#Landesverrat (Update 28)

Donnerstag, 30.7.2015, 16:09 > daMax

Frau Streisand, bitte ans Telefon.

Wegen ständiger Updates wird das mal eben oben angepinnt.

Wenn es nach Verfassungsschutz-Chef Maaßen und Generalbundesanwalt Range geht, sitzen Markus [Beckedahl] und ich [Andre Meister] bald zwei Jahre lang im Gefängnis. Heute wurden wir offiziell über Ermittlungen gegen uns und Unbekannt informiert. Der Vorwurf: Landesverrat.

Wir haben Post vom Generalbundesanwalt erhalten. Darin bestätigt er die Ermittlungen gegen Markus, mich und Unbekannt „wegen Verdachts des Landesverrats“ nach § 94 Strafgesetzbuch:

Wer ein Staatsgeheimnis […] an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Wir sind keine Zeugen, sondern sollen als Mittäter ebenso haftbar gemacht werden wie unsere unbekannte(n) Quelle(n). Wir sehen das als einen Angriff auf die Pressefreiheit! Es ist lange her, dass in Deutschland so gegen Journalisten und ihre Quellen vorgegangen wurde.

Über die Hintergründe berichtete unter anderem 3sat Kulturzeit: Geheime Straftäter – Whistleblower unter Anklage?

Wir lassen uns nicht einschüchtern und finanzieren uns übrigens über freiwillige Spenden. Mit Eurer Unterstützung können wir noch viel mehr aufdecken und uns rechtlich besser wappnen.

Nächsten Mittwoch bekommen wir übrigens eine Auszeichnung als „Ausgezeichneter Ort“ von Deutschland – Land der Ideen, einer „gemeinsamen Standortinitiative der Bundesregierung und der deutschen Industrie“ – Schirmherr ist Bundespräsident Joachim Gauck.

Siehe auch internet-law: Amerikanische Verhältnisse - Generalbundesanwalt ermittelt gegen Blogger.

Während man die Angehörigen der Dienste die das Recht brechen unbehelligt lässt, werden Journalisten und Blogger ins Visier genommen.

Update: www.landesverrat.org (danke, der andere michi)

Update 2: SPON lahmt gerade ein wenig, hat aber eine wunderbare Titelseite parat.

Update 3: Zeit Online: Eine Warnung an alle

Geheimdienstchef Maaßen dürfte die Empörung über das Verfahren gegen "netzpolitik.org" nicht stören. Im Gegenteil. Was er am meisten fürchtet, ist ein deutscher Snowden.

Update 4: Andreas meint "Landesverrat - Ich bin dabei" und bewertet den ganzen Vorgang mal aus der Sicht eines Rechtsanwaltes.

Sorgen müssen sich Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org nicht machen:

Schon der Tatbestand des § 94 I StGB ist nicht erfüllt. Ausweislich der Veröffentlichung auf dem Blog erfolgte diese nicht “um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen”, sondern um eine für die Bürger und den Charakter eben jener Bundesrepublik wichtige Diskussion anzustoßen. Da die BRD eine freiheitliche Demokratie ist, kann in einer öffentlichen Diskussion über Bürgerrechte kaum ein Nachteil liegen.

Update 5: Thomas Stadler hat sich der sache auch noch einmal aus rechtlicher Sicht angenommen:
Ist das Landesverrat?

Wenn man die „Geheimnisse“ die netzpolitik.org öffentlich gemacht hat, an diesen Vorgaben misst, reibt man sich verwundert die Augen. [...] Man kann also auch ohne Einholung eines Gutachtens relativ schnell erkennen, dass der Straftatbestand offensichtlich nicht erfüllt ist. Wenn es nach juristischen Maßstäben allerdings erkennbar an einem Tatverdacht fehlt, können diese Ermittlungen nur politisch motiviert sein.

Update 6: Justizminister Heiko Mass (SPD) hat offenbar Thomas Stadlers Anlyse gelesen, denn:

Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen.
Ich habe ihm außerdem mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.

Na, wenigstens die CDU beweist Betonkopf.

Update 7: aber schon 5 Minuten später stellt Range das Verfahren ein?! "Was war denn das jetzt bitte für eine Luftnummer?", könnte man jetzt fragen und die Antwort erfolgt stante pede:

Justizminister Heiko Maas will den Landesverrat-Paragraphen reformieren.

Ach daher weht der Wind. Schau schau :-O

Update 8: Bzgl. der Einstellung des Verfahrens habe ich mich doch glatt von der Golem-Headline aufs Glatteis führen lassen. Andreas hingegen schreibt:

Das "Absehen von Exekutivmaßnahmen" (Hausdurchsuchung, Ladung zum Verhör, Festnahme u.s.w.) ist KEINE Einstellung des Verfahrens. Das Ermittlungsverfahren ist weiterhin offen, wird aber nicht nmit Nachdruck betrieben. Die Akte liegt also irgendwo rum.

Danke für diese Korrektur.

Update 9: Das ganze war schon letzten September abzusehen...

Update 10: Die Metronauten haben eine Chronik der Affäre erstellt.

Update 11: Spon: Maas und die "Netzpolitik.org"-Ermittlungen - Der Möchtegern-Aufräumer

Update 12: Insgesamt kamen für Netzpolotik in den letzten Tagen 50.000€ an Spenden zusammen.

Update 13: Netzpolitik.org: Ermittlungen wegen Landesverrats - Was wir jetzt fordern

Die möglichen Überwachungmaßnahmen gegen die Redaktion sind ebenfalls einzustellen. Das hätten wir dann auch gern schriftlich. Wir erwarten, dass alle Überwachungsprotokolle gelöscht und etwaige Wanzen aus unseren Wohn- und Redaktionsräumen entfernt werden.

Update 14: Der Range schlägt jetzt zurück... Schmankerl am Rande:

Ein Gutachten, in dem die veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimnis deklariert wurden, lieferte der BfV dem GBA auf dessen Bitten nach.

Und das wurde ganz sicher "nach bestem Wissen und Gewissen" erstellt, wetten?

Update 15: Netzpolitik.org: „Handfeste Staatsaffäre“ - Wir wehren uns auch juristisch gegen Ermittlungen wegen #Landesverrat

Wir nehmen es nicht hin, dass sich Harald Range vom BfV-Chef Hans-Georg Maaßen dafür instrumentalisieren lässt, die Informanten zu jagen, und dabei das juristische Verfahren zum Verrat von Staatsgeheimnissen aufmotzt. Dagegen setzen wir uns zu Wehr – publizistisch, aber auch juristisch.

Update 16: Netzpolitik.org: #Landesverrat - Warum der Vorwurf rechtlich nicht zu halten ist

Update 17: WHAT THE FUCK?! Maas entlässt Range. Außerdem hat sich inzwischen die OSZE eingeschaltet!! (via fefe)

Update 18: Netzpolitik.org – Wie eine investigative Blog-Geschichte zu einer kleinen Staatsaffäre wurde.

Update 19: Internet-law: Range ist nicht genug.

Maaßen offenbart mit solchen Aussagen eine verfassungsferne Haltung, die der orwellschen Idee von der Gedankenpolizei deutlich näher steht als der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Maaßen schützen soll. An dieser Stelle muss man gerade der Bundesregierung die Frage stellen, wie ein Mann mit einer solchen Haltung und Gesinnung Verfassungsschutzpräsident werden kann. Wer nicht verstanden hat, dass das Kern- und Herzstück unseres Grundgesetzes die Grundrechte sind, hat auf einer solchen Position nichts verloren. Wenn man unterstellt, dass auch hier, wie so häufig, der Fisch vom Kopf weg stinkt, verheißt die Haltung Maaßens nichts Gutes für die Gesamtverfassung einer Behörde, deren Aufgabe es eigentlich ist, sich schützend vor unsere Grundrechte zu stellen.

Update 20: Metronaut: Die unrühmliche Rolle der FAZ in der Netzpolitik-Affäre

Die FAZ ist eines der wenigen Medien, die sich in der Netzpolitik-Affäre nicht solidarisch zeigt und die Berichterstattung auf ein Minimum beschränkt. Und nicht nur das: Seit Beginn der Affäre versuchte das konservative Blatt jetzt schon mehrfach gegen Netzpolitik zu schießen.

Update 21: Netzpolitik: Stellungnahmen von Verbänden und NGOs

Update 22: Titanic kommt mit Lone Range ums Eck und ich grinse laut.

Update 23: Netzpolitik.org: Wir müssen davon ausgehen, umfassend vom Bundeskriminalamt überwacht zu werden.

Die Behörden haben bei Ermittlungen wegen Landesverrat das komplette Arsenal von Überwachungsmaßnahmen zur Verfügung, dass für Terroristen und Schwerstkriminelle gedacht war. Und wovor wir immer gewarnt haben, dass diese Maßnahmen auch missbraucht werden können. Auf einmal sind wir damit konfrontiert, dass wir selbst in unserer Arbeit und in unseren Privatleben Opfer davon geworden sind. Und das ist kein schönes Gefühl, wenn man auf einmal mitdenken muss, ob wir in der Redaktion – oder auch beim Flirten am Telefon – noch frei reden können oder wir jetzt abgehört werden.

Tolle Aussichten sind das :(

Update 24: Das Verfahren wurde jetzt doch eingestellt. Was sich im endeffekt aus der ganzen Affäre nun ableitet, bleibt abzuwarten.

Update 25: netzpolitik.org: Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen wegen Landesverrat ein – Das reicht uns nicht!

Unseren Anwälten wird auch nach Einstellung der Ermittlungen immer noch die Akteneinsicht verwehrt, u.a. mit der Begründung, dass dort eingestufte Dokumente liegen (Wahrscheinlich handelt es sich um die Gutachten des Verfassungsschutzes, die erst den Generalbundesanwalt motiviert haben sollen, die Ermittlungen aufzunehmen). Wir fordern lückenlose Akteneinsicht. Ohne diese ist für uns das Verfahren noch nicht wirklich beendet.

Update 26: Einer der besten (und längsten!) Kommentare zur Causa #Landesverrat stammt von dem Karlsruher Bundesrichter Thomas Fischer in diesem ZEIT-Artikel. Leseverordnung 1. Klasse!

Herr Sensburg müht sich redlich, eine Art von Struktur in den Schwall halbgarer Unkenntnis zu bringen, der ihm entgegenschlägt. Er hat gegen die Vernehmerin am Schaltpult keine Chance. Denn dort sitzt – wir sprechen, liebe Hörer, von "Qualitätsrundfunk"! – eine Spezialistin für kritische Befragung, die, wie es ihr Beruf mit sich bringt, nicht nur alle Fragen kennt, sondern vor allem die richtigen Antworten. Jeglicher Versuch ihres Interviewpartners, diesem usurpatorischen Verhörkonzept zu entkommen, wird unterbunden und alsbald "hinterfragt" – oder: mit der Attitüde der Herablassung und Besserwisserei beiseite gewischt.

Update 27: Spiegel Online: Gebt die Akten frei!

Es begann mit einer Verschlusssache, es endet als Verschlusssache: Die Landesverrat-Affäre um das Portal Netzpolitik.org verkommt zur vollkommenen Geheimniskrämerei. Das ist nicht hinnehmbar.

Update 28: Der Rechtsausschuss des Bundestages berät am Mittwoch, den 19.8., über den Fall Netzpolitik.org.