Der EuGH zu Versandkosten

Montag, 21.6.2010, 10:48 > daMax

Das hier liegt schon seit einem Monat in der Warteschlange... Mist.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Versandhaendler-muessen-Hinsendekosten-beim-Widerruf-erstatten-978651.html

Kurz gesagt: wer online etwas bestellt und wieder zurückschickt, muss höchstens die Rücksende-, nicht aber die Hinsendekosten übernehmen. Hinsendekosten bleiben am Händler hängen. Das wollen viele Onlinehändler nämlich nicht glauben.