Deutsche Rechtsprechung: Verbotenes ist der Polizei erlaubt, solange sie nur behaupten kann, es nicht besser zu wissen
Donnerstag, 20.12.2012, 14:19 > daMax
Die deutsche Rechtsverdrehung hat inzwischen ein Ausmaß angenommen, dass man mit Fug und Recht behaupten kann, Deutschland hat den Boden der Rechtsstaatlichkeit hinter sich gelassen.
Den Betroffenen bleibt nur die bittere Pille, dass die Strafprozessordnung für sie nur auf dem Papier gilt. Sie bekommen – wie heute vom Bundesgerichtshof – zwar schriftlich, dass Ermittler ihre Rechte verletzt haben. Verurteilt werden sie trotzdem, sogar wenn dies ohne den Verfahrensverstoß unmöglich gewesen wäre. So eine Einstellung zu den “Spielregeln” des Strafverfahrens lässt verbindliche Vorgaben zu reinen Empfehlungen erodieren. Das bekommt früher oder später jeder zu spüren, der mit der Polizei zu tun hat.
Genau diese Scheiße wird uns jeden Sonntag im Tatort wieder und wieder vorgespielt. Ich geh mal kotzen. In meiner Jugend hieß es immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Für unsere rechtsradikale Polizei gilt das nicht mehr.
Eine Meinung zu “Deutsche Rechtsprechung: Verbotenes ist der Polizei erlaubt, solange sie nur behaupten kann, es nicht besser zu wissen”
[...] Das bringt dem betroffenen User jetzt zwar nichts, weil die Zeitung damals unter dem Druck direkt eingeknickt war und die Daten des Users rausrückte. Aber für uns bedeutet dieses Urteil im Umkehrschluss, dass es nicht ganz illegal sein kann, sich im Internet abfällig über Politiker zu äußern. Okay, "beleidigen" ist vielleicht etwas hoch gegriffen, denn in dem Forenbeitrag wurde einem CSU-Typen "Rechtsbeugung" vorgeworfen, was ich jetzt nicht unbedingt für eine Beleidigung halten würde. Leider werden wir trotzdem von einer freidrehenden Polizei belästigt werden können, denn die brauchen die gültige Rechtssprechung ja nicht zu kennen [...]
Antworten
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