Die nächste Abmahnwelle rollt an
Mittwoch, 23.1.2013, 16:25 > daMaxSo Leute. Jetzt können wir dann bald unsere Blogs komplett dich machen. Eingebettete Videos werden das nächste einträgliche Geschäft schmieriger Abmahnanwälte. Ganz. Toll.
So Leute. Jetzt können wir dann bald unsere Blogs komplett dich machen. Eingebettete Videos werden das nächste einträgliche Geschäft schmieriger Abmahnanwälte. Ganz. Toll.
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Ey, lass mich einfach rein, okay? |
Ich will das hier nie wieder sehen. |
Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.
Eine Alternative wäre ein Rahmen um das Video, welches wie ein Fenster um das Video gelegt wird.
In diesem Rahmen wird dann der Name der jeweiligen Seite (Youtube oder MyVideo) eingebettet und alles schön angepasst, allerdings ohne das Logo zu imitieren (nächste Copyright-Falle!).
Damit wird speziell dem Video zugewiesen, dass es von Youtube ist. Problematisch natürlich wenn man die Videos direkt nebeneinander setzt, aber mit etwas angepasster CSS-Datei und nen umrahmenden Tag um das Video könnte das gehen.
Nimmt das, ihr dunklen Mächte! Lasst euren Abmahnstern vorbeiziehn!
@EmanuelMuninn, Dazu sei auch noch der Link hier empfohlen:
http://www.internet-law.de/2012/10/haften-blogger-fur-embedded-content.html
Da wird der von dir beschriebene Weg genutzt, allerdings mit den Methoden, die YT&Co schon mitbringen, also eigene Logos auf den Video(schaltflächen) etc.
Damit wären wir auch ohne extra CSS etc zu bauen auf dem Stand.
Das dumme ist nur: Recht haben und Recht bekommen, denn bisher gibts noch keine Richterliche Entscheidung dazu.
Kann also gut sein das da trotz allem (auch der CSS-Idee) die Abmahnwelle so lange rollt bis einer die Kohle für den Instanzenweg aufbringt.... das übliche eben bei diesen Abmahnschmarotzern
@Temno, hrrch den Artikel kannte ich nicht.
Rebellisch würd ich lieber Regenbögen und graue Einhörner kotzen, aber dann wird man auch dafür noch verklagt, wenn ich hier an das implizierte Video von Charlie denke...
Was sagen sie eigentlich zu Tumblr, Herr Abmahnanwalt? Schon den Todesstern auf diesen Planeten ausgerichtet? Sollten Sie diesen Planeten ausradiert haben, so
stellt sich eine weitere Frage. Sollte es jemals eine eigenständige Verwertungsgesellschaft für Künstler geben, die mich dann auch verklagt wenn ich meine eigenen Videos selbstständig irgendwo einbette?
Verbreitung ist so eine schlimme Sache, ein Unwort aus dem Wortschatz eines Arztes bei einer Diagnose. Überlasst sowas den alten Medien, verdammt nochmal!
Äh ... bin ich ein so "untypischer Endnutzer"??? Wenn ich auf irgendeiner Internetseite ein eingebettetes Video sehe, dann ist es doch sonnenklar, dass es eben ein eingebettetes Video ist und gerade nicht als "Content" der besuchten Seite gilt - es ist eben ein "visualisierter Link" zu youtube, Vimeo oder einer anderen Seite. Was konstruieren die bei telemedicus denn für hanebüchene "Urheberrechtsverletzungen"?
Außerdem geht's bei Netzpolitik doch, wenn ich das richtig verstanden habe, um kommerzielle Seiten und nicht um private, nicht kommerzielle Blogs. Das macht die ganze Sache zwar nicht weniger dämlich, sollte aber zumindest den "kleinen Privatblogger" vorerst beruhigen.
Die ganze bescheuerte Urheberrechts"debatte" nimmt inzwischen dermaßen groteske Formen an, dass man sich nur noch kopfschüttelnd und schaudernd abwenden kann.
Die Trennlinie zwischen gewerblich und nicht-gewerblich ist im deutschen Recht leider extrem unscharf. Es reicht schon, kein Passwort für die komplette Seite (jaja!) zu haben und "regelmäßig" Content reinzustellen, der sich nicht speziell an 3 namentlich benannte Leser wendet und schon bejahen deutsche Gerichte eine Gewerblichkeit.
Das wäre mir neu. Meines Wissens ist es ausreichend, wenn man mit einer Webseite kein Geld verdient und insbesondere keine solche Absicht verfolgt (also keine Werbung schaltet), um auch gerichtlich als "nicht kommerziell" zu gelten - wenn Du da andere Infos hast, teile sie uns doch bitte mit; schließlich ist das nicht so ganz unwichtig.
Davon abgesehen bleibt es hanebüchener Unsinn, ein eingebettetes Video als "Content der besuchten Seite" anzusehen ... wer um Himmels Willen folgt dieser spinnerten Unlogik? Nach meinem Kenntnisstand tun deutsche Gerichte das bislang nicht ... (auch wenn ich nicht sonderlich überrascht wäre, wenn sie es täten).
Liebe Grüße!
Im Zuge der Diskussion um die Impressumspflicht gibt es da immer wieder so ein Hickhack. Ich glaube, der Vetter hat sowas ähnliches mal in seinem legendären RP-Auftritt gesagt, ich kann mich da aber auch irren.
@EmanuelMuninn,
YouTube hat mir schon öfters den Upload eines eigenen Videos abgelehnt, weil es Copyright verletzen könnte. Wobei das Zeugs garantiert völlig frei von jedweden Urheberrechten war. ...