Adidas vs. Black Lives Matter (2. update)
Mittwoch, 29.3.2023, 07:49 > daMaxAdidas ist der Meinung, dass das hier:
ihrem eigenen Logo zu ähnlich sehe und geht jetzt mit Anwälten gegen die BLM-Bewegung vor. Zum Vergleich:
Eine echte Sympathieoffensive, lieber Konzern. Ich persönlich finde ja, euer Logo sieht eher aus wie ein untergegangenes Kreuzfahrtschiff, but that's just me.
Update: sie machen einen Rückzieher.
Update 2: ach, so war das:
Der Hintergrund: Die Black-Lives-Matter-Stiftung, die sich massiv gegen Rassismus einsetzt, will drei Streifen als Marke für Kleidung oder Schuhe beim US-Markenamt eintragen lassen.
Naja gut, da kann ich Adidas dann nicht mal so richtig widersprechen. Seufz, warum kann die Welt nicht einfach mal schön schwarz-weiß sein? So wie früher[TM].
"Konzernchef Björn Gulden erwartet für das laufende Jahr einen Rückgang des Umsatzes im hohen einstelligen Prozentbereich"
Doch Geld für Klagen ist da? Dabei wäre es kostenlos und werbewirksam gewesen, die vermeintliche Ähnlichkeit als ein Symbol für Menschenrechte und Solidarität gegen Diskriminierung zu nutzen.
Doch offenbar tickt man bei Adidas anders. Man ist wohl anderer Meinung.
Deshalb ist mir da sofort klar, wem ich warum nichts mehr abkaufen werde. Wenn sich das rumspricht, dann wird die wirtschaftliche Situation bei Adidas sicher nicht besser werden. Nun gut, jedem das, was er verdient.
"...untergegangenes Kreuzfahrtschiff"
gacker! tatsächlich! da schreiben sich die schiffe-versenken-jokes direkt selbst. and i cant unsee it ever anymore, thnx mäx!
ah, kieckste, hat sich schon erledigt, twitta-backlash...
"However, on Wednesday Adidas made an abrupt U-turn dropping its opposition to the BLMGNF trademark application.
“Adidas will withdraw its opposition to the Black Lives Matter Global Network Foundation’s trademark application as soon as possible,” a spokesperson said, without offering an explanation for the decision"
https://www.theguardian.com/business/2023/mar/29/adidas-backtracks-on-opposition-to-black-lives-matter-trademark-request
ad/ ging wohl um dieses logo
https://i.guim.co.uk/img/media/92a2bc2c1e9e7f6ae556be10bd9f35b44980cbb1/0_0_2500_1500/master/2500.jpg?width=620&quality=85&dpr=1&s=none
nicht die faust, 3 streifen und so. nicht, daß das irgendwie weniger krank is.
@DasKleineTeilchen (2): gern geschehen
@DasKleineTeilchen (3): oh, sie meinen also, sie hätten das alleinige Anrecht auf 3 parallele Linien? Das ist ja noch abstruser. Schön, dass sie schon wieder einen Rückzieher gemacht haben. Wäre aber noch besser, wenn a) Konzerne nicht ständig auf Kanonen mit Spätzen schössen weil sie dann b) nicht immer solche Rückzieher aufgrund des - erwartbaren! - Extrementsturms machen müssten.
Aber sie lernen es halt nie. Nie.
Solange Black Lives Matter keine Sportartikel herstellt, verkauft oder vertreibt, dürfte das markenrechtlich eh egal sein.
Aber man sieht, dass Adidas anscheinend Leute beschäftigt, die durchs Land fahren und alles notieren, was drei Streifen aufweist. Mir ist schon bange um unsere schöne Nationalflagge...
@daMax: Korrekt. Aber ich möchte zusätzlich auf Art 14 GG Absatz 2 verweisen "(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Die Ferengi-Regeln sind keine Alternative zum Grundgesetz.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/adidas-black-lives-matter-usa-logo-markenrechte-rassismus-1.5777730
@T;ll: aha!
"Der Hintergrund: Die Black-Lives-Matter-Stiftung, die sich massiv gegen Rassismus einsetzt, will drei Streifen als Marke für Kleidung oder Schuhe beim US-Markenamt eintragen lassen. "
Okay, DAS ist natürlich was anderes.... danke für den Link.
@daMax: die von der sz haben wohl trotzdem lack gesoffen;
"Es geht um drei parallele, gelbe Streifen unter dem Slogan "Black Lives Matter" - auf den ersten Blick durchaus sehr ähnlich mit den Adidas-Streifen...Sehr ähnlich: Das Logo der Black-Lives-Matter-Stiftung..."
3 gelbe, schmale streifen unter dem slogan sind also "durchaus sehr ähnlich". na dann...
@DasKleineTeilchen: Ich dachte dasselbe. Die sollen mir mal ihr Verständnis von Ähnlichkeit genauer erläutern. Meines trifft es nicht.
@Joachim: Art. 14 II GG findet in Verfahren vor dem US-amerikanischen Patent- und Markenamt keine Anwendung.