des Generalanwalts ab, der eine Urheberechtsverletzung via Link noch verneint hatte. Dessen Empfehlung begründete der Generalanwalt unter anderem damit, dass Internetnutzer nicht ohne weiteres erkennen könnten, ob ein frei zugängliches Werk rechtmäßig veröffentlicht worden sei oder nicht. Die Folgen einer Strafbarkeit von Links wären demnach eine Bedrohung von Grundfunktionen des Internets.
Hört ihr das Rauschen? Das ist die Abmahnmafia, die sich die Hände reibt. Nach diesem vernichtenden Urteil können wir alle unsere Websites und Blogs eigentlich dicht machen, denn niemand kann wissen, wann ein Link plötzlich zu einer Urheberrechtsverletzung zeigt. So, wie Verwertungsrechte gehandelt werden, kann sich das nämlich stündlich ändern. Und dass das im Moment noch auf "kommerzielle" Websites beschränkt werden soll ist aus meiner Sicht nur wieder so ein Feigenblatt, das demnächst auch noch fallen wird.
Super.
Es ist zum Kotzen. Wenn hirntote Spacken lobbygetrieben über Dinge enscheiden, die sie nicht verstehen und zu denen sie sich nicht beraten lassen ... da nehmen sich Politkasper (hat hier wer "Gabriel", "Dobrindt" oder "Oettinger" gerufen?) und Gerichte (Bundessozialgericht zur eGK: "Die Daten sich durch das Recht geschützt") nichts. Da wird die Realität interessengetrieben ignoriert. Politischer Wille und dienstfertige politische Urteile zur Durchsetzung desselben.
Fragt sich, ob man die mit ihrer eigenen Inkompetenz schlagen kann. Wenn ich jetzt einen URL-Shortener zwischenschalte, könnte ich formal völlig berechtigt argumentieren, daß ich nicht auf den Text am Ende der Kette verlinke, sondern auf den Shortener-Dienst. Daß dann von dort aus weiterverlinkt ist, ist nicht mein Problem. Formal linkt der Shortener-Dienst zum fraglichen Content.
Ich finde die Shortener eine üble Unsitte, weil man nie weiß, wo man dann letzendlich wirklich rauskommt. Aber diesmal könnte genau diese Eigenschaft helfen, den Juristen den Stinkefinger zu zeigen.
Irgendwelche diesbezüglich qualifizierten Juristen hier an Bord? Herr Kompa am Ende gar?
Im Artikel bei Netzpolitik wird argumentiert, daß bei nicht-kommerzieller Link-Setzung das Verlinken erlaubt sein soll. Das zeigt m.M. eigentlich ziemlich deutlich, daß man gegen Newsaggregatoren und Suchmaschinen vorgeht. Lex Google. Man muß den Laden nicht lieben, aber so geht es nun auch nicht.
Die Abwiegelung von Netzpolitik finde ich problematisch. Ist ein Flatter-Button schon ein hinreichnder Beleg für Gewinnerzielungsabsicht? Oder die Angabe eines Spendenkontos? Das ist ganz ganz dünnes Eis.
@Max: Die verkürzte Editierzeit nervt ungemein.
@OldFart: ich kann halt bloß nicht alle drölf Millionen Links in diesem Blog durch einen URL-Shortener ersetzen. Das nächste Problem ist, dass sämtliche Links dann tot wären, sobals der Shortener seinen Dienst einstellt.
Es ist alles zum Heulen.
@OldFart: okay okay, ich dreh sie wieder hoch.
@da]v[ax:
Schon klar. Außerdem, richtig erkannt, kommt noch das Problem dazu, daß der Shortener zumachen kann oder nachträglich irgendwelche Vorschalt-Klickstrecken vor den End-Link baut, dann kannste Dein Originalwerk mit den Shortener-URLs ziemlich abschreiben. Nicht ideal. Bin ich ja auch kein Fan von. Aber irgendwie muß man denen doch ein dickes "leckt mich" zurufen.
Wg. Timer: Uff. Nett. Danke.
Goggle solte einfach nur mal in Europa für eine Woche alle Links zu Verlagen aus der Suchmaschine nehmen. Alle. Für nur eine Woche. Würde reichen.
Die "kommerzielle Gewinnabsicht" ist m.E. nur ein Hebel um Kritik zu plätten. Gewinnabsicht ist schnell konstruiert, da reicht ein unfreiwilliges Werbebanner, und ein kleiner Blogger mit kritischen Beiträgen für ein paar Monate (oder länger) mundtod gemacht.
Wie ist das dann eigentlich mit einer URL in Textform? Das ist ja technisch gesehen kein Hyperlink, denn man kann ja nicht draufklicken. Ggf. noch mit dem Hinweis, daß man den Text auf keinen Fall in die Adresszeile des Browsers pasten soll, weil man sonst lebenslänglich in den Knast kommt oder so? Ginge das?
@Eloi:
Habe ich auch kurz erwogen. Finde ich aber schwierig. Es gibt dutzendweise Addons wie Linkification (https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/linkification/), die genau solchen Text automatisiert als URL umformen. Der Verlinkende kann also nicht sicher sein, daß das beim Benutzer unterm Strich nicht doch zum klickbaren Link wird. Obwohl Techies natürlich den Unterschied verstehen, würde ich nicht darauf verwetten, daß das auch im juristischen Ernstfall fruchtet.
Du bist aus dem Blickwinkel dann nämlich wieder vom Technikverständnis der Richter abhängig. Wenn deren Kiddies im Browser auf Pappis Laptop sowas installiert haben, wird Vati NIE den Unterschied zwischen Text und Hyperlink sehen, geschweige denn verstehen. Ich hantiere auch gerne mal mit solchen Addons bei meinen IT-Händchenhalten-Kandidaten, weil ich es leid bin, denen den Unterschied zwischen Text und Link zu erklären und die die Sache mit Ctrl-C/Ctrl-V bis ans Ende der Tage nicht raffen. Aus deren Sicht ist nach Addon-Installation dann alles, was danach aussieht, auch klickbar.
Und BOOM! befindet so ein kompetenztragender Richter für den (Nicht-)Linksetzer auf 20 Jahre Verbannung auf die Teufelsinsel wegen Urheberrechts-Raubmord-Terrorismus, weil das für ihn alles ein und dasselbe und klickbar ist.
Ich weiss nicht, ob das hier noch relevant ist, aber ich meine vor Jahren hatten die von gulli doch n ähnliches "problem" mit rapidshare links usw. Bei denen wurde jeder link automatisch über einen shortener/redirect gejagt. Gibts da nicht vielleicht n wordpress plugin, welches da einmal automatisiert alle links wandelt, die originalreferenz behält und bei dem man sich den shortener dienst aussuchen kann?
einfach.nur.zum.kotzen.
hätte ich beim EuGH jetzt tatsächlich nicht erwartet, nicht bei den empfehlungen des generalanwaltes dort. vollidioten.
FUCK!