Filesharing in Portugal erlaubt!
September 28th, 2012, 17:19Das Recht auf Informationsfreiheit, Bildung und Kultur im Internet dürfe nicht ungebührlich eingeschränkt werden, solange mögliche Copyright-Verstöße klar im nicht-gewerblichen Bereich blieben
Wie cool! Und das Internet haben die auch schon kapiert:
Der Beschluss betont zudem, dass die von Acapor gelieferten 2000 IP-Adressen kein ausreichendes Mittel zur Identifizierung von Copyright-Sündern seien. Der dahinterstehende Anschlussinhaber "ist nicht notwendigerweise in dem Moment der Nutzer, in dem sich eine Urheberrechtsverletzung abspielt oder ein geschütztes Werk öffentlich verfügbar gemacht wird", heißt es in der Entscheidung. Ausfindig zu machen sei so höchstens die Person, auf die ein Internetzugang registriert ist.
Leider ist das den Betonschädeln in der deutschen Legislative, Judikative und Exekutive nicht zu vermitteln.