"Freiheitseingriffe müssen begründet werden"
Mittwoch, 21.6.2023, 11:47 > daMaxUnser "Verkehrsminister" (FDP, was auch sonst?) hält innerstädtisches Tempo 50 für "Freiheit" bzw. Tempo 30 für einen "Freiheitseingriff". Sehr geehrter Herr Wissing, da Sie ihn offenbar noch nicht gehört haben, hier noch mal zum Nachhören (Lautstärke bitte voll aufdrehen, lassen Sie sich dabei ggf. von einer IT-Fachperson helfen):
Sollte das nicht fruchten würde ich Sie bitten, sich mal auf ein Fahrrad Ihrer Wahl zu setzen und 2-3 Stunden durch eine deutsche Großstadt Ihrer Wahl zu gondeln, bitte auf Hauptstraßen und möglichst nah am Stadtzentrum. Danach reden wir noch mal über "Freiheit".
Warum ist Tempo 50 dann okay..? Wenn man dieser Argumentation folgt, ist jede Geschwindigkeitsbeschränkung ein "Freiheitseingriff"... Btw, wie schaut das dann bei Park- und Halteverboten aus..?
Ob der Herr WIssing da nicht auch genau weiss, dass er Blech quatscht?
Irgendwelche Geschwindigkeiten sind weder Teil irgendwelcher Freiheiten noch gibt es ein Recht darauf, innerorts 50km/h zu fahren. Dem stünde bereits die StVO selbst entgegen, nach der ja die Geschwindigkeit so anzupassen ist, dass blablabla uswusf. So gesehen sind manchmal selbst 30km/h noch zu schnell und Geschwindigkeiten sowieso, wie sie ausserorts und auf Autobahnen gefahren werden. Wer da behauptet, dass er bei dort im Gefahrfall alles unter Kontrolle hat...
Was das mit dem GG zu tun haben soll, weiss Wissing wahrscheinlich nicht einmal selbst, Hauptsache etwas über einen imaginären Freiheitsbegriff fabuliert.
Auf niederschwelliger Gehässigkeitsebene wünschte ich dem Herrn Wissing einfach, dass er sich mal ohne seine Eskorte als privater Verkehrsteilnehmer ein paar Stunden an mehr oder weniger neuralgischen Punkten durch den üblichen Strassenverkehr in D wurstelt. Da kann er dann seine "Freiheit" im Stop-&-Go geniessen und wäre vielleicht froh, wenn es wenigstens mit 30km/h liefe.