Deutsche Rechtsprechung: Verbotenes ist der Polizei erlaubt, solange sie nur behaupten kann, es nicht besser zu wissen

Donnerstag, 20.12.2012, 14:19 > daMax

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Die deutsche Rechtsverdrehung hat inzwischen ein Ausmaß angenommen, dass man mit Fug und Recht behaupten kann, Deutschland hat den Boden der Rechtsstaatlichkeit hinter sich gelassen.

Leset und staunet.

Den Betroffenen bleibt nur die bittere Pille, dass die Strafprozessordnung für sie nur auf dem Papier gilt. Sie bekommen – wie heute vom Bundesgerichtshof – zwar schriftlich, dass Ermittler ihre Rechte verletzt haben. Verurteilt werden sie trotzdem, sogar wenn dies ohne den Verfahrensverstoß unmöglich gewesen wäre. So eine Einstellung zu den “Spielregeln” des Strafverfahrens lässt verbindliche Vorgaben zu reinen Empfehlungen erodieren. Das bekommt früher oder später jeder zu spüren, der mit der Polizei zu tun hat.

Genau diese Scheiße wird uns jeden Sonntag im Tatort wieder und wieder vorgespielt. Ich geh mal kotzen. In meiner Jugend hieß es immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Für unsere rechtsradikale Polizei gilt das nicht mehr.