Fragen, die sich mir stellen
Mittwoch, 4.6.2014, 11:57 > daMaxWenn es in der BGH-Entscheidung zum BearShare-Prozess heißt:
b) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 – Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 – Morpheus).
(Hervorhebung von mir)
bedeutet das dann, dass ich einfach nur mein WLAN für alle öffnen muss (Stichwort "Freifunk") und schon bin ich aus dem Schneider? Sind hier Juristen anwesend, die dazu mal ihre persönliche Meinung abgeben wollen?
? frag doch den stadler direkt in seinen kommentaren ?! wär auf jeden fall endlich die entscheidung, auf die wir alle gewartet haben
@DasKleineTeilchen: auch ne Idee
Ich setz mein Geld drauf, dass damit nur Gäste und Familie gemeint sind.
Wenn Du das WLAN für alle öffnest, bist Du dann halt per Störerhaftung dran.
ja shit. Thomas meint:
und el-flojo hat mal wieder gewonnen.
siehste, der stadler is auch noch prompt & unmissverständlich. danke für mäx
@da]v[ax: Max, ich lieg machmal gar nicht so gerne richtig.
@da]v[ax: … und RA Solmecke legt nach: In Frage kommt somit nur noch eine Störerhaftung des Anschlussinhabers, falls dieser tatsächlich seinen Anschluss nicht ausreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert hat. [Dritter Absatz, letzter Satz] Da haben wir es wieder, das beliebig dehnbare «ausreichend».
@el-flojo: Kann ich nachfühlen. Ich wollte oben auch lieber Unfug erzählt haben.
Einfach auf einen Besucher verweisen, der an jenem Tag bei Dir übernachtet hat. Gerne gibst Du auch die Adresse raus, er wohnt halt nur leider in Mexiko oder Grönland. (Notfalls über Couchsurfing irgendjemanden finden, der das sogar bestätigt.)
Alternativ, aber etwas makaber: Todesaneigen durchsehen und auf jemanden verweisen, der in der Zwischenzeit verstorben ist.
Juristen dürfen auch kreativ sein.