bla
Du surfst ja immer noch mit dem Internet Explorer :(
Das ist nicht nur hochgradig gefährlich für deinen Computer, sondern macht mir auch das Leben extrem schwer.
Deshalb bekommst du hier leider gar nichts zu sehen.
Besorge dir bitte einen ordentlichen Browser wie Firefox, Brave, Opera, Chrome, Safari, Vivaldi oder von mir aus auch Edge.
Für den IE ist hier Ende Gelände.
Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.
Zuvor gab es ähnlich vernichtende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (2010), des Europäischen Gerichtshofs (2014, 2016, 2022) sowie - in dem Verfahren, das zum EuGH-Urteil von 2022 sowie jetzt zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führte - des Oberverwaltungsgerichts NRW 2017.
Wenn man mir so oft sagen würde "das geht nicht", dann würde ich irgendwann aufhören.
Aber gleich kommt ein Oppositionspolitiker, sagt das magische Wort "Kinderpornographie", und schon muss wieder ein neues Gesetz her.
Fun Fact übrigens: Die im aktuellen Gesetz geltende Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung trat nach einer Übergangsperiode erst am 1. Juli 2017 in Kraft. Am 22. Juli 2017 erging bereits die Entscheidung des OVG NRW, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen Europarecht verstieße. Daraufhin wurde die Pflicht zu Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt und nicht mehr staatlich sanktioniert.
Die letzten Jahre Rechtsstreit drehten sich also um ein Gesetz, das sowieso nicht mehr angewendet wurde. (Vielleicht gibt es nur deshalb noch Straftaten und Verbrecher, die sonst alle überführt und gefasst worden wären. )
vor allem;
wie, "nicht mehr"?!? durfte noch nie...
edit/ wie moser auch schon erwähnte.
aaaaand here we go again again
spezialdemokraten und ihre spezielle spezial-interpretation der realität. nach über fucking einer dekade. I just cant...
Früher nannte man das noch "Lernbehinderung", heute nennt man es "wirksamen Kapierschutz".
Ich wäre für eine Two-Strikes-Regelung. Zweimal für ein eindeutig verfassungswidriges Gesetz plädiert oder gestimmt = Aufhebung der Immunität und Entzug des passiven Wahlrechts für mindestens zwei Legislaturperioden.
@Annika: 👍
Diverse Politiker werden auch diesmal und auch nach der x-ten Abfuhr nicht lockerlassen bei diesem Thema. Gesetze gelten schließlich immer nur für Andere, aber nicht für Überwacher und deren Sprachrohre.
Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass es ähnlich wie beim "zufälligen" Auswerten von Mautdaten hier auch schon längst Usus ist. Im Falle eines Entdeckens dreht sich halt das Glücksrad des Ausredenkatalogs.
Dabei ist es egal, welches Parteibuch da gerade am jeweiligen Verfechter dran hängt, das zieht sich durch. Etliche Politiker haben ja sowieso ihre Probleme, Gerichtsurteile zu akzeptieren und machen dann einen auf Pippi Langstrumpf, obwohl sie im Bereich Jura studiert und teils sogar gearbeitet haben. Die wissen also sehr wahrscheinlich, dass sie danebenliegen und populisieren trotzdem.
Als in der DDR Aufgewachsener würde mich mal deren Sicht zu dem damaligen Überwachungsstaat interessieren, denn da war das ja ganz voll schlimm böse!?
Das ist für mich auch so ein Kotzpunkt, wenn sich damals Verfolgte und Unterdrückte einerseits völlig zu Recht über dieses System auslassen und zu den heutigen Überwachungsmethoden und -versuchen nicht einmal mit der Wimper zucken oder gar Kritik üben. Für mich ist das völlig egal, wer aus welchen Gründen auch immer einfach ohne Anlass und auf Verdacht flächendeckend Menschen überwachen will oder das bereits tut.
@Siewurdengelesen: Die Antwort ist immer die gleiche: "Aber wir sind doch die Guten!" Das kommt meist verklausuliert mit Jura-Bullshit-Bingo daher, wie Richtervorbehalt oder Ausnahmetatbestand, soll aber das gleiche heißen.