Neues von der Abmahnfront (48)
Donnerstag, 7.9.2023, 07:14 > daMaxEndlich auch mal gute Nachrichten: eine österreichische Google-Fonts-Massenabmahnerin ist vor Gericht gescheitert. An krimineller Energie mangelte es ihr nicht:
Z. beauftragte ein IT-Unternehmen damit, aktiv nach österreichischen Webseiten mit dynamisch eingebundenen Google Fonts zu suchen und eine Liste zu erstellen. Anschließend ließ sie sich ein Programm installieren, dass zehntausende solcher Webseiten automatisch abrief. Wieder und wieder wurde der Google-Server um die Fonts-Datei gebeten.
Und dann klagte sie wegen "Kontrollverlust" über ihre IP. Das ist schon ein starkes Stück.
Leider bleibt eine IP-Adresse ein "personenbezogenes Datum", was in meinen Augen Quatsch ist und sicher immer wieder zu weiteren Massenabmahnungen führen wird.
(via fefe)
Ja, IMHO wäre eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum, wenn sich nicht mehrere Menschen einen Internetanschluss (oder Rechner) teilen könnten. Ich hier habe ca. 20+ Geräte, die auf mein WLAN zugreifen können. Eigentlich müsste für mich das Providerprivileg gelten
Aber unsere "regierenden" und "beratenden" Juristen arbeiten ja auch daran (indem sie versuchen, anonyme Internetnutzung zu unterbinden).
Die Schlaumeiner vergessen dabei allerdings, dass personenbezogene Daten besonderem Schutz unterliegen. Das bedeutet (etwa, unter Anderem) die Vorratsdatenspeicherung geht nur, wenn die "Entscheider" sich die Welt so machen, wie sie ihnen gefällt.
Der Widerspruch ist: entweder Personenbezug und damit gilt generell: "Finger weg" (genauer: gilt die Datenschutzverordnung) oder kein Personenbezug und niemand kann einzig aufgrund einer IP-Adresse belangt werden.
Doch die Logik der Juristen funktioniert offenbar irgendwie anders...
@Joachim: du hast Logik und Juristen in einem Satz verwendet. Eine Runde aussetzen Spaß beiseite: eines der ursächlichen Probleme ist doch das Konzept der "Störerhaftung". Das wurde doch extra für solche Abmahnungen aus dem Hut gezogen und nervt mich massiv, denn mit einem Blog stehe ich auch immer wieder mit einem Bein im Knast für eure Kommentare hier. Und das ist ja nur ein Teil der Problematik. Ein anderer ist, dass aufgrund dieses Konzepts freies WLAN in Deutschland quasi verunmöglicht wurde.
@daMax:
Beim Edeka gibt es freies WLAN.
Außerdem in vielen Zügen, Straßenbahnen und Bussen.
Und zumindest in Bayern vor jedem Rathaus und an anderen öffentlichen Orten wie Sportplätze, Bibliotheken und sogar auf Berggipfeln (BayernWLAN). Auch außerhalb der Öffnungszeiten.
@Joachim:
Der Vorteil der juristischen Logik ist unter anderem, dass sie verschiedene Dinge (zB DSGVO und Vorratsdatenspeicherung, zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Ermittlungen) nicht in einen Topf wirft.
Ein weiterer Vorteil der juristischen Logik ist die Analogiefähigkeit.
Nehmen wir zB dein Argument, eine IP-Adresse könne kein personenbezogenes Datum sein, wenn sie von mehreren geteilt wird.
Nun, das gleiche gilt für die Adresse, wenn du in einem Hochhaus wohnst. Oder für den Namen, wenn es weitere Menschen gleichen Namens gibt. Ganz zu schweigen vom Geburtsdatum, auf das man nun wirklich keinen Exklusivitätsanspruch erheben kann.
@daMax:
Die Störerhaftung beruht auf § 1004 I BGB, der den Begriff des "Störers" ausdrücklich erwähnt.
Und zwar seit mehr als 120 Jahren, also wahrscheinlich nicht "extra für solche Abmahnungen aus dem Hut gezogen".