Das LG Hamburg ist bekannt für seine weltfremde, meinungsfeindliche und internetahnungslose Rechtsprechung. Der neueste Coup schlägt allerdings jeglichem Fass den letzten Boden aus. Es wurde entschieden, dass eine Abmahnung als zugestellt gilt, wenn sie nur per Email verschickt wurde:
Das Landgericht Hamburg entschied, dass die von einer Firewall abgefangene E-Mail als "zugegangen" zu beurteilen sei und dass das Risiko, dass eine solche E-Mail verloren gegangen sei, ganz bei dem Abgemahnten läge.
Bitte WAS?? Jetzt habe ich leider gerade vor 20 Minuten meinen Spamordner gelöscht, sonst könnte ich hier mal einen Screenshot davon veröffentlichen. Jede 4. Mail da drin hat als Betreff "Mahnung" oder ähnliches. Dieses Urteil ist selbst für die Verhältnisse eines LG Hamburg absolut untragbar.
Gut nur, dass es nicht die letzte Instanz ist...
[Update]: Wie der Rechtsanwalt Thomas Stadler darlegt, ist diese Rechtsauffassung sogar schon 2006 vom Bundesgerichtshof bestätigt worden! Ich fass es nicht! Das heißt auf gut deutsch, wir alle sind verpflichtet, täglich unsere Spamordner durchzuwühlen und daraufhin zu untersuchen, ob irgendeine der wirren Mahnungen oder sonstigen Mails echt ist!
O tempora, o mores.
(via fefe)