Bubatz legal wann? (Update)
Montag, 1.4.2024, 00:00 > daMax„Das tritt… nach meiner Kenntnis… ist das… sofort. Unverzüglich.“
- Günter Schabowski, 9. November 1989
Ein paar sehr deutsche Notizen am Rande:
- Berliner Polizisten dürfen kein Gras im Büro anbauen
- Ein Stuttgarter Festwirt will keine Kiffer in seinem Bierzelt haben
- Cannabis ab April legal - Was bedeutet das für Eimsbüttel
- Bayern prüft natürlich Wege für eine Klage
- Ein Dealer in Oberhessen hält die Hobbygärtner für das Problem
Und zu guter Letzt noch der Song des Tages:
Update: hat irgendjemand mal schriftlich, ob die "100m-Sichtbarkeitsregel" für private Balkone greift oder nicht? Laut Bubatzkarte wohne ich nämlich voll in einer Verbotszone, weil sich hier die Sichtzonen von 3(!) Spielplätzen überlappen Muss ich jetzt meinen Balkon verdecken oder was?
cannabis | legalisierung, die leider erstmal nur eine teillegalisierung ist | aber wir wollen heute mal nicht meckern, ne? | don't bogart the joint, my friend | pass it over to me |
? öhm, nur bezüglich seiner einahmen (was nachvollziehbar scheint) und im kontext club vs selbstanbau.
Zu deiner persönlichen Balkonfrage:
Die Sichtweite bzw. die 100 Meter gelten nach § 5 II KCanG nur für den "öffentlichen Konsum".
Der Balkon ist im Normalfall nicht öffentlich. Außer du hast so einen Balkon, von dem aus du regelmäßig Reden schwingst und die Massen zu Umstürzen aufrufst.
@Andreas Moser: was sonst sollte ich auf meinem Balkon machen Danke für die Erläuterung.