Das Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Die Regelung dürfe nicht mehr angewendet werden, teilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag mit.
Wie gesagt: ich kann es kaum glauben und bin mir 100%ig sicher, dass unser überwachungsgeiles Regime das nicht lange so liegen lassen wird.
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7 Meinungen zu “Das Ende der Vorratsdatenspeicherung?”
Zuvor gab es ähnlich vernichtende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (2010), des Europäischen Gerichtshofs (2014, 2016, 2022) sowie - in dem Verfahren, das zum EuGH-Urteil von 2022 sowie jetzt zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führte - des Oberverwaltungsgerichts NRW 2017.
Wenn man mir so oft sagen würde "das geht nicht", dann würde ich irgendwann aufhören.
Aber gleich kommt ein Oppositionspolitiker, sagt das magische Wort "Kinderpornographie", und schon muss wieder ein neues Gesetz her.
Fun Fact übrigens: Die im aktuellen Gesetz geltende Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung trat nach einer Übergangsperiode erst am 1. Juli 2017 in Kraft. Am 22. Juli 2017 erging bereits die Entscheidung des OVG NRW, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen Europarecht verstieße. Daraufhin wurde die Pflicht zu Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt und nicht mehr staatlich sanktioniert.
Die letzten Jahre Rechtsstreit drehten sich also um ein Gesetz, das sowieso nicht mehr angewendet wurde. (Vielleicht gibt es nur deshalb noch Straftaten und Verbrecher, die sonst alle überführt und gefasst worden wären. )
Der stellvertretende Vorsitzende der ***SPD-Bundestagsfraktion***, Dirk Wiese, etwa hält eine rechtskonforme Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auch nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch für möglich...Wiese sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Es überrascht mich schon sehr, wie manche in Berlin die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gelesen haben und darin sogar die vollständige Absage zur gezielten IP-Adressenspeicherung sehen."
spezialdemokraten und ihre spezielle spezial-interpretation der realität. nach über fucking einer dekade. I just cant...
Früher nannte man das noch "Lernbehinderung", heute nennt man es "wirksamen Kapierschutz".
Ich wäre für eine Two-Strikes-Regelung. Zweimal für ein eindeutig verfassungswidriges Gesetz plädiert oder gestimmt = Aufhebung der Immunität und Entzug des passiven Wahlrechts für mindestens zwei Legislaturperioden.
Diverse Politiker werden auch diesmal und auch nach der x-ten Abfuhr nicht lockerlassen bei diesem Thema. Gesetze gelten schließlich immer nur für Andere, aber nicht für Überwacher und deren Sprachrohre.
Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass es ähnlich wie beim "zufälligen" Auswerten von Mautdaten hier auch schon längst Usus ist. Im Falle eines Entdeckens dreht sich halt das Glücksrad des Ausredenkatalogs.
Dabei ist es egal, welches Parteibuch da gerade am jeweiligen Verfechter dran hängt, das zieht sich durch. Etliche Politiker haben ja sowieso ihre Probleme, Gerichtsurteile zu akzeptieren und machen dann einen auf Pippi Langstrumpf, obwohl sie im Bereich Jura studiert und teils sogar gearbeitet haben. Die wissen also sehr wahrscheinlich, dass sie danebenliegen und populisieren trotzdem.
Als in der DDR Aufgewachsener würde mich mal deren Sicht zu dem damaligen Überwachungsstaat interessieren, denn da war das ja ganz voll schlimm böse!?
Das ist für mich auch so ein Kotzpunkt, wenn sich damals Verfolgte und Unterdrückte einerseits völlig zu Recht über dieses System auslassen und zu den heutigen Überwachungsmethoden und -versuchen nicht einmal mit der Wimper zucken oder gar Kritik üben. Für mich ist das völlig egal, wer aus welchen Gründen auch immer einfach ohne Anlass und auf Verdacht flächendeckend Menschen überwachen will oder das bereits tut.
@Siewurdengelesen: Die Antwort ist immer die gleiche: "Aber wir sind doch die Guten!" Das kommt meist verklausuliert mit Jura-Bullshit-Bingo daher, wie Richtervorbehalt oder Ausnahmetatbestand, soll aber das gleiche heißen.
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daMax on Die Enshittification YouTubes (3): “@Schwarzes_Einhorn: Danke für die netten Worte, Ja, ich weiß, hier passiert nicht mehr so viel Persönliches. Das liegt einfach daran,…”
Schwarzes_Einhorn on Die Enshittification YouTubes (3): “Weil ich grade an meinem Pocketbook eReader herumfummle, ist mir dieser Beitrag nochmals eingefallen. Dein Blog besteht und bestand ja…”
gardenbart on Die Enshittification YouTubes (3): “Ach, sollen die Leute doch ihre Zeit verschwenden und Bullshit posten. “Blogger, bleib bei deinen Leisten”, es geht auch ohne…”
Norbert on Kaufempfehlung: Cherry KW9100 Slim: “Kann ich bestätigen. Habe diese Tastatur zweimal (Büro/Homeoffice) und bin SEHR damit zufrieden. Wie du auch, wäre eine Beleuchtung noch…”
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Ey, lass mich einfach rein, okay?
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Ich will das hier nie wieder sehen.
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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Zuvor gab es ähnlich vernichtende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (2010), des Europäischen Gerichtshofs (2014, 2016, 2022) sowie - in dem Verfahren, das zum EuGH-Urteil von 2022 sowie jetzt zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führte - des Oberverwaltungsgerichts NRW 2017.
Wenn man mir so oft sagen würde "das geht nicht", dann würde ich irgendwann aufhören.
Aber gleich kommt ein Oppositionspolitiker, sagt das magische Wort "Kinderpornographie", und schon muss wieder ein neues Gesetz her.
Fun Fact übrigens: Die im aktuellen Gesetz geltende Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung trat nach einer Übergangsperiode erst am 1. Juli 2017 in Kraft. Am 22. Juli 2017 erging bereits die Entscheidung des OVG NRW, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen Europarecht verstieße. Daraufhin wurde die Pflicht zu Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt und nicht mehr staatlich sanktioniert.
)
Die letzten Jahre Rechtsstreit drehten sich also um ein Gesetz, das sowieso nicht mehr angewendet wurde. (Vielleicht gibt es nur deshalb noch Straftaten und Verbrecher, die sonst alle überführt und gefasst worden wären.
vor allem;
wie, "nicht mehr"?!? durfte noch nie...
edit/ wie moser auch schon erwähnte.
aaaaand here we go again again
spezialdemokraten und ihre spezielle spezial-interpretation der realität. nach über fucking einer dekade. I just cant...
Früher nannte man das noch "Lernbehinderung", heute nennt man es "wirksamen Kapierschutz".
Ich wäre für eine Two-Strikes-Regelung. Zweimal für ein eindeutig verfassungswidriges Gesetz plädiert oder gestimmt = Aufhebung der Immunität und Entzug des passiven Wahlrechts für mindestens zwei Legislaturperioden.
@Annika: 👍
Diverse Politiker werden auch diesmal und auch nach der x-ten Abfuhr nicht lockerlassen bei diesem Thema. Gesetze gelten schließlich immer nur für Andere, aber nicht für Überwacher und deren Sprachrohre.
Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass es ähnlich wie beim "zufälligen" Auswerten von Mautdaten hier auch schon längst Usus ist. Im Falle eines Entdeckens dreht sich halt das Glücksrad des Ausredenkatalogs.
Dabei ist es egal, welches Parteibuch da gerade am jeweiligen Verfechter dran hängt, das zieht sich durch. Etliche Politiker haben ja sowieso ihre Probleme, Gerichtsurteile zu akzeptieren und machen dann einen auf Pippi Langstrumpf, obwohl sie im Bereich Jura studiert und teils sogar gearbeitet haben. Die wissen also sehr wahrscheinlich, dass sie danebenliegen und populisieren trotzdem.
Als in der DDR Aufgewachsener würde mich mal deren Sicht zu dem damaligen Überwachungsstaat interessieren, denn da war das ja ganz voll schlimm böse!?
Das ist für mich auch so ein Kotzpunkt, wenn sich damals Verfolgte und Unterdrückte einerseits völlig zu Recht über dieses System auslassen und zu den heutigen Überwachungsmethoden und -versuchen nicht einmal mit der Wimper zucken oder gar Kritik üben. Für mich ist das völlig egal, wer aus welchen Gründen auch immer einfach ohne Anlass und auf Verdacht flächendeckend Menschen überwachen will oder das bereits tut.
@Siewurdengelesen: Die Antwort ist immer die gleiche: "Aber wir sind doch die Guten!" Das kommt meist verklausuliert mit Jura-Bullshit-Bingo daher, wie Richtervorbehalt oder Ausnahmetatbestand, soll aber das gleiche heißen.