Unwissenheit schützt eben doch vor Strafe...
Donnerstag, 30.1.2014, 15:40 > daMaxAls ich klein war, musste ich mir ständig den Spruch anhören "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Damit ist gemeint, dass Gesetze auch gelten, wenn man sie nicht kennt oder wenn man nicht weiß, dass man sie gerade bricht.
Für millionenschwere Fußballer in Frankreich scheint dieser Spruch nicht zu gelten, denn
Xavier-Rolai hatte erklärt, es sei für die Staatsanwaltschaft unmöglich nachzuweisen, dass Ribery und Benzema von der damaligen Minderjährigkeit der Liebesdame gewusst hatten.
Aha. Nix gewusst und schon unschuldig. Prima. Der beste Rechtsstaat, den man für Geld kaufen kann.
- Ich wusste nicht, dass rote Ampeln STOP bedeuten.
- Ich wusste nicht, dass das Kokain war, ich hielt es für Zucker
- Ich wusste nicht, dass er die Kollision mit einem Klavier nicht überlebt
Scheiss Beispiel, ich hasse auch diese Fußballclowns, aber seien wir doch mal ehrlich, wer hat noch nicht mit einer minderjährigern gevögelt?
ich
ich auch nicht.
vögeln?
Unter und Männern: Klar hatte ich schon mal Sex mit `ner Minderjährigen. Das war Jahrzehnte vor der Währungsreform und ist deshalb verjährt und außerdem war ich da selbst noch minderjährig.
Der spd-Chefgenetiker und rassenkundige Finanzexpertisimo Sarrazin hat auch keine Schuld. Hey, wer konnte in diesen Jahren schon ahnen, dass bei einem Hedgefond die Kohle verlustig gehen könnte.
Die drei hier haben Essen aus einer Mülltonne hinter einem Supermarkt "geklaut". Klarer Fall von "we feel there is significant public interest in prosecuting these three individuals". (In einer Meldung von gestern wurde die Anklage dann doch fallen gelassen.)
Ich fürchte, man könnte ein eigenes Blog mit dem Thema Justiz und Klassen-gerechtigkeit bzw. Gerechtigkeit und Klassenjustiz unterhalten.
Hmmm... ihr scheint wohl alle etwas jünger zu sein...???
Die neue Prüderie scheint mittlerweile doch wirklich um sich zu greifen, in den 70ern war das ganz normal.
Neue Prüderie? Jetzt mach aber mal nen Punkt. Erwachsene, die Kinder für ihre Sexspiele mißbrauchen kotzen mich an. Aber so richtig. "Unter uns Männern", wenn ich so ne Scheiße schon höre
17 Jahre alt = ganz klar ein Kind, auch mit Makeup für jeden eindeutig als solches zu erkennen?
Na denn, viel Spaß beim Diskutieren.^^
ey nochmal: es geht nicht darum, ob man WEISS, dass man gegen ein Gesetz verstößt. Zumindest kannte ich die Rechtssprechung so. Scheiße gebaut? Pech gehabt. Wenn ich bei rot über die Ampel gehe und dabei erwischt werde, kann ich doch auch nicht behaupten "die sah aber grün aus". WTF geht denn hier ab?
Für das Thema, an dem Du hier so eifrig herumknabberst, hast Du das falsche Fallbeispiel gewählt, da die beiden Spacken nicht behaupten, die Gesetzeslage falsch eingeschätzt zu haben, sondern das Alter der Prostituierten.
edit:
Um es etwas zu verdeutlichen:
Dir geht es um Fälle, bei denen das Wissen um die Strafbarkeit mit der vorsätzlichen Erfüllung des Tatbestands unwiderlegbar einhergeht; letzteres ist aber im Beispiel Ribery/Benzema glaubhaft bestreitbar.
@ da]v[ax: Du hast schon recht. Wählen, Alkohol trinken oder Autofahren darf man mit 16 noch nicht, aber Sex mit `nem angehenden holsteinischen Ministerpräsidenten geht wohl klar.
Und "Unter uns Männern" ist nicht im herrenreiterischen Duktus gemeint, sondern im respektvollen Tonfall desjenigen, der eine Frau (!) mit Respekt zu würdigen weiß. Wer als erwachsener Mann auf Lolitas steht, sollte vielleicht noch ein paar Jahre mit sich selbst üben.
Minderjährigkeit und gesetzliches Mindestalter für sexuelle Kontakte sind eh zwei paar Stiefel und in jedem Land anders geregelt. Für Frankreich gilt ein Mindestalter von 15 Jahren für gesetzl. erlaubte sexuelle Kontakte mit nichtminderjährigen Personen.
Im katholischen Spanien liegt die Altergrenze lt. der gleichen Webseite bei 13 Jahren. Ich glaube aber, dass das Alter dort vor wenigen Jahren angehoben wurde. Bin gerade zu faul zum Suchen.
Das Gerede im faz-Artikel zum Urteilsspruch ("minderjährige Prostituierte") ist also bullshit. Entweder müsste es "Zwangsprostituierte" heißen oder irgendwie stimmt das alles nicht so richtig, weil die Betreffende damals 17 Jahre alt war oder ich habe eh nie verstanden, worum es eigentlich geht.
Ich erhöhe auf drei paar Stiefel, da für Prostitution - so sie denn überhaupt legal ist - sicherlich auch ein Mindestalter vorgeschrieben wurde.
@Horst: Mmmh, und das könnte dann mit der Volljährigkeit übereinstimmen. Okay, Du hast recht.
ich sag jetzt nix sonst bekomme ich die rote Karte
Es gibt einen großen Unterschied zwischen Rechtsirrtum ("ich weiß nichts vom Gesetz oder habe es anders ausgelegt") und Tatsachenirrtum ("ich wußte nicht, daß das Mädchen erst 17 war").
Unwissenheit über Tasachen schützt natürlich schon oft vor Strafe, weil sie den Vorsatz entfallen läßt.