Was sie reden, was sie tun
Februar 11th, 2014, 17:23An ihren Taten sollt ihr sie erkennen. Heute: Martin Schulz (SPD), Präsident des EU-Parlaments
An ihren Taten sollt ihr sie erkennen. Heute: Martin Schulz (SPD), Präsident des EU-Parlaments
Gemeint ist natürlich Netzzensur.
Die neue Infobroschüre der Bundesregierung.
Quelle: unbekannt. Wie ich gerade erfahre, ist das ein dreister (und ziemlich schlechter) Rip-Off von diesem BoingBoing-Comic.
(via zaphodb)Deutschland, Land der unbegrenzten Abmahnmöglichkeiten:
Über die Fotoplattform Pixelio bezogene Bilder müssen in der Bilddatei mit einem Urhebervermerk versehen werden. Andernfalls liegt ein abmahnbarer Verstoß gegen § 13 UrhG sowie die Pixelio-Lizenzbedingungen vor (LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13).
LG Köln und LG Hamburg. Zwei Gerichte aus einem Paralleluniversum... "Urhebervermerk im Dateiname" Alex zeigt auf, dass das LG Köln selbst nicht rafft, was es da tut. Das ist alles so Scheiße.
Update: Thomas Stadlers Meinung dazu. Zitat:
Im übrigen ist auch die Eigendarstellung von Pixelio bedenklich. Das Portal wirbt auf der Startseite mit dem Slogan “Deine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos”. Das ist allerdings eine glatte Irreführung, denn lizenzfrei sind die dort eingestellten Fotos eben gerade nicht, wie die Entscheidung des LG Köln zeigt.
Update 2: Und Udo Vetters Meinung dazu: Der "Kenntnisstand der Kammer". Zitat:
Zum jetzigen Zeitpunkt eröffnet das Urteil jedenfalls einen gigantischen Abmahnmarkt. Der Prozentsatz von Webseiten, die heute den Anforderungen des Gerichts genügen, dürfte nämlich verschwindend gering sein. Das Urteil birgt also ganz konkrete Gefahren. Und das nicht nur für jeden einzelnen Seitenbetreiber, der sich an sich redlich bemüht, dem Urheberrecht zu genügen. Sondern auch für den Internetstandort Deutschland. Es wird wohl nur Stunden dauern, bis die restliche Welt mal wieder über uns lacht.
Update 3: Hahaha Popcorn! Jetzt mischt sich Pixelio selbst mit einer köstlichen Stellungnahme ein (danke, Störgröße):
Führt man die Rechtsauffassung des LG Köln weiter fort, sind zudem alle Internetseiten in Deutschland rechtswidrig, da auf der direkt aufgerufenen URL eines Bildes auch kein Impressum(-slink) zu finden ist. [...]
[Es] besteht eine konkludente Einwilligung des Fotografen, daß bei der vom Fotografen erlaubten Nutzung eines Bildes im Internet auch eine technisch bedingte Möglichkeit des Direktaufrufs der Bild-URL ohne Urheberbenennung ‚am Bild‘ möglich ist, so daß diese erlaubt ist.
Wir werden umgehend den Punkt der Urheberbenennung in den pixelio Nutzungsbedingungen entsprechend präzisieren, um für zusätzliche Klarheit zu sorgen.
Pixelio wird sich zudem an einer Berufung gegen das Urteil des LG Köln beteiligen, da diese Fehleinschätzung nicht nur Einfluss auf unsere Nutzer und Bildverwender, sondern in weiterer Auslegung auf nahezu alle Bildverwendungen im deutschen Internet hat.
Höhöhö. Die nächste Abmahnwelle, die an sich selbst verpufft. Meine Fresse, diese Fotografen die den Hals nicht voll kriegen können...
Update 4: Markus Kompa über Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln
OMG! Jetzt tut es mir direkt leid, dass ich mal für die LINKE die Werbetrommel gerührt habe. Denn was hier gerade in einem Antrag zum kommenden Europaparteitag hochblubbert ist so ein epic fail, dass mir echt die Worte fehlen. Um es kurz zu machen: Techno wird nur von Rechten gehört. Nein. Doch! Ooooh!! Auch sonst trieft der Antrag nur so von Schubladendenken. Ein paar Klopper:
Musik unterteilt sich politisch in 3 Richtungen, der linken Musik, des Mainstream und der rechten Musik [...] Monoton rhythmische Musik findet sich beim Militär, und diente mit monotonen Trommelschlägen in der Geschichte beim Einsatz von Menschenschlachten. [...] Wer auf ein Techno-Konzert geht, geht nicht auf ein Rock-Konzert und anders herum genauso. Es sind zwei verschiedene Kultur- und kulturpolitische Welten.
Und das Beste zum Schluss:
Friedensmusik oder Friedenslieder, melodisch gesungen zu melodischer Musik, dagegen sind immer melodisch und sind damit linkspolitisch.
Aaaahhrhghhh. Bei so einem Dummgeschwätz könnte ich echt ausrasten. Aber was solls. Das sind Politiker. Was erwarte ich denn da noch irgendeinen Rest von Intelligenz. Hier mein Freund, damit kannste dein Weltbild gleich noch mal fest zementieren:
YouTube Videos killen die Performance. Bitte hier klicken für mehr Lärm.
Update: von Ninjaturkey in den richtigen Zusammenhang gestellt.
(via thingsonfire)Was kann da schon schiefgehen, denkt sich die Größte Koalition aller Zeiten und rollt den roten Teppich für diesen Fortschrittssegen aus.
Als ich klein war, musste ich mir ständig den Spruch anhören "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Damit ist gemeint, dass Gesetze auch gelten, wenn man sie nicht kennt oder wenn man nicht weiß, dass man sie gerade bricht.
Für millionenschwere Fußballer in Frankreich scheint dieser Spruch nicht zu gelten, denn
Xavier-Rolai hatte erklärt, es sei für die Staatsanwaltschaft unmöglich nachzuweisen, dass Ribery und Benzema von der damaligen Minderjährigkeit der Liebesdame gewusst hatten.
Aha. Nix gewusst und schon unschuldig. Prima. Der beste Rechtsstaat, den man für Geld kaufen kann.
- Ich wusste nicht, dass rote Ampeln STOP bedeuten.
- Ich wusste nicht, dass das Kokain war, ich hielt es für Zucker
- Ich wusste nicht, dass er die Kollision mit einem Klavier nicht überlebt
Ihr habt mitbekommen, dass NSA und GCHQ euch sogar beim Angry Birds Zocken ausspionieren, gelle?
United States of Curiosity
(via berlinwerbung)
(via zombiegigolo)
"Gentlemen, wir haben da einen vollgepissten, ekligen, düsteren und unheimlichen Tunnel mitten in der Stadt. Was könnten wir dagegen unternehmen?"
Bonuswitz: Das Einschalten der Lichtinstallation erfolgte durch Oberbürgermeister Jürgen Roters und Rhein-Energie-Vorstand Andreas Cerbe. Ein großer Tag für die Menschheit.
Netzpolitik.org weiß Bescheid:
Der Gerichtshof in Den Haag, vor dem die Berufung verhandelt wurde, hat die den Sperren zugrunde liegende Entscheidung zu Ziggo und XS4All nun aufgehoben. Es habe sich gezeigt, dass die Sperren nicht den gewünschten Effekt gehabt hätten. Damit sei der Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Provider nicht gerechtfertigt.
Ob das sooo gute Nachrichten sind, wird sich zeigen. "Nicht den gewünschten Effekt gehabt" kann auch bedeuten "da müssen wir uns noch was Krankeres einfallen lassen". Hat der Uhl eigentlich für Pirate Bay schon Vorratsdatenspeicherung gefordert?
Nettes Detail am Rande:
BREIN muss die Verfahrenskosten tragen, immerhin 326.000 Euro.
Ey, lass mich einfach rein, okay? |
Ich will das hier nie wieder sehen. |
Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.